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Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Geschäftsführer

Rechtsanwältin Simone Weber vom 27.04.2012
Inhalt
  • Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft, gelten die
  • § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß
  • beschlossen, die Bestellung eines Geschäftsführers,  der 62 Jahre alt war, nach Ablauf nicht mehr zu

Die Absage und das AGG

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 23.04.2012
Inhalt
  • selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für
  • können und wünscht ihm viel Glück beim nächsten Mal. Die Frage der Beweislast Aber wie kann ein Bewerber
  • die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor
  • zu alt, hatte sich auf eine typische Frauenstelle beworben oder war zu jung. Solche Aussagen waren