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VG Arnsberg - 7 K 4317/03
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 18.11.2004
- Inhalt
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- einem grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 42 und 52 PBefG auch eine Genehmigung
- . 1 i.V.m. den §§ 42, 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG für die Erteilung der Genehmigung auf der Seite der
- für den deutschen Streckenteil benötigt. Nach § 52 Abs. 1 PBefG gelten die Vorschriften des
- § 52 Abs. 1 PBefG - wonach im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich die
- bedarf die Klägerin nach Maßgabe der §§ 52 Abs. 1, 42 und § 2 Abs.1 Nr. 3 des
VG Hannover - 7 A 5302/12
Verwaltungsgericht Hannover vom 14.08.2013
- Inhalt
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- /12 § 5 Abs 2 S 1 RettDBedarfV ND, § 21 Abs 1 RettDG ND, § 22 Abs 1 S 2 RettDG ND, § 15 Abs 1 S 5
- Genehmigungsfiktion in § 21 Abs. 1 NRettDG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG bereits seit 27
- 29.2.1996, DVBl. 1997, S. 964; Fromm/Sellmann/Zuck; PBefR, 4. Aufl., § 15 PBefG Rdnr. 2). Die Klägerin
- PBefG, § 113 VwGO Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin auf ihren seit 27. März 2012
- im KTW-Bereich je Einsatz im Vergleich zum Vorjahr um 21,12% steigen. 21 22„Die [Beklagte] hat im
BFH - II B 94/07
Bundesfinanzhof vom 18.03.2008
- Inhalt
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- vom 1. August 2000 VII R 26/99, BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72). Nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG sind
- B 148/05, BFH/NV 2006, 1627, m.w.N.; vom 23. Februar 2007 IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351). 82. Bei
- 2007, 1351; vom 22. Februar 2007 IX B 221/06, BFH/NV 2007, 1714; vom 30. November 2006 VII B 209/06
- --Fahrgastplätze-- schon BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747
- erachteten § 4 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ergebe sich, dass ein Fahrzeug mit
VG Hannover - 4 A 1475/12
Verwaltungsgericht Hannover vom 25.07.2013
- Inhalt
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- , § 4 Abs 2 S 1 BehGleichG ND, § 4 Abs 3 NVG ND, § 42 PBefG, § 46 PBefG, § 147 SGB 9, § 145 Abs 1
- Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die
- Sinne der §§ 42 und 43 PBefG, sondern ein Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG, so dass hier kein
- Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG. Die spezielle Verweisung im SGB IX auf die Definition des
- Linienverkehrs in § 42 PBefG verbiete es, in den Anspruch auf kostenlose Beförderung Schwerbehinderter
SozG Lübeck - S 1 KR 250/07
Sozialgericht Lübeck vom 23.05.2007
- Inhalt
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- Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Antragstellerin betreibt ein Unternehmen der Personenbeförderung mit zwei
- rechtswidrig, da sie die die von § 51 Abs. 2 PBefG an Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
- gestellten Anforderungen nicht erfülle. Sie gelte nicht – wie von § 51 Abs. 2 Nr. 1 PBefG gefordert – für
- einen bestimmten Zeitraum. Auch führe sie zu einer – von § 51 Abs. 2 Nr. 2 PBefG verbotenen Störung
- Beförderungspflicht ( § 47 PBefG ) und die Tarifbindung ( § 51 PBefG ) bestehe nur für Fahrten die im
FG Baden-Württemberg - 8 V 1/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 20.08.2007
- Inhalt
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- - 2007, 766 m. w. N.; BFH-Beschluss vom 22. Februar 2007 IX B 221/06 - nicht amtlich veröffentlicht
- mit Schreiben vom 22. Februar 2006 Einspruch ein. Über den Einspruch wurde bisher nach telefonischer
- des erkennenden Senats vom 13. April 2006 (Blatt 14 bis 22 Prozessakten zu 8 V 9/06) wurde dem
- - zur detaillierten Darlegung und Glaubhaftmachung bei (Blatt 16 bis 22 Prozessakten zu 8 V 1/07). 8
- 2007 7 K 22/06, Steuereildienst - StE - 2007, 406 - Leitsatz - ; ferner FG Düsseldorf Urteil vom 15
FG Baden-Württemberg - 1 V 1346/09
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 04.08.2009
- Inhalt
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- . Das ergebe sich aus § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG i.V.m. § 47 Abs. 1 PBefG, der den Verkehr mit Taxen als
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Zulassung einer Krankenkasse oder Krankenkassenverbandes besitzen. Die
- Antragstellerin keine eigenen Fahrzeuge und keine Verkehrsgenehmigung nach dem PBefG besitze. Die
- Unternehmer nach § 47 PBefG zur Personenbeförderung berechtigt sein müsse. Die Steuersatzermäßigung
- . Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238). 12 2. Bei den streitigen Beförderungsleistungen handelt
Eingangsformel BOKraft 1975
- Inhalt
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- ;rderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 241), zuletzt geändert durch das
BAG - 10 AZR 863/11
Bundesarbeitsgericht vom 16.01.2013
- Inhalt
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- Erklärung) Innerstädtische Verkehre nach § 42 L 1 A * (Klasse D, D1, DE, D1E) PBefG in hess. Städten
- Nr. 4 MTV verfallen. 22 1. Nach § 21 Nr. 2 MTV müssen Ansprüche aus Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- wird, müssen erkennbar sein (BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - zu II 1 a der Gründe, AP BAT-O §§ 22
- regelmäßig eher in der Lage als der Arbeitnehmer (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu II 3 a der Gründe
- . 12 vom 25. Oktober 2007“ in Kraft. Diese regelt ua.: „2. Die betriebsbezogenen Anlagen Nr. 1 bis 5
VG Stuttgart - 9 K 2616/07
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 23.11.2007
- Inhalt
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- von Personen mit Zeitfahrausweisen nach § 45 a PBefG (für Schülerkarten) durch den Beklagten schon
- PBefG anders verfahre als bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen nach § 148 SGB IX. Bei
- 390.723,70 EUR festzusetzen. 19 Der Beklagte beantragt, 20 die Klage abzuweisen. 21 Zur Begründung führt
- Gesamtpreis. 22 Im Termin zur mündlichen Verhandlung haben die Beteiligten ihr Vorbringen ergänzt und vertieft
- mit der Definition des Beförderungsentgelts nach § 39 PBefG übereinstimmt, erscheint allerdings
§ 1 StrabBO 1987
Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- ; 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das Bauordnungsrecht der Länder und die Stra
- sind 1.straßenabhängige Bahnen (§ 4 Abs. 1 PBefG),2.unabhängige Bahnen (§ 4
- Abs. 2 PBefG).Unabhängige Bahnen sind durch ihre Bauart oder Lage auf der gesamten Streckenl
- Entscheidung Nr. 3052/95/EG (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 21) angewendet werden.(2) Straßenbahnen
MyTaxi: Rabattaktionen zulässig
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.02.2017
- Inhalt
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- die Rabatte nicht gegen das Festpreisgebot des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), da MyTaxi den
- Urteil vom 23. Dezember 2016 (Az. 315 O 423/15) eine dagegen gerichtete Unterlassungsklage des
VG Braunschweig - 1 A 1608/12
Verwaltungsgericht Braunschweig vom 16.04.2013
- Inhalt
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- 1608/12 § 13 Abs 4 PBefG Tatbestand 1Der Kläger begehrt eine Genehmigung für den Verkehr mit fünf
- § 13 PBefG kontingentiert, weil das örtliche Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit nicht
- Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG ihm eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit fünf
- . Er stützt sich dabei allein auf die Regelungen des § 13 Abs. 4 Satz 1 PBefG sowie des § 13 Abs. 5
- PBefG. Gemessen an diesen Vorschriften erweist sich die Ablehnung des Antrags des Klägers allerdings
Personenbeförderungsrecht: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- entnehmen lässt (so BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 – XI R 25/02 –, juris, Rn. 33). Der
- ergibt. Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz – UStG – sind von Unternehmen, die – wie der
- Antragsteller – mehrere Fahrer beschäftigen die vereinnahmten Entgelte aufzuzeichnen. Nach § 22 UStG i
- Prüfungskompetenz (vgl. hierzu OVG HH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 3 Bs 57/09 –, juris, Rn. 30 ff., 52
- geeignet, die Unzuverlässigkeit des Antragstellers nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 1 Abs. 1
„mytaxi“ darf nun doch mit 50% Rabatt werben
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 23.09.2015
- Inhalt
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- Rabattaktion gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstößt und daher nicht zulässig ist. Das
- Stuttgart (Az. 44 O 23/15 KfH) mit Urteil vom 16.05.2015 zu dem Schluss gekommen ist, dass die