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LAG Hamm - 10 TaBV 23/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.10.2006
- Inhalt
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- , Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des Zustimmungsverfahrens; ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Betriebsrats wird auch zur Versetzung der Mitarbeiter S7xxxx, K1xxx und D2xx sowie zur Einstellung des
- die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Einstellung, Versetzung und Umgruppierung von
- – (Bl. 166 ff. d.A.). § 11 ERTV sieht folgendes vor: "§ 11 78Für eine Beförderung in die Position des
- sowie über die Neueinstellung und Versetzung von weiteren Mitarbeitern im spieltechnischen Bereich kam
BVerfG - 2 BvR 1846/07
Bundesverfassungsgericht vom 08.10.2007
- Inhalt
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- der Beförderung oder der Versetzung vergeben will (vgl. BVerwGE 122, 237 ). 17 Bei der Bestimmung des
- ; Anfang des Jahres 2006 erfolgte eine weitere Ausschreibung für eine zweite in B. gelegene
- Verwaltungsgerichten erhobenen Klagen auf erneute Ausschreibung der Stellen mit geändertem Anforderungsprofil ist
- Bewährungszeit unmittelbar zur Beförderung, so dass eine nachfolgende Auswahlentscheidung, die den
- Dienstherrn verletzt, folgt daraus zwar regelmäßig nicht ein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe
VG Frankfurt (Main) - 9 E 1248/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.10.2004
- Inhalt
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- Versetzung zur Bundesgrenzschutzabteilung Hünfeld. 2Der am 31.10.1955 geborene Kläger steht seit dem
- Rückversetzung nach Osthessen als Optant. Der Antrag blieb unbeantwortet. 5Mit Ausschreibung "BGSP M Nr
- Beschränkung der Ausschreibung liege im Ermessen des Dienstherrn. Die Berücksichtigung von
- Nachteil für sich sehen, da seine Versetzung zum Bundesgrenzschutzamt Flughafen Frankfurt/Main schließlich
- Erwägungen den Ausschlag für die Reichweite der Ausschreibung ergeben. 18 Ein Heftstreifen
VG Berlin - 5 A 130.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 15.02.2007
- Inhalt
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- Beigeladene unter Zuteilung der Stelle mit der Dienstposten-Nummer KI 14-12.1 (Ausschreibung in den
- . §§ 88, 122 Abs. 1 VwGO) richtet sich erkennbar darauf, für den Kläger die Versetzung auf den
- Anspruch darauf, dass über seinen Antrag auf Versetzung auf den benannten Wiesbadener Dienstposten
- Ausschreibung noch bei der Handhabung der Auswahl zum Ausdruck gebracht, dass über Anträge von
- Kammer hat die Beförderung der Beigeladenen unter Zuteilung dieser Stelle zu untersagen, weil sich
EuGH - C-304/97 P
Europäischer Gerichtshof vom 18.03.1999
- Inhalt
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- , Besoldungsgruppe A 3, im Büro Madrid im Wege der Beförderung oder der Versetzung. 3. Diese
- die Anstellungsbehörde zunächst die Möglichkeiten einer Beförderung oder Versetzung innerhalb des
- betroffenen Organs von der Beförderung oder Versetzung ausschließen, die den gesenkten Anforderungen der
- nach Artikel 29 Absatz 1 des Statuts verstoßen, die Möglichkeiten der Beförderung und Versetzung von
- Ausschreibung ersetzt (Urteil Grassi/Rat, Randnr. 43). 34. Die Änderung der Teilnahmevoraussetzungen von
VG Münster - 4 K 1026/04
Verwaltungsgericht Münster vom 28.02.2006
- Inhalt
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- Dienstherrn folgt zwar sein Recht, zwischen Umsetzung, Versetzung und Beförderung zu wählen. Die
- , Organisationsgeschick und Durchsetzungskraft. In der Ausschreibung wurde darauf hingewiesen, dass
- , dass es sich bei der amtsinternen Stellenausschreibung nicht um eine Beförderung im Rechtssinne handele
- , Urteil vom 5. Februar 1986 - 1 A 852/84 -, ZBR 1986, 276 -. 19Die Entscheidung über eine Beförderung
- . Beförderung ist u. a. die Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt bei gleicher
OLG Hamburg - 1 Bf 108/12
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 27.06.2013
- Inhalt
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- , Ämtern und Landesbetrieben. Entsprechend der Ausschreibung wurde eine Laufbahnbefähigung für den
- gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst erwartet. Weiter heißt es in der Ausschreibung: 4 5 Neben
- Ausschreibung das Interesse einer Vielzahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber gefunden habe, das
- , indem der Kläger im Rahmen der erneuten Ausschreibung der Stelle zu einem Vorstellungsgespräch
- Stellennummer 32218 handele es sich exakt um die Stelle, die Gegenstand der Ausschreibung unter der
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1789/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2007
- Inhalt
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- anschließender Beförderung habe, existiere grundsätzlich nicht. Der Kläger habe allerdings einen sog
- Widerspruchsbescheides vom 5. September 2001 zu verpflichten, über die Beförderung des Klägers auf die
- ein Beamter einen - strikten - Rechtsanspruch auf Beförderung hat, existiert grundsätzlich nicht
- . 32Diesen Anspruch, der sich im Einzelfall zu einem Anspruch „auf Beförderung" verdichten kann, wenn
- Übertragung eines höherwertigen Amtes. Sein Konkurrent, Sozialamtsrat U. , hat das von der Ausschreibung
VG Frankfurt (Main) - 6 E 863/97
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.07.1998
- Inhalt
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- einschließlich der Einsammlung und Beförderung von Sonderabfall Kleinmengen im Sinne des § 4 Abs. 6 HAbfAG
- Beauftragung des M Kreises für den Betrieb der Deponie W nicht die gebotene Ausschreibung vorausgegangen
- Verwertung. 78 Eine Ausschreibung sei nicht erforderlich gewesen, weil der Landesabfallentsorgungsplan ihn
- die Deponie W und für die AVA zahlt, ohne vorherige Ausschreibung Eingang in die Gebührenkalkulation
- Organisationsermessens werden durch die Einheitsgebühr nicht überschritten. 95 Eine Verletzung des Prinzips der