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OLG Frankfurt - 9 U 56/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.05.2006
- Inhalt
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- der Willenserklärung aus dem Darlehensvertrag nach dem HWiG in vollem Umfang stattgeben müssen. Es
- sei von einem verbundenen Geschäft bzw. einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Darlehensvertrag und
- Einheit zwischen Beteiligungs- und Darlehensvertrag bestehe auch aus diesem Grund ein Anspruch auf
- auf Freigabe bzw. Rückabtretung der Lebensversicherung. Weder war nämlich der Darlehensvertrag
- stehen ihr Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte zu (dazu 3.). 51 1. Der Darlehensvertrag ist
OLG Celle - 3 U 224/06
Oberlandesgericht Celle vom 21.03.2007
- Inhalt
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- eine (arglistige) Täuschung durch die Klägerin begründen zu können. Zum einen ist ein Erlass der
- Darlehensvertrag nebst darin enthaltener Mithaftungserklärungen (Bl. 20 - 29 GA I) wird Bezug genommen. Der
- geschlossenen Darlehensvertrag keine Anwendung finde. Sie sei auch nicht durch Verhandlungen gehemmt
- solche nicht habe abgeben wollen. Weshalb eine Täuschung oder Drohung vorgelegen haben soll, ist
- machen will. Eine Drohung im Sinne von § 123 BGB liegt darin nicht. Auch für eine Täuschung durch die