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Nachträgliche Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 04.02.2014
- Inhalt
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- Zusammenhang der nachträglichen Schuldzinsen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gerade nicht
- nicht den bis zur Veräußerung erzielten laufenden Einkünften, sondern dem Veräußerungsvorgang und
Können eigene Mietaufwendungen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sein?
martina heck vom 14.11.2013
- Titel
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- Können eigene Mietaufwendungen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sein?
- Inhalt
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- erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der bislang selbst bewohnten Wohnung sein können
- Eigenmiete“) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt versagte die
- (positiven) Einkünften aus der Vermietung. Dass diese (positiven) Einkünfte der Besteuerung unterliegen
- Werbungskosten. In der Begründung der Einsprüche führte die Ehefrau u. a. aus, dass durch die Vermietung
- . Insofern sprechen gewichtige Gründe dafür, dass nicht die Absicht der Vermietung, sondern die
Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?
martina heck vom 09.10.2013
- Titel
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- Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?
- Inhalt
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- nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. In dem
- Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Der Beklagte (Finanzamt) hat
- keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Derartige
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Etwas anderes ergibt sich nicht unter Berücksichtigung der
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. In seiner Entscheidung vom 20.06.2012 lässt der Bundesfinanzhof
Spanische Ferienimmobilie kann bei der Einkommensteuer teurer werden als gedacht
martina heck vom 07.10.2013
- Inhalt
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- i.V.m. Abs. 1 DBA-Spanien 1966 gelten Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder
- Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens als Einkünfte aus
- Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte entsprechenden Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind. Die
- eine vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen und stellt diese den Einkünften aus Aktien gleich, bleibt
- erhobene Steuer auf die Einkünfte anzurechnen ist. Die bisherigen tatrichterlichen Feststellungen
Erbauseinandersetzungskosten im Steuerrecht
martina heck vom 20.09.2013
- Inhalt
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- für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB. Nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB sind
- Miterben gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, solange ihre Erbengemeinschaft nicht
- Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da Kosten, die mit einem
- Satz 1 EStG nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
- , wenn sie durch sie veranlasst sind. Sie müssen mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – heute: Eigennutzung
martina heck vom 13.09.2013
- Titel
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- Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – heute: Eigennutzung
- Inhalt
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- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht in Betracht komme, ist revisionsrechtlich
- machten die Kläger u.a. Verluste aus Vermietung und Verpachtung für das Einfamilienhaus in Höhe von
- Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
- bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige sich
- Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, nicht zu folgern, dass alle Aufwendungen auf eine
Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei unverschuldetem Leerstand einer Wohnimmobilie
martina heck vom 14.08.2013
- Inhalt
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- in Höhe von 2.925 EUR bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit dem
- Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind. Fallen Aufwendungen mit der
- bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie – auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung – dazu
- Wohnungsgesellschaft mit der Verwaltung und Vermietung des Objekts. Dennoch gelang es seitdem nicht, einen
- anderen eine Vermietung aufgrund des baulichen Zustands des Objekts nicht möglich ist. Die Stadtvilla
Leerstand bei Untervermietung und die Einkünfteerzielungsabsicht
martina heck vom 04.04.2013
- Inhalt
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- nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigenden Werbungskostenanteil an den
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012 – IX R 14/12
- bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind. Fallen
- Vermietung und Verpachtung dienenden Zimmer Nr. 2 bis 5 waren in den Streitjahren entweder durchgängig
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Malte Winter vom 12.02.2013
- Inhalt
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- langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. ...
Freiwillige Krankenversicherung
Sönke Nippel vom 15.01.2013
- Inhalt
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- . Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und/oder Kapitaleinkünfte zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden.
- Krankenversicherung allerdings unterschiedliche Beitragssätze herangezogen. Einkünfte aus Vermietung und
- Kapitaleinkünften zu zahlen.Je nach Art der Einkünfte werden für die Berechnung der Beiträge zur
- Verpachtung werden z. B. mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent belegt. Für Renten und
Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
martina heck vom 04.10.2012
- Titel
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- Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
- Inhalt
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- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
- einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
- Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
- aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des
Rechtsprechungsänderung zur Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
martina heck vom 04.10.2012
- Titel
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- Rechtsprechungsänderung zur Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Inhalt
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- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
- einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
- Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
- aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des
Steuerentlastung für Schrottimmobilien-Anleger
Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 13.09.2012
- Inhalt
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- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an Mit Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 hat der
- Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde
Steuerentlastung für Schrottimmobilien-Anleger: Bundesfinanzhof erkennt nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an
Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 13.09.2012
- Titel
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- Steuerentlastung für Schrottimmobilien-Anleger: Bundesfinanzhof erkennt nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an