Suche nach "ivv vergleich öffentlich"
Ergebnisse 13
Seite 1 von 1
LG Frankfurt a. M. - Zur falschen Tatsachenbehauptung in einem Internetartikel durch Schweigen über wesentliche Umstände
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
-
- verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen: "Das ist bis heute der einzige Punkt, bei
- und/oder öffentlich zugänglich zu machen: "Das ist bis heute der einzige Punkt, bei dem die Autorin
- streitgegenständliche Artikel zeigt - sich selbst öffentlich "scharf" über die Klägerin und verwertet
- Artikel", "Stand 5. März") (vergleiche Anlage 1, Bl. 12 ff. d.A.). Daneben weist sie an verschiedenen
- (vergleiche Anlage B4, Bl. 123 ff. d.A.). Obwohl die Beklagte seit dem 24.02.2020 nichts mehr über die
OVG NRW - Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.11.2019
- Inhalt
-
- , verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Die Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers im
- Polizeirecht - und anderen Rechtsvorschriften - vor. Seine im Vergleich zum allgemeinen Polizei- und
- rechtfertigten, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen. Auf die
- Sondervorschrift für Behörden, die lediglich für die Rechtspflege und die öffentliche Sicherheit die Möglichkeit
- Abs. 7 DSG NRW n. F. blieben die §§ 22 bis 24 KunstUrhG für öffentliche Stellen unberührt. Die
LG München I: Posts von Influencern als geschäftliche Handlung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
-
- Beklagten gezogene Vergleich zu diversen Zeitschriften vermöge nicht für den Standpunkt der
- manchmal eben auch das Privatleben öffentlich gemacht wird. Social Media dienen heutzutage, wenn
- Accounts beinhalten. cc) Der Account der Beklagten ist öffentlich, d.h. für jedermann zugänglich. Wäre
- öffentlich zugängliches Profil entschieden, das nur von Personen aufgerufen werden kann, denen sie das
- gestattet hat. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass viele Influencer neben ihrem öffentlich
OLG Düsseldorf - Abstellungsbestimmungen von IHF und DHB rechtmäßig
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.10.2018
- Inhalt
-
- Vergleich der reellen Wettbewerbssituation mit der Wettbewerbssituation, wie sie ohne das fragliche
- Mitleidenschaft gezogen wird, dass für diese Vereine im Vergleich zu den Vereinen, die keine ausländischen
- die Versicherungspflicht im Vergleich zu den anderen Ligavereinen beeinträchtigt sind. Die pauschale
- Nachfrage am Markt durch die öffentliche Hand erfasst (EuGH, Urt. v. 10.07.2006 WuW/E EU-R 1213 Rn
- , als nach der Rechtsprechung des EuGH die reine Nachfragetätigkeit durch die öffentliche Hand keine
AG Düsseldorf - Kein Vertragsschluss bei sog. Abo-Falle
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.10.2018
- Inhalt
-
- Rechtssache mit dem Az. 43 C 210/16 schlossen die Parteien vor Gericht zwar einen Vergleich. Dass der
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Systeme und Anwendungen der
- 16.04.2016 in Verzug, hinsichtlich des Zinsbegehrens aus Antrag Nr. 2 gemäß § 291 BGB. IV. Die
LG München I: Netzsperre gegen Internet-Accessprovider wegen "Kinox.to"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.06.2018
- Inhalt
-
- rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Rahmen einer vorzunehmenden
- der oben zitierte Entwurf so gefasst, dass alle Access-Provider in das - im Vergleich zur
- entfielen hierbei auf jeden einzelnen Kunden nur Bruchteile eines Cents. IV. Verfügungsgrund
OLG Hamm - Kein Schadensersatz trotz Verstoß gegen GNU License
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.09.2017
- Inhalt
-
- ) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
- Client‘ öffentlich zugänglich zu machen, sofern nicht die Lizenzbedingungen der GPL beachtet werden
- , die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß
- die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung: Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
- . 2300 VV RVG in Höhe von 2.254,50 € zuzüglich Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe von
LG Köln - Sekundäre Darlegungslast und Vortrag zum Nutzungsverhalten von Hausgenossen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.09.2017
- Inhalt
-
- fraglichen Zeitpunkten am 18.05.2012 und 19.05.2012 öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Zwar
- vom 06.10.2016 - I ZR 154/15 Afterlife). d) Die öffentliche Zugänglichmachung des
- (vergleiche BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 – I ZR 75/14 – Tauschbörse III, juris Rn. 52; auch Urteil
- anhand einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR
- , zuzüglich einer Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7300 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR
BGH: Intime Fotos oder Filme des Ex-Partners müssen gelöscht oder ausgehändigt werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.12.2015
- Inhalt
-
- (vgl. Hausmann, NJW 2010, 3508) ist im Vergleich zu anderen (nicht subventionierten
- von 170 DM/m2) von 14,14 % unverhältnismäßig lang.aa) Beschränkungen, die die öffentliche Hand dem
- als in den Fällen, in denen anhand des Vergleichs von Verkehrswert und Kaufpreis über das Vorliegen
- 1984 - IVb ZR 52/82, NJW 1984, 2826; Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1216
Entschuldungsstrategien
Rechtsanwalt John Miehler vom 07.05.2015
- Inhalt
-
- Themen : GläubigervergleichZustimmungsersetzung (gerichtlicher Vergleich
- . Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan und Vergleich Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan (SBP) ist
- im Grunde nichts anderes als ein Vergleich mit den Gläubigern. Wenn der Schuldenbereinigungsplan
- zunehmender Anzahl der Gläubiger immer schwieriger, einen Vergleich zustande zu bringen. Je mehr Gläubiger im
- Insolvenzverfahren und später die Restschuldbefreiung öffentlich bekannt gegeben. Durch die
Gesetzentwurf: Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Überblick
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 02.12.2012
- Inhalt
-
- hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Das heisst (erst einmal!) jeder andere
- , der ein “Presseerzeugnis” oder “einen Teil” hiervon öffentlich zugänglich macht, greift in dieses
- einer gewerblichen Nutzung geschützte Teile öffentlich zugänglich macht, der greift am Ende doch nicht
- Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht
- Unterzeichner des Max-Planck-Schreibens im Vergleich auf sich wirken lassen. Letztendlich habe ich
Forderungsbeitreibung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.05.2012
- Inhalt
-
- Vollstreckungsstaates. Die Bestätigung ist für „Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche
- Vergleich zugestimmt oder im Verfahren nicht widersprochen oder stillschweigend zugestanden hat. Die zu
- regelmäßig ein Anerkennungsverfahren (das sog. Exequaturverfahren) nach §§ 722, 723 iVm 328 ZPO
Keine Künstlersozialversicherung für Schmuckgestalter
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 05.05.2012
- Inhalt
-
- Schmuckgestaltung tätig. Im Vergleich hierzu ist die Malerei nur von untergeordneter Bedeutung. Dies
- beziehungsweise in der Zeichenakademie C. öffentlich zugänglich aushängen. Da sich die Versicherungspflicht nach
- Vorschriften für die Sozialversicherung – SGB IV – (Nr. 2). Gemäß § 2 Satz 1 KSVG ist Künstler im