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Vaterschaftsanfechtung: Zum Anspruch auf einen Rechtsanwalt bei Verfahrenskostenhilfe
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.07.2012
- Inhalt
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- Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung
- Rechtsanwalt beizuordnen ist”. Denn die Rechtslage weist in diesem Fall grundsätzlich Schwierigkeiten im Sinne des §78 II FamFG auf.
- wegen einer solchen Rechtslage so kompliziert darstellt, dass auch jemand ohne
- Verfahrenskostenhilfe einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde. Die bisherige Rechtsprechung war durchaus komplex: Einige
- beizuordnen ist. Nach §78 II FamFG wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Maklerverträgen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 23.06.2016
- Inhalt
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- die Eigenschaften der Dienstleistung im Einzelnen zur Kenntnis zu nehmen“. Diese Erwägung lässt sich
- Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen“. Da der Maklervertrag keine Warenlieferung zum
- das Widerrufsrecht und über die Pflicht zum Wertersatz informiert wurde, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr
- Maklerverträge unterfallen nach der bis zum 13.6.2014 geltenden Rechtslage nicht dem Fernabsatzrecht, nach der
- . zur Argumentation herangezogen wird, wird übersehen, dass hier – anders als in Nr. 3 – nicht die
Kopie des Personalausweises darf nicht verlangt werden!
Rechtsexperte Dr. Andreas Splittgerber vom 04.12.2013
- Inhalt
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- Kopien des Perso oder Datenübermittlungen aus dem Perso für erforderlich gehalten werden, ist die Rechtslage vorab detailliert zu prüfen.
- Das VG Hannover (Urteil vom 28.11.2013) hat die Rechtslage nach dem seit 2010 geltenden
- unzulässig. Was ist denn dann zulässig, um die Identität des Gegenübers nachzuprüfen
- - und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen - untersagt.“ Die Urteilsgründe
- liegen noch nicht vor. Kommentar: Wer kennt die Frage nicht: „Nun benötigen wir kurz eine Kopie Ihres
VG Aachen - 3 L 133/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 08.05.2007
- Inhalt
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- . = GewArch 2006, 199 = DVBl 2006, 625, die wegen gleicher Rechtslage auf Nordrhein-Westfalen anwendbar
- Ausgestaltung erfahren hat, die in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007 auch den Anforderungen auf
- die Niederlassungsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit weniger beschränken. Zum einen hat die Kammer
- Sportwettenvermittlung abhängig gemacht. Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof über die Vereinbarkeit der
- für eine bis zum 31. Dezember 2007 begrenzte Frist hinzunehmen. 21Ob die nach Ablauf des 31
Kein Schadenersatz für Absage eines Operationstermins
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.05.2016
- Inhalt
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- Terminsgeschäften leben diskutabel, die Rechtslage dazu habe ich hier dargestellt. Im vorliegenden Fall aber, wo
- zum Schadensersatz verpflichtet wird, wenn er einen Operationstermin absagt, sind in der Regel
- es um einen … „Kein Schadenersatz für Absage eines Operationstermins“ weiterlesen
Bundesgerichtshof zur zivilrechtlichen Haftung des Phishing-Opfers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.04.2012
- Inhalt
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- . Insofern wird die Rechtslage weiterhin für Phishing-Opfer bei Haftungsfragen offen sein. Sonstige
- aussieht wie die “richtige Seite”. Dennoch gab das Opfer – der Bankkunde – insgesamt 10 TAN an, als
- ” auf Rückzahlung bestehen kann. Finanzagenten sind angeblich gutgläubige, die ihr Konto zur
- zurück zu zahlen ist. Der Gesetzgeber hat hier inzwischen reagiert und die gesetzliche Lage Ende 2009
- Bank zu ersetzen. Das Opfer hat also einen Anspruch gegen die ausführende Bank auf “Rückzahlung
Neufassung von § 39 SGB II erschwert den Rechtsschutz für SGB II-Empfänger
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 30.08.2016
- Inhalt
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- Widerspruch oder Klage zum Sozialgericht erhebt. Die Behörde bleibt durch die eintretende
- sich die Rechtslage für Hartz IV-Empfänger aber deutlich verschlechtert.§ 39 Nr. 1 SGB II wurde neu
- aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über Widerspruch bzw. Klage an die Bewilligung gebunden und muss die
- und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- sicherzustellen, die bewilligten Leistungen zu erhalten, reichen nun Klage bzw. Widerspruch nicht mehr aus
§ 4 StZG
Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen
- Inhalt
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- ;rde feststeht, dassa)die embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im
- daran kryokonserviert gelagert werden (embryonale Stammzell-Linie),b)die Embryonen, aus denen sie
- ;nden erfolgte, die an den Embryonen selbst liegen,c)für die Überlassung der Embryonen zur
- 1 sind die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken unter den in
- , insbesondere solche des Embryonenschutzgesetzes, nicht entgegenstehen.(3) Die Genehmigung ist zu versagen
OVG Berlin-Brandenburg - 2 M 44.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten
- M 44.07 Dokumenttyp: Beschluss Zum maßgebenden Zeitpunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- vorangegangene Zeit der Schwangerschaft. 2Die Beschwerde des Klägers gegen die erstinstanzliche Versagung von
- zur Ausweisung NdsOVG, Beschluss vom 13. April 2005, NVwZ 2005, 968 m. w. N., so dass durch die
- geht, über die Prozesskostenhilfe entschieden werden soll, maßgeblich, wenn es darum geht, zu
Arbeitsrecht: Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 30.07.2015
- Inhalt
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- Arbeitgeberkündigung geäußert und nochmals die Rechtslage zusammen gefasst: Nach einer unwirksamen
- Das Landesarbeitsgericht Mainz (5 Sa 676/14) hat sich zum Annahmeverzugslohn nach unwirksamer
- Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs eines Angebots des Arbeitnehmers nicht
BVerwG - 8 C 47.12
Bundesverwaltungsgericht vom 11.12.2012
- Inhalt
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- die Gelegenheit zur eingehenden Prüfung und Erörterung der neuen Rechtslage, ihrer Umsetzung und
- der jeweils geltenden Rechtslage zu beurteilen. 2 Die maßgebliche Rechtslage hat sich in Rheinland
- Streitgegenstandes, für den die frühere, bereits umfassend erörterte Rechtslage maßgeblich ist, ohne den Beteiligten
- Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert und die Richterinnen am
- fortgeführt. Gründe 1 Die Verfahrenstrennung gemäß § 93 Satz 2 i.V.m. § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 VwGO ist
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 5376/08 ER
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 10.12.2008
- Inhalt
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- summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage verwehrt. Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und
- Rechtsschutzverfahren die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 29. Juli
- den Senat nicht zu überzeugen. Die Krankenkassen sind zur Versorgung der Versicherten mit
- Rechtslage verwehrt. Sie haben unter diesen Voraussetzungen auch im einstweiligen
- weitestgehend in den Hintergrund tritt und die Pflege ganz überwiegend im Vordergrund steht. Dies ist
BGH - I ZR 140/04
Bundesgerichtshof vom 08.11.2007
- Inhalt
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- eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007 angemessen sei und die bisherige Rechtslage bis dahin
- bisherigen Rechtslage für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007 "mit der Maßgabe" verknüpft
- staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der im Streitfall in Rede stehenden
- Wettmonopols den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt und wie sich die veränderte Rechtslage
- Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer
Sonderabschreibungen und der steuerpflichtige Spekulationsgewinn
martina heck vom 16.07.2013
- Inhalt
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- . Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen, die nach „alter Rechtslage“ steuerfrei hätten realisiert
- Absetzungen bis zum 31.03.1999 in Anspruch genommen habe. Die Verlängerung der Spekulationsfrist traf
- seinerzeit unter anderem auch Steuerpflichtige, die ihre Grundstücke zum Zeitpunkt der Verkündung des
- und die nach der bis dahin geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Daher
- Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder hätten realisiert
OLG Hamm - 3 Ws 704/07
Oberlandesgericht Hamm vom 03.01.2008
- Inhalt
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- . 2 StPO ein Verteidiger bestellt werden, wenn die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder und
- 2002, 244; Meyer-Goßner, a.a.O.). Für die Beurteilung der Schwierigkeit der Rechtslage kam es nur auf
- zu versagen." 9Diesen Ausführungen schließt sich der Senat an und macht sie zur Grundlage seiner Entscheidung. 10
- die Frage an, ob der Verurteilte im Strafvollzug – wie von der Justizvollzugsanstalt angeführt
- , selbst seine Interessen sachgerecht zu vertreten. 4 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des