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OLG Köln - 24 U 77/98
Oberlandesgericht Köln vom 09.11.1999
- Inhalt
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- einschließlich Februar 1997 sowie Herausgabe der Freizeitanlage nebst Inventar nach Maßgabe der mit
- abgesehen habe, sich in den Besitz der Halle zu bringen, ist der Tatbestand des § 826 BGB nicht schlüssig
- kann. 566Zu Recht hat das Landgericht die Beklagte zu 1.) zur Herausgabe des Inventars verurteilt
- berücksichtigen, dass bei Parkflächen eine "Herausgabe" sowieso nur in einem sehr beschränkten
- der Herausgabe beweglicher Sachen - auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. III