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LSG Nordrhein-Westfalen - L 18 KN 70/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2005
Inhalt
  • Leistungsbeurteilung vertrat die Ärztin für Innere Medizin Dr. C in ihrem Gutachten vom 27.07.2000 die Ansicht, der
  • sodann der Arzt für Neurologie und Psychiatrie T2 ein neurologisches Gutachten und der Arzt für
  • erstattet. 43Der Sachverständige T2 hat in seinem Gutachten vom 02.10.2002 ausgeführt, dass sich auf
  • ein weiteres nervenärztliches Gutachten des Neurologen, Psychiaters und Psychotherapeuten
  • Gutachten ferner ausgeführt, dass sich im Rahmen seines Untersuchungsganges keine Einschränkungen des

LSG Bayern - L 6 R 41/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 22.02.2005
Inhalt
  • Ärztin für Neurologie und Psychiatrie Dr.K. am 08.03.2002 erstattete Gutachten eingeholt. Diese
  • Orthopädie Dr.L. am 05.07.2002 erstattete weitere Gutachten ein. Dieser führte aus, aufgrund des
  • Chirurgie Dr.L. vom 26.08.2002 vor, nach dessen Auffassung der im Gutachten des Dr.L. erfolgten
  • auch auf das Gutachten von Dr.L. aus dem Verfahren erster Instanz bezogen. In der Folge musste sich
  • Abteilung für Schmerztherapie des Klinikums D. Dr.A. am 23.07.2004 erstattete Gutachten ein. Der

SozG Augsburg - S 17 SB 433/07

Sozialgericht Augsburg vom 13.01.2009
Inhalt
  • : Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe des festzustellenden Grades der Behinderung (GdB
  • stellen das Vorliegen einer Behinderung und den GdB fest. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am
  • vorgelegen haben, eingetreten ist. Eine solche Änderung im Ausmaß der Behinderung ist gegeben, wenn der
  • hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen
  • dem ersten GdB 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht

LSG Bayern - L 16 RJ 19/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 08.10.2003
Inhalt
  • internistischen Gutachten von Dr.S. sind als Diagnosen genannt: - Chronische asthmoide Bronchitis
  • den Internisten und Radiologen Dr.R. auswerten. Dr.R. bezeichnete im Gutachten vom 23.03.1999 die
  • Gutachten vom 28.09.2002 die Diagnosen gestellt: - Spondylochondrose L4/L5 - allenfalls initianle Chondro
  • orthopädischen Gesundheitsstörungen nicht eingeschränkt. Dr.K. hat in seinem Gutachten vom 14.10.2002 die
  • . hat in seinem Gutachten vom 07.11.2002 folgende Gesundheitsstörungen genannt: 1. Arterieller

LSG Bayern - L 14 R 583/09

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.01.2010
Inhalt
  • Gutachten des Internisten Dr. R. vom 8. November 2007 bei. Dieser diagnostizierte beim Kläger vertebragene
  • Neuralgien, Kopfschmerzen, Schwindel-zustände, Polyneuropathiesyndrom, ein leichtes vegetatives
  • Cgs 122/08) bei. Das Landesgericht für ZRS hatte ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten von Prof
  • . Dr. K. vom 2. September 2008, ein chirurgisches Gutachten von Dr. R. vom 24. Juli 2008 sowie ein
  • diese beiden Gutachten zusammenfassendes weiteres Gutachten des Internisten Dr. R. vom 4. Sep-tember

LSG Nordrhein-Westfalen - L 18 KN 101/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2005
Inhalt
  • internistischen Gutachtens vom 31.12.2002 hat Herr L1 im Gutachten vom 17.01.2003 die von Dr. L erhobenen
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch den Orthopäden Dr. L beantragt. In seinem Gutachten vom 27.09.2002 hat Dr. L
  • verrichtet werden. 13Das Sozialgericht hat nach § 106 SGG ein Gutachten von dem Orthopäden L1 und ein
  • sei. Außerdem habe er dauernd Kopfschmerzen, was beim Autofahren eher hinderlich sei. Hierzu hat der
  • Befundbericht eingeholt. Dem Kläger sind die berufskundlichen Gutachten und Stellungnahmen des

OLG Köln - 19 U 252/94

Oberlandesgericht Köln vom 07.07.1995
Inhalt
  • Gedächtnisstörungen. Mit weiteren Spätfolgen müsse nach den ärztlichen Gutachten gerechnet werden. Der Kläger hat
  • bestand seit 1981 ein Grad der Behinderung von 50%. Dieser wurde nach dem Unfall durch Bescheid vom
  • Auftrag der Beklagten durch Sachverständige untersucht. Wegen des Ergebnisses wird auf die Gutachten
  • könne. Er hat sich insoweit auf ein vom ihm eingeholtes Gutachten des Dipl.Ing. Z. (Bl. 107 ff. d.A
  • Schmerzen verblieben. Er leide seit dem Unfall häufig (etwa 2 X pro Woche) an Kopfschmerzen und

LSG Bayern - L 13 R 57/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 14.11.2007
Inhalt
  • Erwerbsminderung. Dem beigefügten ärztlichen Gutachten der Invalidenkommission vom 8. Mai 2001 sind als
  • wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande sind, unter den üblichen
  • Krankheit habe 1981 mit Kopfschmerzen, Bewusstseinsverlust, Gliederschmerzen und Problemen des
  • Auswertung der ärztlichen Unterlagen sei festgestellt worden, dass der Kläger seit dem 8. Mai 2001 voll er
  • einer Kernspintomographieaufnahme vom 17. Februar 1999 mit unauffälligem Ergebnis. Die ärztlichen

LG Dortmund - 21 O 370/04

Landgericht Dortmund vom 21.12.2005
Inhalt
  • wieder auftretenden Kopfschmerzen. Das Versorgungsamt hat unstreitig einen Grad der Behinderung in
  • der Beweisaufnahme auf die Gutachten vom 30.03.04 (Bl. 160 bis 189 d. A.), vom 25.05.04 (Bl. 195 bis
  • durch die bisher vorliegenden Gutachten belegt wird, muss sich die Klägerin in dem nächsten Jahr
  • verweisen auf die Ausführungen des Sachverständigen E1 mit Gutachten vom 30.03.04 (Bl. 175 f. d. A
  • anstehenden Operationen wahrscheinlich. Diese ärztliche Stellungnahme ist in sich schlüssig und bedarf

LG Stuttgart - 14 O 542/01

Landgericht Stuttgart vom 26.01.2005
Inhalt
  • medizinischen Gutachtens des Sachverständigen G (psychiatrisches Gutachten), das durch ein
  • Geschmacksbeeinträchtigungen, anhaltenden Kopfschmerzen, Orientierungsverlust, erheblichen Einschränkungen der
  • neuropsychologisches Gutachten des Gutachters Z und ein radiologisches Gutachten der Gutachterin R ergänzt wurde
  • Geschmacksbeeinträchtigungen, anhaltende, bei psychischer Belastung sich stark verstärkende Kopfschmerzen
  • besonderen Maße auch psychisch unter seiner ihm bewußten Behinderung. Dies führt zu Depressionen und

OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3366/95.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2002
Inhalt
  • , dass in übermäßig restriktiver Auslegung des Parteiengesetzes vom 17. Mai 2001 eine Behinderung
  • Institut Würzburg, Gutachten vom 04. und 26. Januar 2001 an das OVG Lüneburg. 213Kinder sind auf
  • Erkrankungen handele. In der Realität sei es so, dass bei Kopfschmerzen, Frieren und anderen Erscheinungen
  • . 217Auch bei einer Erkrankung gibt es aber jedenfalls in Kinshasa hinreichende Möglichkeiten ärztlicher
  • komplizierten Eingriffen - die Kranken im ausreichenden Maß zu versorgen. Die ärztliche Versorgung ist