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VG Arnsberg - 7 L 640/07
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 16.08.2007
- Inhalt
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- einen Widerruf nach § 25 Abs. 1 PBefG vorgelegen haben oder ob diese Genehmigungen von vornherein
- Personenbeförderungsgesetzes - PBefG -) und Ferienziel-Reisen (§ 48 Abs. 2 PBefG) zu erteilen. Die Antragsgegnerin
- die Antragstellerin nach den §§ 46 Abs. 2 Nr. 2, 48 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG
- einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung. 22Nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG darf die
- Richtlinie 96/26/EG (Abl. Nr. L 124 vom 23. Mai 1996, S. 1) i.d.F. der Richtlinie 98/76/EG vom 1
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 34/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2009
- Inhalt
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- , sein Unternehmen habe - unter anderem - am 3. Februar, 22. Mai, 2. und 24. Juni, am 23. August 2006
- - zum Beispiel - bei den Einsätzen am 20. März, 19. und 22. Mai, 6. Juni, 23. August und 3
- , Stand Januar 2009, § 19 RettG Rn. 28 und § 20 RettG Rn. 21. Diese Ungewissheit darf sich allerdings
- 24. Mai, 6. Juli und 5. Oktober 2006 und am 21. Januar, 25. Februar, 3. März und 10. Juli 2007
- einschlägigen Titels XI) auf die Beförderung mit Krankenkraftwagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG
VG Stuttgart - 5 S 1444/14
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 18.12.2014
- Inhalt
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- . § 29 Abs. 6 Satz 3 PBefG) ist auch sonst zulässig. 20 Der Antragstellerin fehlt entgegen der
- Abwägung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 PBefG berücksichtigt worden. 24 Zu Recht beanstandet die
- . § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG). 18 Für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden
- Abs. 8 PBefG). 23 So ist der Belang der Antragstellerin, von ihrer Forschungstätigkeit abträglichen
- noch als offen anzusehen wären (b). 22 a) Der Planfeststellungsbeschluss dürfte an erheblichen
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 B 62/08 KA
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.11.2009
- Inhalt
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- , § 92 Abs 1 S 2 Nr 12 SGB 5 Aktenzeichen: L 7 B 62/08 KA NZB Dokumenttyp: Beschluss
- den §§ 15, 2 Abs. 1, 4, 46, 49 PBefG hinsichtlich des Un-ternehmers vor, so entfalten diese
- Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) genehmigungspflichtig ist, gehören, wie der Kläger selbst
- in diesem Zusammenhang auch nicht aus § 7 Abs. 1 S. 1 der nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 SGB V
- ) - hinsichtlich der Kraftfahrzeuges - und den §§ 15, 2 Abs. 1 Nr. 4, 46, 49 PBefG - hinsichtlich des
§ 8 BOKraft 1975
Verhalten im Fahrdienst
- Inhalt
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- mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG ist die nächste Haltestelle rechtzeitig anzukü
- ;ndigen.(2a) Im Verkehr mit Kraftomnibussen hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen, daß den
- Fahrgästen durch Informationseinrichtungen (§ 21 Abs. 2) angezeigt wird, wann
LG Bochum - 17 O 27/08
Landgericht Bochum vom 06.11.2008
- Inhalt
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- Fahrzeuge ein, die nach § 49 PBefG genehmigt sind. Sie unterliegt derartigen Auflagen nicht. 3Die
- § 49 PBefG konzessioniert seien. 10Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien im einzelnen wird
- Menschen wird daher zum erhöhten Risiko, weil bei den nach § 49 PBefG konzessionierten Unternehmen nach
- Landgericht Bochum, I - 17 O 27/08 Datum: 06.11.2008 Gericht: Landgericht Bochum Spruchkörper: 17
- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: I - 17 O 27/08 Nachinstanz: Oberlandesgericht
OLG Hamburg - 2 RB 14/14
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 17.02.2014
- Inhalt
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- 16/14 § 47 Abs 1 PBefG Verfahrensgang vorgehend AG Hamburg, 29. Oktober 2013, Az: 238 OWi 193/13
- Taxen außerhalb dafür vorgehaltener Flächen nach § 47 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 PBefG in Verbindung mit den
- Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2013 ist
- Betracht. Diese beiden in Betracht kommenden Gründe greifen hier nicht ein. 3 42. Zur Ermöglichung
- diesbezüglichen Regelungen in den Taxenordnungen der Länder (vgl. für Viele etwa BVerwG, Urteil vom 12
VG Koblenz - 4 K 1963/07.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 17.11.2008
- Inhalt
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- Fahrgäste nur an den jeweiligen Haltestellen ein- und aussteigen können (§ 42 PBefG). Die Fahrer der
- , § 12 Abs. 1 Nr. 2 a PBefG). Allerdings betrifft die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung der
- freitags gibt es täglich sechs Busverbindungen nach K., und zwar um 6:58, 7:03, 8:32, 11:55, 15:12
- . Mit Schreiben vom 22. November 2006 machten die Kläger gegenüber der Ortsgemeinde erneut geltend, dass
- dem 22. Februar 2007 legten die Kläger hiergegen vorsorglich Widerspruch ein. Auch wenn es sich bei
OLG Hamm - III-5 RBs 158/10
Oberlandesgericht Hamm vom 30.11.2010
- Inhalt
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- 12 Minuten. 5623) Die Tageslenkzeit vom 02.06.2009, 00:01 Uhr bis 05.06.2009, 20:26 Uhr 57betrug 29
- vom 03.08.2009, 05:00 Uhr bis 04.08.2009, 17:32 Uhr 75betrug 20 Stunden und 25 Minuten. 7633) Die
- Minuten. 163) Die Tageslenkzeit vom 07.01.2009, 05:39 Uhr bis 08.01.2009, 20:16 Uhr 17betrug 27
- 22.01.2009, 05:25 Uhr 21betrug 0 Stunden und 0 Minuten. 226) Die Tageslenkzeit vom 03.02.2009, 05:11 Uhr
- ununterbrochene Lenkzeit vom 23.02.2009, 06:29 Uhr bis 23.02.2009, 2716:46 Uhr betrug 7 Stunden und 26
Anlage 9 FeV 2010
(zu § 25 Absatz 3)Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
- Inhalt
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- Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer
- in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne
- Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse
- Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken. Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen
- mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und
OLG Düsseldorf - VI-W (Kart) 6/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.09.2007
- Inhalt
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- Betriebspflicht nach § 21 PBefG zum Bereithalten ihrer Taxen in ortsüblichem Umfang verpflichtet. Der
- gesetzlichen Betriebspflicht nach § 21 PBefG bereithalten und zum Einsatz zu bringen hat. Durch den Dienstplan
- Unternehmen in gleicher Weise vom Normadressaten behandelt werden. 22 c. 2627Nach dem derzeitigen Sach
- auf Erfolg biete. Ihr Begehren sei weder aus § 33 Abs. 1 i.V.m. § 20 GWB noch aus § 33 Abs. 1 i.V.m
- Unterlassungsanspruch nicht zu. 1.1718Die Beklagte ist nicht gemäß § 33 Abs. 1 GWB i.V.m. § 20 Abs.1 GWB zur
BVerwG: Umgang mit Baulärm in der Planfeststellung – AVV Baulärm weiterhin anwendbar
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 03.01.2013
- Inhalt
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- hierzu den Beschluss vom 27.1.1988 - 4 B 7.88 - Buchholz 442.01 § 29 PBefG Nr. 1 S. 1 ). § 74 Abs. 2 Satz
- , beurteilt sich bei Baulärm nach § 22 Abs. 1, § 3 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der gemäß § 66 Abs
- aber maßgeblich vom "Anlagenbezug" des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszugehen, wie er auch in § 22
- Verwaltungsvorschrift erforderlichen formellen Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96
- Anlagen handelt (Urteil vom 16.5.2001 - 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16
OLG Karlsruhe - 1 U 261/08
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.05.2009
- Inhalt
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- grundsätzlich zur Beförderung verpflichtet war (vgl. § 22 PBefG). In diesem Rahmen bedurfte es aber
- Beförderung mit dem eingesetzten Beförderungsmittel möglich war (vgl. § 22 Nr. 2 PBefG). 47Soweit die
- die bereits genannte VO-ABB sowie die BOKraft. Nach § 22 PBefG ist der Unternehmer zur Beförderung
- Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG i.d.F. v. 08.08.1990, BGBl I 1690) bzw. die aufgrund
- bzgl. der Beklagten Ziff. 1 - auf die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und die
HessVGH - 2 UE 471/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.05.1987
- Inhalt
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- . BVerwG, Beschluß vom 1. September 1965, Buchholz 442.01, Nr. 1 zu § 28 PBefG, und Urteil vom 26. Juni
- 1978, BVerwGE 56, 110, 116 f., und 12. Juli 1985, BVerwGE 72, 15, 20 f.). 41 Entgegen dem
- . Dezember 1985, BVerwGE 72, 282, 285). 42 Diesen Anforderungen genügt der Plan für die Ortsumgehung
- (vom 27. Februar bis 28. März 1980 einschließlich) und der Stadt Ober-Ramstadt (vom 1. März bis 1 April
- Tagblatt" sowie am 22. Februar 1980 in den "Odenwälder Nachrichten" (in Ober-Ramstadt) bekanntgemacht
Wettbewerbsrecht: Keine Krankentransporte durch Mietwagen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2014
- Inhalt
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- befördert werden müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG). Das ist jedenfals dann der Fall, “wenn diese während der
- U 75/12) hält – unter Verweis auf den Bundesgerichtshof – in ständiger Rechtsprechung fest:Unlauter
- OLG Hamm, 4 U 75/12).Auch bei Grenzfällen: Vorsicht ist gebotenSelbstverständlich ist es solange
- vorzutragen und glaubhaft zu machen. (OLG Hamm, 4 U 75/12)Eine solche Besonderheit kann etwa sein, dass
- , liegt ein Krankentransport vor (LG Bielefeld, Landgericht Bielefeld, 12 O 175/13). Man merkt also: Der