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Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuer bei Schwangerschaft der Mutter
martina heck vom 01.10.2012
- Inhalt
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- Bedarf beruhende Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit muss deswegen bei allen Eltern
- gebieten, die durch solche Kosten entstandene tatsächliche Minderung der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Betreuungsbedarf wurde durch den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung – BEA
- -Freibetrag – gemäß § 32 Abs. 6 EStG Rechnung getragen. Mit dem BEA-Freibetrag werden auch
- damit der Ausschluss der Kläger von den über den BEA-Freibetrag hinausgehenden Entlastungen – sind