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OLG Düsseldorf sagt ja zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 18.11.2010
- Inhalt
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- /04) beim gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung. Nach zehnjährigem Vollzug der Sicherungsverwahrung
- einstweiligen Verfügung umstandslos auf freien Fuß zu setzen (vgl. die Beschlüsse vom 22. Dezember 2009 [2 BvR
- dritten Absatzes in Art. 1a EGStGB seinen erklärten Willen zum Ausdruck gebracht, dass die Abschaffung
- Streichung der Vorschrift (mit Änderung des Art. 1a EGStGB durch Gesetz vom 23. Juli 2004, BGBl. I 1838
- zwischen dem Vertrauensschutzgebot (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und der Pflicht des
4.735 Euro Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung in der JVA
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 16.11.2010
- Inhalt
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- Verfügung gestellt werden, hat die Justizvollzugsanstalt im Anwendungsbereich des § 201 Nr. 3 StVollzG
- Grundfläche von weniger als 5 m2 pro untergebrachtem Gefangenen zur Verfügung steht oder die im
- , einen menschenwürdigen Haftraum zur Verfügung zu stellen. [...] Bei Anwendung dieser Grundsätze
- Ansprüche außerhalb des StrEG wegen atypischer Folgen des Vollzugs oder der rechtswidrigen Anordnung
- des Vollzugs der angefochtenen Maßnahme oder auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs