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Keine Künstlersozialversicherung für Schmuckgestalter
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 05.05.2012
- Inhalt
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- dem KSVG stets nach dem Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit richtet (BSG, Urteil vom 1. Oktober
- Schmuckgestalterin ist keine künstlerische Tätigkeit im Bereich bildende Kunst im Sinne des § 2 S
- Pflegeversicherung versichert, wenn sie eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und
- Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur
- . Die Beklagte hat zu Recht festgestellt, dass es sich bei der hier streitgegenständlichen Tätigkeit der