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Nachträgliche Werbungskosten bei Vermietungseinkünften

Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 04.02.2014
Inhalt
  • Zusammenhang der nachträglichen Schuldzinsen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gerade nicht
  • nicht den bis zur Veräußerung erzielten laufenden Einkünften, sondern dem Veräußerungsvorgang und

Können eigene Mietaufwendungen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sein?

martina heck vom 14.11.2013
Titel
  • Können eigene Mietaufwendungen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sein?
Inhalt
  • erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der bislang selbst bewohnten Wohnung sein können
  • Eigenmiete“) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt versagte die
  • (positiven) Einkünften aus der Vermietung. Dass diese (positiven) Einkünfte der Besteuerung unterliegen
  • Werbungskosten. In der Begründung der Einsprüche führte die Ehefrau u. a. aus, dass durch die Vermietung
  • . Insofern sprechen gewichtige Gründe dafür, dass nicht die Absicht der Vermietung, sondern die

Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

martina heck vom 09.10.2013
Titel
  • Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?
Inhalt
  • nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. In dem
  • Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Der Beklagte (Finanzamt) hat
  • keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Derartige
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Etwas anderes ergibt sich nicht unter Berücksichtigung der
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. In seiner Entscheidung vom 20.06.2012 lässt der Bundesfinanzhof

Spanische Ferienimmobilie kann bei der Einkommensteuer teurer werden als gedacht

martina heck vom 07.10.2013
Inhalt
  • i.V.m. Abs. 1 DBA-Spanien 1966 gelten Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder
  • Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens als Einkünfte aus
  • Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte entsprechenden Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind. Die
  • eine vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen und stellt diese den Einkünften aus Aktien gleich, bleibt
  • erhobene Steuer auf die Einkünfte anzurechnen ist. Die bisherigen tatrichterlichen Feststellungen

Erbauseinandersetzungskosten im Steuerrecht

martina heck vom 20.09.2013
Inhalt
  • für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB. Nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB sind
  • Miterben gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, solange ihre Erbengemeinschaft nicht
  • Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da Kosten, die mit einem
  • Satz 1 EStG nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
  • , wenn sie durch sie veranlasst sind. Sie müssen mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – heute: Eigennutzung

martina heck vom 13.09.2013
Titel
  • Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – heute: Eigennutzung
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht in Betracht komme, ist revisionsrechtlich
  • machten die Kläger u.a. Verluste aus Vermietung und Verpachtung für das Einfamilienhaus in Höhe von
  • Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen
  • bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige sich
  • Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, nicht zu folgern, dass alle Aufwendungen auf eine

Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei unverschuldetem Leerstand einer Wohnimmobilie

martina heck vom 14.08.2013
Inhalt
  • in Höhe von 2.925 EUR bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit dem
  • Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind. Fallen Aufwendungen mit der
  • bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie – auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung – dazu
  • Wohnungsgesellschaft mit der Verwaltung und Vermietung des Objekts. Dennoch gelang es seitdem nicht, einen
  • anderen eine Vermietung aufgrund des baulichen Zustands des Objekts nicht möglich ist. Die Stadtvilla

Leerstand bei Untervermietung und die Einkünfteerzielungsabsicht

martina heck vom 04.04.2013
Inhalt
  • nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigenden Werbungskostenanteil an den
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012 – IX R 14/12  
  • bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind. Fallen
  • Vermietung und Verpachtung dienenden Zimmer Nr. 2 bis 5 waren in den Streitjahren entweder durchgängig

Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

Malte Winter vom 12.02.2013
Inhalt
  • langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. ...

Freiwillige Krankenversicherung

Sönke Nippel vom 15.01.2013
Inhalt
  • . Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und/oder Kapitaleinkünfte zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden.
  • Krankenversicherung allerdings unterschiedliche Beitragssätze herangezogen. Einkünfte aus Vermietung und
  • Kapitaleinkünften zu zahlen.Je nach Art der Einkünfte werden für die Berechnung der Beiträge zur
  • Verpachtung werden z. B. mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent belegt. Für Renten und

Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

martina heck vom 04.10.2012
Titel
  • Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
  • einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
  • Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
  • aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des

Rechtsprechungsänderung zur Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

martina heck vom 04.10.2012
Titel
  • Rechtsprechungsänderung zur Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
  • einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
  • Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
  • aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des

Steuerentlastung für Schrottimmobilien-Anleger

Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 13.09.2012
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an Mit Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 hat der
  • Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde

Steuerentlastung für Schrottimmobilien-Anleger: Bundesfinanzhof erkennt nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an

Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 13.09.2012
Titel
  • Steuerentlastung für Schrottimmobilien-Anleger: Bundesfinanzhof erkennt nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an