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LG Frankfurt a. M. - Zur falschen Tatsachenbehauptung in einem Internetartikel durch Schweigen über wesentliche Umstände

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
Inhalt
  • verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen:   "Das ist bis heute der einzige Punkt, bei
  • und/oder öffentlich zugänglich zu machen:   "Das ist bis heute der einzige Punkt, bei dem die Autorin
  • streitgegenständliche Artikel zeigt - sich selbst öffentlich "scharf" über die Klägerin und verwertet
  • Artikel", "Stand 5. März") (vergleiche Anlage 1, Bl. 12 ff. d.A.). Daneben weist sie an verschiedenen
  • (vergleiche Anlage B4, Bl. 123 ff. d.A.). Obwohl die Beklagte seit dem 24.02.2020 nichts mehr über die

OVG NRW - Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.11.2019
Inhalt
  • , verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Die Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers im
  • Polizeirecht - und anderen Rechtsvorschriften - vor. Seine im Vergleich zum allgemeinen Polizei- und
  • rechtfertigten, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen. Auf die
  • Sondervorschrift für Behörden, die lediglich für die Rechtspflege und die öffentliche Sicherheit die Möglichkeit
  • Abs. 7 DSG NRW n. F. blieben die §§ 22 bis 24 KunstUrhG für öffentliche Stellen unberührt. Die

LG München I: Posts von Influencern als geschäftliche Handlung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
Inhalt
  • Beklagten gezogene Vergleich zu diversen Zeitschriften vermöge nicht für den Standpunkt der
  • manchmal eben auch das Privatleben öffentlich gemacht wird. Social Media dienen heutzutage, wenn
  • Accounts beinhalten. cc) Der Account der Beklagten ist öffentlich, d.h. für jedermann zugänglich. Wäre
  • öffentlich zugängliches Profil entschieden, das nur von Personen aufgerufen werden kann, denen sie das
  • gestattet hat. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass viele Influencer neben ihrem öffentlich

OLG Düsseldorf - Abstellungsbestimmungen von IHF und DHB rechtmäßig

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.10.2018
Inhalt
  • Vergleich der reellen Wettbewerbssituation mit der Wettbewerbssituation, wie sie ohne das fragliche
  • Mitleidenschaft gezogen wird, dass für diese Vereine im Vergleich zu den Vereinen, die keine ausländischen
  • die Versicherungspflicht im Vergleich zu den anderen Ligavereinen beeinträchtigt sind. Die pauschale
  • Nachfrage am Markt durch die öffentliche Hand erfasst (EuGH, Urt. v. 10.07.2006 WuW/E EU-R 1213 Rn
  • , als nach der Rechtsprechung des EuGH die reine Nachfragetätigkeit durch die öffentliche Hand keine

AG Düsseldorf - Kein Vertragsschluss bei sog. Abo-Falle

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.10.2018
Inhalt
  • Rechtssache mit dem Az. 43 C 210/16 schlossen die Parteien vor Gericht zwar einen Vergleich. Dass der
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Systeme und Anwendungen der
  • 16.04.2016 in Verzug, hinsichtlich des Zinsbegehrens aus Antrag Nr. 2 gemäß § 291 BGB. IV. Die

LG München I: Netzsperre gegen Internet-Accessprovider wegen "Kinox.to"

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.06.2018
Inhalt
  • rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Rahmen einer vorzunehmenden
  • der oben zitierte Entwurf so gefasst, dass alle Access-Provider in das - im Vergleich zur
  • entfielen hierbei auf jeden einzelnen Kunden nur Bruchteile eines Cents.        IV. Verfügungsgrund

OLG Hamm - Kein Schadensersatz trotz Verstoß gegen GNU License

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.09.2017
Inhalt
  • ) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
  • Client‘ öffentlich zugänglich zu machen, sofern nicht die Lizenzbedingungen der GPL beachtet werden
  • , die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß
  • die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:        Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
  • . 2300 VV RVG in Höhe von 2.254,50 € zuzüglich Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe von

LG Köln - Sekundäre Darlegungslast und Vortrag zum Nutzungsverhalten von Hausgenossen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.09.2017
Inhalt
  • fraglichen Zeitpunkten am 18.05.2012 und 19.05.2012 öffentlich zugänglich gemacht worden ist.          Zwar
  • vom 06.10.2016 - I ZR 154/15 Afterlife).     d) Die öffentliche Zugänglichmachung des
  • (vergleiche BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 – I ZR 75/14 – Tauschbörse III, juris Rn. 52; auch Urteil
  • anhand einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR
  • , zuzüglich einer Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7300 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR

BGH: Intime Fotos oder Filme des Ex-Partners müssen gelöscht oder ausgehändigt werden

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.12.2015
Inhalt
  • (vgl. Hausmann, NJW 2010, 3508) ist im Vergleich zu anderen (nicht subventionierten
  • von 170 DM/m2) von 14,14 % unverhältnismäßig lang.aa) Beschränkungen, die die öffentliche Hand dem
  • als in den Fällen, in denen anhand des Vergleichs von Verkehrswert und Kaufpreis über das Vorliegen
  • 1984 - IVb ZR 52/82, NJW 1984, 2826; Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1216

Entschuldungsstrategien

Rechtsanwalt John Miehler vom 07.05.2015
Inhalt
  • Themen : GläubigervergleichZustimmungsersetzung (gerichtlicher Vergleich
  • . Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan und Vergleich Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan (SBP) ist
  • im Grunde nichts anderes als ein Vergleich mit den Gläubigern. Wenn der Schuldenbereinigungsplan
  • zunehmender Anzahl der Gläubiger immer schwieriger, einen Vergleich zustande zu bringen. Je mehr Gläubiger im
  • Insolvenzverfahren und später die Restschuldbefreiung öffentlich bekannt gegeben. Durch die

Gesetzentwurf: Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Überblick

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 02.12.2012
Inhalt
  • hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Das heisst (erst einmal!) jeder andere
  • , der ein “Presseerzeugnis” oder “einen Teil” hiervon öffentlich zugänglich macht, greift in dieses
  • einer gewerblichen Nutzung geschützte Teile öffentlich zugänglich macht, der greift am Ende doch nicht
  • Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht
  • Unterzeichner des Max-Planck-Schreibens im Vergleich auf sich wirken lassen. Letztendlich habe ich

Forderungsbeitreibung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.05.2012
Inhalt
  • Vollstreckungsstaates. Die Bestätigung ist für „Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche
  • Vergleich zugestimmt oder im Verfahren nicht widersprochen oder stillschweigend zugestanden hat. Die zu
  • regelmäßig ein Anerkennungsverfahren (das sog. Exequaturverfahren) nach §§ 722, 723 iVm 328 ZPO

Keine Künstlersozialversicherung für Schmuckgestalter

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 05.05.2012
Inhalt
  • Schmuckgestaltung tätig. Im Vergleich hierzu ist die Malerei nur von untergeordneter Bedeutung. Dies
  • beziehungsweise in der Zeichenakademie C. öffentlich zugänglich aushängen. Da sich die Versicherungspflicht nach
  • Vorschriften für die Sozialversicherung – SGB IV – (Nr. 2). Gemäß § 2 Satz 1 KSVG ist Künstler im