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Das Hundegebell aus dem Tierheim und der Nachbar vor dem Oberverwaltungsgericht

martina heck vom 05.05.2014
Titel
  • Das Hundegebell aus dem Tierheim und der Nachbar vor dem Oberverwaltungsgericht
Inhalt
  • Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (1.) noch folgt aus ihnen ein der
  • Hinweis des Verwaltungsgerichts zu, dass nach der genehmigten Betriebsbeschreibung das mitgenehmigte
  • Ansatz gebrachte Schallleistungspegel für Hundegebell sei – so das Verwaltungsgericht – nicht zu
  • im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die
  • nicht auf, dass der genehmigte Betrieb des Tierheims in Bezug auf sein Grundstück voraussichtlich

Das Hundegebell aus dem Tierheim und der Nachbar

martina heck vom 15.11.2013
Titel
  • Das Hundegebell aus dem Tierheim und der Nachbar
Inhalt
  • einer ganzen Nachtstunde hinweg übersteigt das, was bei dem Betrieb des Tierheims realistischerweise
  • veranschlagten Anteil von 100 % Hundegebell. Die Annahme eines kontinuierlichen Hundegebells über den Zeitraum
  • für Hundegebell sei nicht nachvollziehbar. Die eigene Messung, auf die sich der Gutachter berufe, sei
  • braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen. Es kommt wesentlich auf eine
  • . Dies gilt auch in Bezug auf die hier in Rede stehenden Immissionen durch Hundegebell. Die Beklagte

Zeiten für Hundegebell

martina heck vom 24.10.2013
Titel
  • Zeiten für Hundegebell
Inhalt
  • . gegen Hundegebell wandte. Dort wurden keine Beschränkungen für das Hundegebell ausgeurteilt, da
  • Hamm erneut mit dieser Thematik zu befassen. Das Gericht stellte nochmals fest, dass nach § 906 Abs. 1
  • Lärmbelästigung durch das Krähen von Hähnen auf dem Prüfstand. Insoweit wurde dem Beklagten das Halten von
  • Minuten am Tag und nicht länger als 10 Minuten am Stück bellt. Das Oberlandesgericht Köln hat sich
  • die Ruhezeiten festgelegt auf 13.00 bis 15.00 Uhr und 22.00 bis 06.00 Uhr. Das Oberlandesgericht

Auch für Hunde gibt es Hausarrest

martina heck vom 08.08.2013
Inhalt
  • Gebell der auf dem Grundstück des Antragstellers gehaltenen Hunde ist es nicht zu beanstanden, dass das
  • Weise“ Uhrzeitprotokolle aus Juni und Oktober in das Verfahren eingeführt und den Bescheid um einen
  • Lärmbelästigungen der Nachbarn durch häufiges und langanhaltendes Hundegebell dient, so dass
  • ) hat das Verwaltungsgericht Lüneburg noch nicht entschieden. Den gleichzeitig gestellten Antrag auf
  • während der Nacht- oder Mittagszeit fehlten dagegen. Das Verwaltungsgericht habe „auf unglaubliche Art und