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„Promovierter Arsch“ darf Mieter fristlos rauswerfen

Thorsten Blaufelder vom 20.05.2015
Titel
  • „Promovierter Arsch“ darf Mieter fristlos rauswerfen
Inhalt
  • Vermieter recht. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei ihm nicht zumutbar. Schließlich gehe es hier
  • Mieter den Vermieter mit den Worten: „Sie promovierter Arsch“. Der Vermieter nahm den Vorfall zum
  • Beleidigung sei als schwere Vertragsverletzung durch den Mieter zu sehen, so das Amtsgericht weiter
  • . Dafür habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Dies wiege hier besonders schwer, weil der Vermieter
  • Vorgeschichte gehabt. Der Vermieter habe den Mieter einfach geduzt gehabt und körperlich angegriffen

„Promovierter Arsch“ darf Mieter fristlos rauswerfen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.05.2015
Titel
  • „Promovierter Arsch“ darf Mieter fristlos rauswerfen
Inhalt
  • Vermieter recht. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei ihm nicht zumutbar. Schließlich gehe es hier
  • Mieter den Vermieter mit den Worten: „Sie promovierter Arsch“. Der Vermieter nahm den Vorfall zum
  • Beleidigung sei als schwere Vertragsverletzung durch den Mieter zu sehen, so das Amtsgericht weiter
  • . Dafür habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Dies wiege hier besonders schwer, weil der Vermieter
  • Vorgeschichte gehabt. Der Vermieter habe den Mieter einfach geduzt gehabt und körperlich angegriffen

Airbnb: Abmahnung, sogar fristlose Kündigung drohen

Rechtsanwältin Simone Weber vom 26.03.2015
Titel
  • Airbnb: Abmahnung, sogar fristlose Kündigung drohen
Inhalt
  • ergibt. Dies sei ein derart schwerwiegenden Pflichtverstoß, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
  • , wenn Mieter nach der Abmahnung durch den Vermietung seine Wohnung weiterhin im Internet anbiete
  • , aber es nach der Abmahnung nicht mehr zu einer Überlassung an Dritte gekommen sei. Der Mieter bringe
  • “airbnb” an Touristen vermietet und trotz erfolgter Abmahnung des Vermieters dies weiter betreibt. Wenn
  • der Mieter nicht zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung eingeholt habe, sei

Verspätete Mietzahlung – Kündigung möglich

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.11.2012
Inhalt
  • § 543 Abs. 1, 3 BGB. Durch die Abmahnung erhält der Mieter grundsätzlich Gelegenheit, das gestörte
  • § 193 BGB. Sollte der Mieter einmal nicht ganz pünktlich zahlen, so wird dies den Vermieter sicherlich
  • Die Hauptpflichten des Mietverhältnisses sind die Überlassung der Mietsache auf der einen und die
  • Fall spielte in der Nähe des Bodensees. Die verklagten Mieter bewohnten ein Einfamilienhaus der
  • Vermieterin. Nach dem Mietvertrag war die Miete jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Die Mieter