Suche nach "hauptverfahren gegen sechs"
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LG Köln - 114 Js 109/02
Landgericht Köln vom 24.03.2006
- Inhalt
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- Strafgesetzbuches "Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen" aufgenommenen
- Abstimmungen strafrechtlich gegen unzulässige und störende Eingriffe abzuschirmen. .... Die Strafvorschrift
- StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren androht, einen geringeren Strafrahmen
- Absatz dem Gericht die Möglichkeit einräumt, neben einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe
- Bestechlichkeit und Vorteilsannahme wird die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen
LSG Niedersachsen-Bremen - S 23 AS 47/13 E
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 29.01.2013
- Inhalt
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- sechs Monaten könne nicht mehr von einer kurzzeitigen Förderung ausgegangen werden. Das Vorliegen einer
- gemacht. Denn ihm ist die Durchführung eines Hauptverfahrens nicht zumutbar, da die begehrte Lernförderung
- dem gegenwärtigen Stand u.a. wegen „mangelhafter“ Kenntnisse in Mathematik gefährdet. Die Kenntnisse
- Bewertung damit, dass der Antragsteller „wegen seines Bemühens positiv bestärkt“ werden solle. Hieraus
BGH - 3 StR 57/14
Bundesgerichtshof vom 10.06.2014
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 5 7 / 1 4 vom 10. Juni 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen
- verurteilt. Daneben hat es Einziehungs- und Verfallsentscheidungen getroffen. Gegen dieses Urteil
- Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Wuppertal für das Jahr 2013 war für Strafsachen erster Instanz gegen Erwachsene
- Wuppertal sodann, dass "die 6. große Strafkammer […] von der 4. großen Strafkammer das Verfahren gegen
- Hauptverhandlung beginnen. Die 6. große Strafkammer eröffnete alsdann das Hauptverfahren, führte die
BFH - IV B 34/10
Bundesfinanzhof vom 24.09.2010
- Inhalt
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- Leasingvertrags für einen festen Zeitraum von acht Jahren und sechs Monaten an die Verkäuferin
- Flugzeug wurde im Streitjahr (2003) an die Y gegen die in § 16 des Leasingvertrags vereinbarte
- nach § 365 Abs. 3 AO zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens geworden ist und gegen den sich
- der weiteren Folge, dass deren Rechtmäßigkeit nicht mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid
- Abs. 4 Satz 1 FGO nicht zu entnehmen ist, dass für jeden Abschnitt des Hauptverfahrens
LG Frankfurt am Main - 05 O 147/08
Landgericht Frankfurt am Main vom 06.04.2009
- Inhalt
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- AktG Dokumenttyp: Beschluss Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer
- Schriftsätze aus dem Hauptverfahren im Freigabeantrag; Rechtsfolge einer unterbliebenen Protokollierung
- von Widersprüchen gegen einen Hauptversammlungsbeschluss durch den Notar; Auswirkungen eines
- , 6., 12., 13. 15., 17. bis 19., 21. und 22. gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des
- gegen den Zustimmungsbeschluss erhoben, die zum Aktenzeichen 3 - 05 O 147/08 LG Frankfurt am Main
Vorwurf sexuelle Nötigung und Vergewaltigung; Informationen zu Rechtsgrundlagen und den anwaltlichen Möglichkeiten
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 23.10.2015
- Inhalt
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- zu unterschätzte Problematik, wenn es Aussage gegen Aussage steht. Auch nicht verschwiegen werden
- stehen Die Grenzen von straffreiem zu strafbarem Handeln sind fließend Bei „Aussage gegen Aussage
- Geschlechts und Alters. Denn kein Mensch soll sexuelle Körperkontakte gegen seinen Willen vornehmen
- bestimmen (=nötigen), gegen seinen Willen sexuelle Handlungen des Täters (oder eines Dritten) an
- um es gegen seinen Willen zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder sexueller Handlungen an sich zu
BVerfG - 2 BvR 2549/08
Bundesverfassungsgericht vom 22.10.2009
- Inhalt
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- -Kindermann-Straße 4, 61462 Königstein - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am
- gegen die Einwendungen des Beschwerdeführers verteidigt. Der Sachverständige habe dabei klargestellt
- Legalbewährung zu stellen. Gegen eine günstige Sozialprognose sprächen die Ausführungen des
- Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung gestellt. Auch ein Verstoß gegen das Gebot
- worden. Die gegen ihn sprechenden Gesichtspunkte (Schwere der Straftat, Vollzugsverhalten vor
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 B 6/08 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.05.2008
- Inhalt
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- : Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24.01.2008
- auf 1.000.000 Euro festgesetzt. Gründe: 1I. 2Die Antragstellerin (AS) wendet sich gegen das Angebot
- Auffassung vertreten, dass die AG durch ihr Angebot der Wahltarife insbesondere gegen § 4 Nr. 11 des
- Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit (i.V.m.) § 194 Abs. 1a Fünftes Buch
- verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V, diese Versorgung sei bei einer
LG Offenburg - 2 Js 8716/03
Landgericht Offenburg vom 03.05.2005
- Inhalt
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- misshandelte und vernachlässigte, wurde sie im Alter von sechs Jahren durch das Jugendamt von ihrer Mutter
- Zeit regelmäßig morgens gegen 6.00 Uhr aus dem Haus, um abends zwischen 17.00 und 17.45 Uhr
- nichts geändert. 23 Frau K. war an dem Abend gegen 22.00 Uhr vorübergehend allein zu Hause. Ihr
- seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau. Nach seiner Rückkehr legte er sich gegen 22.45 Uhr
- 16.11.2002 war T. K. gegen 22.30 Uhr mit M. allein zuhause, weil E. S. erneut seine zwei heranwachsenden
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2084/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.07.2009
- Inhalt
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- Verwaltungsakt sei nicht wegen Verstoßes gegen § 24 VwVfG rechtswidrig. Entscheidend sei nicht die
- , 16, wonach Protokolle über Zeugenaussagen gegen den Widerspruch eines Beteiligten wegen des
- würde. Die konkreten Umstände des zu entscheidenden Falles legen nicht wegen etwaiger Besonderheiten
- konsumiert hätten, leitete die Beklagte gegen den Kläger und die übrigen eines solchen Dienstvergehens
- diesem Verhalten habe er schuldhaft gegen die Pflicht zum treuen Dienen, gegen die Gehorsamspflicht und