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LSG Sachsen - L 1 SB 8/01
Sächsisches Landessozialgericht vom 04.10.2001
- Inhalt
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- Staatsregierung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom
- Rundfunkgebührenpflicht vom 06.01.1992 (SächsGVB. 1992, 16), der seine Ermächtigungsgrundlage in Art. 4
- . Der Kläger habe derzeit weder einen Anspruch auf Erhöhung des GdB noch auf Zuerkennung des
- einer nicht nennenswerten Zahl von Veranstaltungen teilnehmen könne. Dem Kläger sei aber noch das
- weder ein Anspruch auf Zuerkennung eines GdB von mehr als 80 noch auf Feststellung der gesundheitlichen
OVG Niedersachsen - st seit 01.01.201
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 24.10.2014
- Inhalt
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- , dass insoweit der Datenbestand der GEZ weitgehend übernommen und so Bürokratieaufwand vermieden
- . 7 Satz 1 RGebStV auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien waren. Hiermit sollen auch
- des Beklagten hat. Eine Doppelerhebung durch andere Rundfunkanstalten ist weder vorgetragen noch sonst
- . Lediglich für 1,6% ihrer noch größeren Betriebsstätten muss die Klägerin einen höheren Rundfunkbeitrag
- im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch geltenden Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur