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OLG Frankfurt - 9 U 56/04

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.05.2006
Inhalt
  • der Willenserklärung aus dem Darlehensvertrag nach dem HWiG in vollem Umfang stattgeben müssen. Es
  • sei von einem verbundenen Geschäft bzw. einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Darlehensvertrag und
  • Einheit zwischen Beteiligungs- und Darlehensvertrag bestehe auch aus diesem Grund ein Anspruch auf
  • auf Freigabe bzw. Rückabtretung der Lebensversicherung. Weder war nämlich der Darlehensvertrag
  • stehen ihr Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte zu (dazu 3.). 51 1. Der Darlehensvertrag ist

OLG Celle - 3 U 224/06

Oberlandesgericht Celle vom 21.03.2007
Inhalt
  • eine (arglistige) Täuschung durch die Klägerin begründen zu können. Zum einen ist ein Erlass der
  • Darlehensvertrag nebst darin enthaltener Mithaftungserklärungen (Bl. 20 - 29 GA I) wird Bezug genommen. Der
  • geschlossenen Darlehensvertrag keine Anwendung finde. Sie sei auch nicht durch Verhandlungen gehemmt
  • solche nicht habe abgeben wollen. Weshalb eine Täuschung oder Drohung vorgelegen haben soll, ist
  • machen will. Eine Drohung im Sinne von § 123 BGB liegt darin nicht. Auch für eine Täuschung durch die