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LAG Düsseldorf - 7 Ta 39/00

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 02.03.2000
Inhalt
  • in dem Urteil nicht aus. Das Rechtsmittel hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 78Die Klägerin
  • Bedeutung (Rechtsmittelstreitwert). Sie ist als Urteilsbestandteil nicht gesondert beschwerdefähig, sondern
  • nach § 318 ZPO bindend (BAG EZA § 64 ArbGG 1979 Nr. 12). Insoweit liegen die Dinge anders als bei
  • Wahrheit niedriger gewesen (4.625,-- DM statt 6.000,-- DM). Damit kann sie jedoch nicht mehr gehört
  • Normen: § 61 Abs. 1 ArbGG§ 25 GKG Sachgebiet: Arbeitsrecht Leitsätze: 1. Die Festsetzung des Streitwerts

SozG Stade - S 34 SF 80/08

Sozialgericht Stade vom 18.06.2009
Inhalt
  • insbesondere aus der Begründung des Gesetzentwurfes zu Nr 3103 (BT-Drucks 15/1971, Seite 212). Der niedrigere
  • ist als für einen Rechtsanwalt, der erstmals mit der Materie befasst wird. Dies ergibt sich
  • geworden ist. Zwar gilt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ein anderer Maßstab als im
  • gerechtfertigt, sowohl im Klagverfahren als auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von einem einheitlich
  • "profitiert" der Rechtsanwalt regel-mäßig sowohl im Klageverfahren als auch im Verfahren des vorläufigen

LSG Bayern - L 7 AS 495/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 30.07.2009
Inhalt
  • Regelsatzes ab. Die hiergegen erhobene Klage wies das Sozialgericht München (SG) mit Urteil vom 20.11.2008 als
  • Aufklärungspflicht verstoßen habe. Insbesondere verstoße der zu niedrige Regelsatz gegen Verfassungsrecht
  • . Auch habe die Sache grundlegende Bedeutung, nachdem sein Warmwasser über einen Boiler laufe, der
  • des Bundessozialgerichts zutreffend angewandt hat. Denn es ist nicht Sache eines
  • begründet. Es gibt keinen Grund die gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG wegen des Wertes des

AG Köpenick - 7 C 403/05

Amtsgericht Köpenick vom 13.03.2017
Inhalt
  • , 713 ZPO. Die Nichtzulassung der Berufung ergibt sich aus § 511 a Abs. 4 ZPO: Die Sache hat weder
  • § 242 BGB kann als leitende gesetzliche Wertung § 554 Abs. 2 Satz 3 ("Bagatellklausel") einbezogen
  • werden. 74. Aus Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Regelung des § 5 Abs. 2 AVB ergibt sich
  • beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO, die Vollstreckungsentscheidung ergibt sich aus den §§ 708 Nr. 11, 711
  • ebenfalls keine Begründung eines Unterlassungsanspruchs, denn hiernach sind lediglich Maßnahmen als

OLG Hamm - 3 U 174/02

Oberlandesgericht Hamm vom 02.04.2003
Inhalt
  • ausgeführt, der niedrige Blutdruck und die niedrige Hämoglobinkonzentration seien als Ursache für die
  • 13.25 Uhr. Die Anästhesieführung oblag bis 14.30 Uhr dem Beklagten zu 2), der als Anästhetikum u.a
  • bei Narkosebeginn Ringerlösung, im Anästhesieprotokoll als VE gekennzeichnet (Vollelektrolytlösung
  • verlangt. Die Klägerin hat in erster Instanz zuletzt beantragt, 111.1213die Beklagten als
  • verurteilen, als Gesamtschuldner 1.309,26 € an sie zu zahlen, 153.1617festzustellen, dass die Beklagten als

BGH - 2 StR 585/05

Bundesgerichtshof vom 01.04.2005
Inhalt
  • Verhandlung. Im Hinblick auf die Besonderheiten des Verfahrens hat der Senat die Sache an eine als
  • Anwesenheit von Ali in der Diskothek als Grund für den Streit mit den Türstehern war oder ob sich die Tat
  • .). 25Die Annahme niedriger Beweggründe hat das Landgericht darauf gestützt, der Angeklagte habe aus
  • von Ali K. als erwiesen ansieht - zu prüfen haben, ob sich der Angeklagte der Beteiligung an einer
  • ließ er sich erstmals zur Sache ein und erklärte, nicht er selbst, sondern Haydar B. habe auf Ali K

BGH - 4 StR 431/05

Bundesgerichtshof vom 10.11.2005
Inhalt
  • beschleunigen. Als er vor sich auf der rechten Fahrbahn ein weiteres Fahrzeug, das wegen der Verengung der
  • die linke Fahrspur anhalten und ihn passieren lassen. Als dieser jedoch noch vor ihm einscherte
  • vorausfahrende Fahrzeug auf. b) Das Landgericht hat das Fahrverhalten des Angeklagten als einen
  • bedingtem) Schädigungsvorsatz – etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug – missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233
  • einem Jahr Freiheitsstrafe insoweit auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte. Die übrigen

BGH - 3 StR 113/02

Bundesgerichtshof vom 06.06.2002
Inhalt
  • , die Richter am Bundesgerichtshof Winkler, Pfister, Becker als beisitzende Richter, Staatsanwältin in
  • der Verhandlung, Staatsanwältin bei der Verkündung als Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft
  • , Rechtsanwalt als Verteidiger, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht
  • umgesetzt hatte, als er mehrere Bankkunden mit einem schußbereiten Schrotgewehr bedrohte. Soweit das
  • bringen, die sich zwischenzeitlich einem anderen Mann zugewandt hatte. Als er von ihren angewachsenen

Mietwagen bei überlanger Reparaturdauer

Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 15.10.2010
Inhalt
  • deutlich niedriger sind als die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallschaden. Ist der Geschädigte zur
  • Beteiligten einzuwirken, um unseren Mandanten in jedem Fall schadlos zu stellen. Der Sache dienlich war

Versäumnisurteil erhalten: Was tun?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.01.2014
Inhalt
  • die Kosten des gegnerischen Anwalts sind regelmäßig niedriger, da der gegnerische Anwalt nur eine
  • Erfolgsaussichten sondern auch Kostenaspekte abwägen und Ihnen mehr Hilfe bieten als laienhafte Überlegungen
  • eines Versäumnisurteils einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit dieser die Sache begutachtet und
  • , dass Sie gar nicht angehört wurden, somit Ihr Recht auf rechtliches Gehört nicht gewahrt ist. Aus

BGH - 2 StR 436/13

Bundesgerichtshof vom 12.03.2014
Inhalt
  • . Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. Gründe: 1Das Landgericht hat den
  • Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Unterbringung des Angeklagten in
  • Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung
  • Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. März 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen
  • gestützte Revision führt zu einer Klarstellung des Schuldspruchs und führt zu dem aus dem Tenor

BGH - 4 StR 33/08

Bundesgerichtshof vom 09.11.2007
Inhalt
  • Kokains gezogen hat und auch nicht ziehen wollte. Soweit der Angeklagte „es als Anerkennung
  • gegenüber dem geänderten Schuldvorwurf nicht anders als geschehen hätte verteidigen können. 52. Die
  • , dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Bewertung der Taten auf niedrigere Einzelstrafen
  • der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des
  • 2008 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil

BGH - 5 StR 473/02

Bundesgerichtshof vom 05.11.2002
Inhalt
  • § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer
  • für die Beurteilung der späteren Straftaten zuzubilligen ist, als nicht ganz unerheblich relativiert
  • Alternative) als naheliegend in Betracht zu ziehen. Allein auf diese Weise wäre ein im Ergebnis
  • begründeter Anlaß für eine verhältnismäßig niedrige Erhöhung der Einsatzstrafe bestanden (vgl. Tröndle
  • freisprechendes Urteil in dieser Sache auf Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin aufgehoben

OLG Koblenz - 1 Ws 431/05

Oberlandesgericht Koblenz vom 23.06.2005
Inhalt
  • Pflichtverteidiger aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren mehr als 200 € niedriger. Sie würden nur
  • (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 und Abs. 7 RVG). In der Sache hat die Beschwerde allerdings keinen
  • Pflichtverteidigerbestellung nach dem 1.7.2005 auch dann anzuwenden, wenn der Verteidiger vorher als Wahlverteidiger tätig
  • Landgerichts Koblenz vom 4. Mai 2005 wird als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist
  • : I. Nachdem sich Rechtsanwalt H... am 7. Juni 2004 im Ermittlungsverfahren als Wahlverteidiger

OLG Frankfurt - 20 W 62/04

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 26.07.2004
Inhalt
  • Wertfestsetzung nach § 74 a Abs. 5 Grundstücks prinzipiell niedriger als der für die Wertfestsetzung nach § 74
  • maßgeblich ist, denn sowohl aus § 19 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz, als auch aus § 20 Abs. 1 Satz 2
  • Zwangsversteigerungsverfahren sei der Verkehrswert des Grundstücks prinzipiell niedriger als der für die
  • Kriterien- eine Differenz von 8.300.000,00 DM als dem nach § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzten Wert und
  • folgt aus § 14 Abs. 7 KostO a. F. Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der