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FG Düsseldorf - 15 K 4901/94 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 15.12.1998
- Inhalt
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- Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 AO "hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" versehen. 6Am 27.2.1986
- Erläuterung "Die Steuerfestsetzung ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, sofern auf die Steuerfreiheit
- Feststellungsverfahren für die Bauherrengemeinschaft oblag, für dieses Objekt Verluste aus Vermietung und Verpachtung in
- zum Bescheid ist ausgeführt, daß die Festsetzung vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung
OLG Brandenburg - 10 UF 105/09
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.06.2009
- Inhalt
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- Vermietung und Verpachtung hinaus überhaupt noch auf eine Altersvorsorge angewiesen sei. 16 Bei richtiger
- zu berücksichtigen sind die Einnahmen des Beklagten aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Nr. 1.6 der
- die bei Ansatz der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von rund 986 € bereits berücksichtigten
- € Zinseinkünfte + 986 € Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung + 405 € Wohnvorteil). Im Jahr 2009 sind es im
- . Im Übrigen habe der Beklagte nicht dargelegt, dass er über seine Einkünfte aus Rente sowie
FG Hessen - 8 K 3660/02
Hessisches Finanzgericht vom 15.06.2010
- Inhalt
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- Vermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. 5Für 1998 änderte der Beklagte, das
- teils gewerbliche und teils Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu Grunde gelegt wurden; auch in
- , in dem sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung teilweise in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert. In
- Finanzamts 1 teils gewerbliche Einkünfte teils Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. 15 In
FG Köln - 14 K 3823/02
Finanzgericht Köln vom 08.12.2004
- Inhalt
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- , Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.977 DM und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe
- Gewerbebetrieb 242.095 DM und für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 310 DM. Mit Bescheid vom 1.2.2002
- Vermietung und Verpachtung auf 474 DM geändert. Am 24.1.2002 erging unter Hinweis auf § 10d Abs. 1
- – negativen Einkünfte die positiven Einkünfte aus anderen Einkünften bis zu einem Betrag von 100.000 DM
- Veranlagungszeitraum die negativen Einkünfte zunächst jeweils von den positiven Einkünften derselben Einkunftsart
LSG Niedersachsen-Bremen - L 2 EG 6/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.01.2002
- Inhalt
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- werden, was hier zwi-schen negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einerseits und
- 29.400,00 DM verfassungsrechtlich beanstandet und bei der Anrechnung der Einkünfte aus Vermietung
- übertragen. Wenn schon Ein-nahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Prüfung des Leistungs-anspruches
- Vermietung und Verpachtung geltend machen wollen, zu einer Personengruppe, die unter den Beziehern von
- erzielten die Eheleute Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wäh-rend ihr Ehemann daneben noch
FG Münster - 10 K 5155/05 E
Finanzgericht Münster vom 20.01.2010
- Inhalt
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- Veranlagungszeitraum 2002 und 2003 erklärte der Kläger die folgenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 20
- , dass im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Verlust i.H.v. 6.366 € anerkannt
- 23.11.2005 dahingehend zu ändern, dass im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Verlust
- Vermietung und Verpachtung jeweils mit 0 €. Zudem ließ der Beklagte einen Teil der dem Kläger als Zeitsoldat
- der Verluste aus Vermietung und Verpachtung sowie die Nichtberücksichtigung der Reisekosten. 32Den
FG Düsseldorf - 12 K 7052/03 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 17.06.2005
FG Münster - 1 K 3953/04 E
Finanzgericht Münster vom 08.02.2006
- Inhalt
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- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung resultierten nicht aus sogenannten Steuersparmodellen. 6Im
- Zahnarzt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 282.669 €. Die Einkünfte aus der Vermietung
- ./. 209.289 €. 4Unter Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG wurden die Verluste aus Vermietung und Verpachtung
- nicht nur Buchverluste, sondern alle negativen Einkünfte erfasse, also auch solche, die auf
- ESt selbst dann festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen Einkünfte die
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Malte Winter vom 12.02.2013
- Inhalt
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- langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. ...
FG Köln - 5 K 3607/04
Finanzgericht Köln vom 19.04.2006
- Inhalt
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- Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aber die objektive Beweislast
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zu
- Vermietung der Wohnung in M in Höhe von 31.548,00 DM bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Zusammenhang zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur
- gemachten Aufwendungen mit späteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist vom Kläger für die
FG Köln - 4 K 2138/02
Finanzgericht Köln vom 21.01.2004
- Inhalt
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- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- für 1998 und 1999 vom 12.09.2001 stellte der Beklagte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für
- zurück. Zur Begründung führte er aus, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Beteiligten
- einer GbR, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks beziehen, steht gemäß § 722
- . Der Grundbesitz wurde zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet. Diese
BFH - IX B 33/08
Bundesfinanzhof vom 28.07.2008
- Inhalt
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- Antragsteller bis 2018 nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 61,6 % seiner Beteiligung zu erwarten
- erstmalige Feststellungsbescheide, in denen er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mangels
- erzielten Einkünfte von 61,62 % des gezeichneten Kapitals. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft dargelegt
- Vermietung sei auch bei längeren Verlustperioden von der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Bei einem
- , m.w.N. insbesondere zu Ausnahmefällen). Von einer auf Dauer ausgerichteten Vermietung ist nur
BVerwG - 10 B 48.05
Bundesverwaltungsgericht vom 26.07.2005
SozG Dresden - S 25 KR 503/07
Sozialgericht Dresden vom 23.09.2009
- Inhalt
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- Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder 4. das Vermögen des
- Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder 4. das Vermögen
- im Monat. Der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2005 weist Einkünfte aus Vermietung und
- Verpachtung (VuV) in Höhe von - 1783,00 EUR für die Klägerin und -1782,00 EUR für ihren Mann aus. Die
- für das Jahr 2005, der Einkünfte der Klä-gerin aus Gewerbebetrieb in Höhe von 11.488,00 EUR auswies
FG Düsseldorf - 9 K 8263/99 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 26.03.2002