Urteil des BFH vom 18.09.2009

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer - Keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

BFH Anhängiges Verfahren, VII R 14/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.9.2009)
Erstattung von Mineralölsteuer bzw. Entlastung von der Energiesteuer für den Treibstoff, der im eigenen Luftfahrzeug eines
Unternehmens für die Beförderung von Betriebsangehörigen und Kunden sowie bei der Vercharterung zur Beförderung von
Personen und Ersatzteilen durch dieses Unternehmen im Jahr 2006 verwendet worden ist.
Handelt es sich bei den durchgeführten Flügen um solche zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen i.S. des § 4
Abs. 1 Nr. 3 MinöStG und § 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV?
Besteht ein unmittelbarer Vergütungsanspruch aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG -Luftfahrt, mit Ausnahme der
privaten nichtgewerblichen Luftfahrt- ?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 19. Februar 2010 ausgesetzt worden (vgl. VII R 9, 10/09).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
MinöStG § 4 Abs 1 Nr 3; MinöStV § 50; EnergieStG § 27; EnergieStV § 60; EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 4.3.2009 (4 K 3193/08 VM)