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MyTaxi: Rabattaktionen zulässig
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.02.2017
- Inhalt
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- die Rabatte nicht gegen das Festpreisgebot des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), da MyTaxi den
- Urteil vom 23. Dezember 2016 (Az. 315 O 423/15) eine dagegen gerichtete Unterlassungsklage des
„mytaxi“ darf nun doch mit 50% Rabatt werben
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 23.09.2015
- Inhalt
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- Rabattaktion gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstößt und daher nicht zulässig ist. Das
- Stuttgart (Az. 44 O 23/15 KfH) mit Urteil vom 16.05.2015 zu dem Schluss gekommen ist, dass die
Personenbeförderungsrecht: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- entnehmen lässt (so BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 – XI R 25/02 –, juris, Rn. 33). Der
- ergibt. Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz – UStG – sind von Unternehmen, die – wie der
- Antragsteller – mehrere Fahrer beschäftigen die vereinnahmten Entgelte aufzuzeichnen. Nach § 22 UStG i
- Prüfungskompetenz (vgl. hierzu OVG HH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 3 Bs 57/09 –, juris, Rn. 30 ff., 52
- geeignet, die Unzuverlässigkeit des Antragstellers nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 1 Abs. 1
Wettbewerbsrecht: Keine Krankentransporte durch Mietwagen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2014
- Inhalt
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- befördert werden müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG). Das ist jedenfals dann der Fall, “wenn diese während der
- U 75/12) hält – unter Verweis auf den Bundesgerichtshof – in ständiger Rechtsprechung fest:Unlauter
- OLG Hamm, 4 U 75/12).Auch bei Grenzfällen: Vorsicht ist gebotenSelbstverständlich ist es solange
- vorzutragen und glaubhaft zu machen. (OLG Hamm, 4 U 75/12)Eine solche Besonderheit kann etwa sein, dass
- , liegt ein Krankentransport vor (LG Bielefeld, Landgericht Bielefeld, 12 O 175/13). Man merkt also: Der
BVerwG: Umgang mit Baulärm in der Planfeststellung – AVV Baulärm weiterhin anwendbar
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 03.01.2013
- Inhalt
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- hierzu den Beschluss vom 27.1.1988 - 4 B 7.88 - Buchholz 442.01 § 29 PBefG Nr. 1 S. 1 ). § 74 Abs. 2 Satz
- , beurteilt sich bei Baulärm nach § 22 Abs. 1, § 3 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der gemäß § 66 Abs
- aber maßgeblich vom "Anlagenbezug" des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszugehen, wie er auch in § 22
- Verwaltungsvorschrift erforderlichen formellen Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96
- Anlagen handelt (Urteil vom 16.5.2001 - 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16