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FG Düsseldorf - 15 K 4901/94 E

Finanzgericht Düsseldorf vom 15.12.1998
Inhalt
  • Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 AO "hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" versehen. 6Am 27.2.1986
  • Erläuterung "Die Steuerfestsetzung ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, sofern auf die Steuerfreiheit
  • Feststellungsverfahren für die Bauherrengemeinschaft oblag, für dieses Objekt Verluste aus Vermietung und Verpachtung in
  • zum Bescheid ist ausgeführt, daß die Festsetzung vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung

OLG Brandenburg - 10 UF 105/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.06.2009
Inhalt
  • Vermietung und Verpachtung hinaus überhaupt noch auf eine Altersvorsorge angewiesen sei. 16 Bei richtiger
  • zu berücksichtigen sind die Einnahmen des Beklagten aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Nr. 1.6 der
  • die bei Ansatz der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von rund 986 € bereits berücksichtigten
  • € Zinseinkünfte + 986 € Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung + 405 € Wohnvorteil). Im Jahr 2009 sind es im
  • . Im Übrigen habe der Beklagte nicht dargelegt, dass er über seine Einkünfte aus Rente sowie

FG Hessen - 8 K 3660/02

Hessisches Finanzgericht vom 15.06.2010
Inhalt
  • Vermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. 5Für 1998 änderte der Beklagte, das
  • teils gewerbliche und teils Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu Grunde gelegt wurden; auch in
  • , in dem sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung teilweise in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert. In
  • Finanzamts 1 teils gewerbliche Einkünfte teils Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. 15 In

FG Köln - 14 K 3823/02

Finanzgericht Köln vom 08.12.2004
Inhalt
  • , Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.977 DM und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe
  • Gewerbebetrieb 242.095 DM und für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 310 DM. Mit Bescheid vom 1.2.2002
  • Vermietung und Verpachtung auf 474 DM geändert. Am 24.1.2002 erging unter Hinweis auf § 10d Abs. 1
  • – negativen Einkünfte die positiven Einkünfte aus anderen Einkünften bis zu einem Betrag von 100.000 DM
  • Veranlagungszeitraum die negativen Einkünfte zunächst jeweils von den positiven Einkünften derselben Einkunftsart

LSG Niedersachsen-Bremen - L 2 EG 6/00

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.01.2002
Inhalt
  • werden, was hier zwi-schen negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einerseits und
  • 29.400,00 DM verfassungsrechtlich beanstandet und bei der Anrechnung der Einkünfte aus Vermietung
  • übertragen. Wenn schon Ein-nahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Prüfung des Leistungs-anspruches
  • Vermietung und Verpachtung geltend machen wollen, zu einer Personengruppe, die unter den Beziehern von
  • erzielten die Eheleute Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wäh-rend ihr Ehemann daneben noch

FG Münster - 10 K 5155/05 E

Finanzgericht Münster vom 20.01.2010
Inhalt
  • Veranlagungszeitraum 2002 und 2003 erklärte der Kläger die folgenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 20
  • , dass im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Verlust i.H.v. 6.366 € anerkannt
  • 23.11.2005 dahingehend zu ändern, dass im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Verlust
  • Vermietung und Verpachtung jeweils mit 0 €. Zudem ließ der Beklagte einen Teil der dem Kläger als Zeitsoldat
  • der Verluste aus Vermietung und Verpachtung sowie die Nichtberücksichtigung der Reisekosten. 32Den

FG Düsseldorf - 12 K 7052/03 F

Finanzgericht Düsseldorf vom 17.06.2005

FG Münster - 1 K 3953/04 E

Finanzgericht Münster vom 08.02.2006
Inhalt
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung resultierten nicht aus sogenannten Steuersparmodellen. 6Im
  • Zahnarzt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 282.669 €. Die Einkünfte aus der Vermietung
  • ./. 209.289 €. 4Unter Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG wurden die Verluste aus Vermietung und Verpachtung
  • nicht nur Buchverluste, sondern alle negativen Einkünfte erfasse, also auch solche, die auf
  • ESt selbst dann festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen Einkünfte die

Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

Malte Winter vom 12.02.2013
Inhalt
  • langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. ...

FG Köln - 5 K 3607/04

Finanzgericht Köln vom 19.04.2006
Inhalt
  • Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aber die objektive Beweislast
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zu
  • Vermietung der Wohnung in M in Höhe von 31.548,00 DM bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Zusammenhang zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur
  • gemachten Aufwendungen mit späteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist vom Kläger für die

FG Köln - 4 K 2138/02

Finanzgericht Köln vom 21.01.2004
Inhalt
  • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • für 1998 und 1999 vom 12.09.2001 stellte der Beklagte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für
  • zurück. Zur Begründung führte er aus, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Beteiligten
  • einer GbR, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks beziehen, steht gemäß § 722
  • . Der Grundbesitz wurde zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet. Diese

BFH - IX B 33/08

Bundesfinanzhof vom 28.07.2008
Inhalt
  • Antragsteller bis 2018 nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 61,6 % seiner Beteiligung zu erwarten
  • erstmalige Feststellungsbescheide, in denen er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mangels
  • erzielten Einkünfte von 61,62 % des gezeichneten Kapitals. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft dargelegt
  • Vermietung sei auch bei längeren Verlustperioden von der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Bei einem
  • , m.w.N. insbesondere zu Ausnahmefällen). Von einer auf Dauer ausgerichteten Vermietung ist nur

BVerwG - 10 B 48.05

Bundesverwaltungsgericht vom 26.07.2005

SozG Dresden - S 25 KR 503/07

Sozialgericht Dresden vom 23.09.2009
Inhalt
  • Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder 4. das Vermögen des
  • Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder 4. das Vermögen
  • im Monat. Der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2005 weist Einkünfte aus Vermietung und
  • Verpachtung (VuV) in Höhe von - 1783,00 EUR für die Klägerin und -1782,00 EUR für ihren Mann aus. Die
  • für das Jahr 2005, der Einkünfte der Klä-gerin aus Gewerbebetrieb in Höhe von 11.488,00 EUR auswies

FG Düsseldorf - 9 K 8263/99 F

Finanzgericht Düsseldorf vom 26.03.2002