Suche nach "§ 1 asylblg"

Ergebnisse 96

Seite 3 von 7

SozG Dortmund - S 47 AY 191/08

Sozialgericht Dortmund vom 05.09.2008
Inhalt
  • § 7 Abs. 1 AsylbLG einzustufen, da es sich bei den monatlichen Bezügen der Frau xxx um Leistungen
  • anrechenbare Einkünfte im Sinne des § 7 Abs. 1 AsylbLG zu behandeln. Insoweit seien die Bezüge von Frau xxx
  • AsylbLG nicht anzurechnen seien. Eine andere Auffassung führe zu einem Verstoß gegen Artikel 1 und
  • . 31Nach § 7 Abs. 1 AsylbLG sind Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, von dem
  • Familienangehörige des Antragstellers im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG sind. 33 Der Begriff des

LSG Rheinland-Pfalz - L 3 ER 37/06 AY

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 27.03.2006
Inhalt
  • beantragten die rückwirkende Gewährung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG. Den am 11.01.2006
  • , den von ihnen behaupteten Anspruch auf (höhere) Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in einem
  • Widerspruch vom 23.12.2005 Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG zu gewähren. Die Beschwerdegegnerin
  • die in § 2 Abs. 1 AsylbLG vorgesehenen erhöhten Leistungen des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB
  • . Nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in der ab dem 01.01.2005 geltenden Fassung (BGBl I Seite 1950) ist das SGB

VG Düsseldorf - 13 L 1074/04

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.04.2004
Inhalt
  • das Gewährte hinaus Geldbeträge nach § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG in gesetzlicher Höhe zu gewähren, hat
  • Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG gemäß § 1a Nr. 2 AsylbLG nur das im Einzelfall nach den Umständen
  • Antragsteller. Gründe: 1Der am 1. April 2004 sinngemäß gestellte Antrag, 23den Antragsgegner im Wege
  • keinen Erfolg. 45Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist eine
  • (1. bis 30. April 2004) fehlt es an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs. 9Denn die

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 15/09 AY ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2009
Inhalt
  • AsylbLG der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG
  • Integration entgegenstehen. Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG, insbesondere diejenigen, die
  • Oktober 2007, § 1 AsylbLG RdNr 29a, 33) ". 12Der Senat sieht sich an diese Rechtsprechung - für die
  • Beschwerde des Antragstellers ergeben sich folgende Bedenken: 3Nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG n.F. in der
  • danach dann statthaft, wenn ihr Wert den für die Berufung maßgebenden Betrag von 750,00 EUR (§ 144 Abs. 1

OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 6294/96

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.01.1999
Inhalt
  • nach § 9 Abs. 1 AsylbLG in der hier maßgeblichen Fassung vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1074) keine
  • zu vertreten haben. Auf diesen Personenkreis ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG a.F. das
  • Voraussetzungen dieser Vorschrift, die insoweit eine Ausnahme gegenüber § 9 Abs. 1 AsylbLG darstellt, in ihrem
  • Fall erfüllt sind. 7Eine Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG a.F. ist ausgeschlossen, weil der
  • Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG zu vertreten ist, sofern keine besonderen anderweitigen Umstände

SozG Berlin - S 88 AY 335/05

Sozialgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Quelle: Gericht: SG Berlin 88. Kammer Entscheidungsdatum: 23.11.2005 Normen: § 7 Abs 1 S 1 AsylbLG
  • die in § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG vorgesehenen Barbeträge, sowie Leistungen nach § 6 AsylbLG und zum
  • . Dementsprechend sei die Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 7 Abs. 1 AsylbLG zum 14.10.2005 einzustellen
  • ) Tätigkeit im Straßenhandel Leitsatz Zur vollständigen Einstellung von Asylbewerberleistungen: 1) Eine
  • bezogen von dem Antragsgegner laufend Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der

SozG Augsburg - S 15 AY 3/09

Sozialgericht Augsburg vom 11.03.2010
Inhalt
  • Höhe von je 192,67 EUR. Als Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG
  • , dass auch eine Erstattungspflicht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 AsylbLG nach den Grundsätzen der §§ 45
  • die Erstattungsforderung ist § 7 Abs. 1 Satz 3 AsylbLG. Danach haben Leistungsberechtigte nach dem
  • erstatten, soweit Einkommen und Vermögen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG vorhanden ist; für
  • Erstattungsforderung nicht anzuwenden, da § 7 Abs. 1 Satz 3 AsylbLG insoweit eine vorrangig

LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 AY 55/07

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 16.10.2007
Inhalt
  • Verfahren L 11 AY 28/05 verwiesen. Der Kläger bezieht seit Jahren Leistungen nach AsylbLG. Bis zum 1
  • . Oktober 2004 wurden ihm Leistungen in Anwendung des § 2 Abs. 1 AsylbLG gewährt. Durch Bescheid vom 27
  • des § 2 Abs. 1 AsylbLG die Dauer seines Aufenthaltes rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hätte
  • , dem Kläger ab dem 1. Januar 2005 bis zum 22. März 2005 Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG zu
  • seitens der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 1 AsylbLG in der seit

VG Düsseldorf - 20 K 8807/00

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.05.2003
Inhalt
  • Besserstellung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht aus. Hierfür beruft er sich auf einen Erlass des
  • individuelle Hinderungsgründe dazu führten, dass eine Ausreise im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht
  • AsylbLG. 20Nach Abs. 1 dieser Bestimmung ist das BSHG auf Leistungsberechtigte entsprechend anzuwenden
  • eine Duldung nach § 55 AuslG besitzen und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG
  • als auch aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entgegen. 23Die Kammer legt § 2 Abs. 1 AsylbLG dahin aus

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AY 3/07

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2008
Inhalt
  • auf Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 3Die Klägerin zu 1) ist die
  • Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5 AufenthG sind (Bescheide vom 29.04.2005), Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG
  • zu 2) und 3) scheitere an der Vorschrift des § 2 Abs. 3 AsylbLG, da die Klägerin zu 1) keine
  • Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG enthalte. Zwar lägen zwischenzeitlich Nationalpässe vor, die Leistungen
  • Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG erfüllt, im Sinne eines überholenden Kausalverlaufs in den Hintergrund

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 797/00

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.06.2001
Inhalt
  • vom 18. Februar 2000 - 7 G 533/2000 (3) -, abgedruckt in GK- AsylbLG, Band 2, VII, zu § 2 Abs. 1 (VG
  • Abgrenzung zum Bezug von Sozialhilfeleistungen (9 Abs. 1 AsylbLG) für bestimmte Bereiche auf Vorschriften des
  • geschaffen worden. Der in § 1 a Nr. 1 AsylbLG geregelte Tatbestand für eine Anspruchseinschränkung
  • an § 25 Abs. 1 BSHG an. Mit § 7 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG ist § 122 BSHG für entsprechend anwendbar
  • . § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassene Beschwerde erweist sich nach näherer Prüfung als unbegründet. Das

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 53/09 AY ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.01.2010
Inhalt
  • . 1 AsylbLG voraus, dass die Leistungsempfänger über eine Dauer von insgesamt 48 Monaten Leistungen
  • Beeinflussung der Aufenthaltsdauer in Deutschland die Leistungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht
  • von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) anstelle der von den
  • Antragstellerinnen bezogenen Leistungen nach § AsylbLG abgelehnt. 4Allerdings weist der Senat darauf hin, dass er in
  • AsylbLG entsprechen nur den Leistungen auf Sozialhilfeniveau und damit allein dem sog

FG Münster - 6 K 2517/03 AO

Finanzgericht Münster vom 01.07.2004
Inhalt
  • Bundessozialhilfegesetz vom 23.07.1996, Bundesgesetzblatt I 1996, 1088; § 9 Abs. 1 AsylBLG). Zu diesen
  • abgesetzt, obwohl dies nach § 7 Abs. 1 AsylBLG hätte erfolgen können, wenn die Festsetzung des
  • . Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand: 1 Streitig
  • ab Juni 1999 in mehreren Bescheiden, auf deren Inhalt Bezug genommen wird, Leistungen nach den §§ 1
  • und 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) gewährt. Die Klägerin arbeitete seit Juni 1999 in einem

LSG Baden-Württemberg - L 7 AY 1386/07 ER

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 28.03.2007
Inhalt
  • Leistungsberechtigten i.S.v. § 2 Abs. 1 AsylbLG muss kausal für die Dauer des Aufenthalts sein, wobei
  • Leistungsauschluss zuzulassen, dass die nach § 2 Abs. 1 AsylbLG erforderliche Wartezeit von 36 Monaten erneut zu
  • von Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG lehnte der Ag. mit Bescheid vom 28. August 2006 ab, den
  • gegenwärtig voraussichtlich keinen Anspruch auf angehobene Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG habe. Mit
  • Artikel 16 der Richtlinie, in der nach Wertung der Materialien zu § 2 Abs. 1 AsylbLG Formen von

SozG Gelsenkirchen - AY 26/07

Sozialgericht Gelsenkirchen vom 10.03.2008
Inhalt
  • AsylbLG. Dem Kläger zu 1) wurde am 29.06.2007 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilt
  • dass ein abweichender Bedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII oder nach § 6 AsylbLG zu decken sei
  • 3Der Kläger zu 1) hält sich seit dem dem Jahr 2000 in der Bundesrepublik auf. Sein Asylantrag wurde als
  • entzog die Beklagte die Leistungen nach dem AsylbLG, weil die Kläger nicht mehr zum
  • machen geltend, dass sie die Pässe zur Erfüllung der Passpflicht aus §§ 3, 48 Abs. 2 und 95 Abs. 1