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LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 P 82/99

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000
Inhalt
  • Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege nicht die für die Pflegezulage III erforderlichen 4 Stunden
  • Versorgung einen Hilfebedarf von 600 Minuten wöchentlich angenommen. Einen regelmäßigen nächtlichen
  • erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wöchentlich im
  • werden konnte, ist eine umfassende Versorgung von Pflegefällen aus der Sicht des Gesetzgebers allein
  • . Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

LSG Bayern - L 16 RJ 43/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 15.05.2001
Inhalt
  • denen eine prothetische Versorgung nicht möglich ist oder die eine weitere wesentliche Behinderung
  • Pflegezulage nach Stufe III bis VI nach § 35 Abs.1 Satz 2 BVG, was § 69 BSHG in der Fassung ab
  • Sozialgerichts Augsburg vom 29. September 1999 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind