Suche nach "gesetzesänderungen zum 1."
Ergebnisse 119
Seite 2 von 8
Heilmittelwerbegesetz geändert
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 20.10.2012
- Inhalt
-
- Gesetzesänderungen im Heilmittelwerberecht Die HWG-Novelle 2012 hat vor allem dem Verbotsparagraphen
- Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit
- Mitteln zu behandeln, sowie mit entsprechenden Anleitungen in audiovisuellen Medien. Schöne neue
- Werbewelt Zahlreiche fragwürdige, von der Rechtsprechung zu Recht kritisierte und mit dem europäischen
- Recht nicht zu vereinbarende Werbeverbote sind aufgehoben worden. Dennoch gebietet der Schutz der
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 797/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.06.2001
- Inhalt
-
- , dem Antragsteller für die Zeit vom 1. bis zum 31. Dezember 1999 Grundleistungen in Höhe von 360,-- DM
- Abgrenzung zum Bezug von Sozialhilfeleistungen (9 Abs. 1 AsylbLG) für bestimmte Bereiche auf Vorschriften des
- Satz 1 BSHG keine Anwendung. Die Voraussetzungen für eine Analogie, die allein zur Anwendung des
- Gesetzesänderungen zu würdigenden Systematik des Asylbewerberleistungsgesetzes hat der Gesetzgeber sich
- vom 18. Februar 2000 - 7 G 533/2000 (3) -, abgedruckt in GK- AsylbLG, Band 2, VII, zu § 2 Abs. 1 (VG
LSG Hessen - L 6 An 590/78
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Kinderzuschuß rückwirkend zum 1. Juli 1976 mit der Begründung, ein Anspruch auf Kinderzuschuß für
- das Pflegekind T. infolge Gesetzesänderungen ab 1. Juli 1976 entfiel. Es kann von einem
- Berufungsverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen Aufwendungen zu erstatten. III
- Kinderzuschusses. Die Klägerin erhält seit 1. Januar 1970 von der Beklagten Altersruhegeld. In diesem
- zum Empfang des Kinderzuschusses für das Pflegekind entfallen gewesen sei. Das Haushaltsstrukturgesetz
Abmahnung Bootleg: Pink Floyd Music Ltd. durch Sasse & Partner
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 01.10.2014
- Inhalt
-
- erworbene Bootlegaufnahmen sind durch Gesetzesänderungen (“Lex Phil Collins”) nachträglich illegal
- Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe eine Liveaufnahme online zum Kauf angeboten, die niemals legal
- z.B. im Internet gehandelt. Die Rechteinhaber sind allerdings wachsam. Sie versuchen, den Handel zu
- unterbinden und die Tonträger aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei gehen sie mit kostenintensiven
- veröffentlicht worden sei. Als Unterschied zu vorherigen Bootlegabmahnungen ist der Tonträger in
Telekommunikationsrecht: Handyvertrag ohne Preisbenennung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.11.2014
- Inhalt
-
- Form folgende Informationen zur Verfügung stellen (…) Einzelheiten zu den Preisen der angebotenen
- die folgende Instanz – sehr detailliert mit Begründungen der Gesetzesänderungen argumentiert. Dies
- gegen ihre zuvor zitierten Verpflichtungen zur Preisklarheit (AG Meppen, Urteil vom 27.02.2013, Az. 8
- 27.02.2013, Az. 8 C 563/12). Indem die Klägerin statt den Preis in der Vertragsurkunde selbst zu benennen
- , was das Landgericht dazu sagt, es wäre aber überraschend wenn es zu einem anderen Ergebnis kommt.
CRM in der Anwaltskanzlei (Teil 6)
Harold Treysse vom 28.06.2012
- Inhalt
-
- Geschäft betreffende Gesetzesänderungen zu erwarten sind. CRM gut eingesetzt, kann hier enorm helfen
- , sollten noch individuelle Fragen zu beantworten sein, stehe ich Ihnen gerne zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.
- . Wichtig ist, wie bereits mehrfach ausgeführt, die sinnvolle und zielgerichtete Aufnahme der Daten zum
- Kommen wir zur letzten Folge des kleinen Beitrages. Zwischenzeitlich hat die DGPSF (Deutsche
- Ansprechpartners Ihnen gleich interessante Informationen zur Verfügung stehen würden, wie z. B. durch
Bootlegs - Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte mahnen DVD "Genesis Live – Wembley Stadium – July 1987" ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.05.2017
- Inhalt
-
- zur Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere aufgrund des Beitritts der USA zu einem
- “ sind Zusammenstellungen bzw. Konzertmitschnitte die von Dritten vorgenommen wurden und waren zum
- Herstellungszeitpunkt teilweise noch legal in Europa anbietbar. Aufgrund diverser Gesetzesänderungen
- Partnerschaft in der Abmahnung? Die Kanzlei Gutsch & Schlegel forderte den Abgemahnten zur
- Unterlassung des Angebots sowie zur Herausgabe oder Vernichtung der Bootlegs auf. Außerdem wird ein
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 3099/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.06.1998
- Inhalt
-
- Gesetzesänderungen sind insoweit ohne rechtliche Relevanz, zumal der Satzungsgeber zur Schaffung von wirksamen
- . 2 Nr. 3 VwGO nicht dem in § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO niedergelegten Darlegungserfordernis. 4Eine
- Auslegung und Anwendung oder für die Weiterentwicklung des Rechts hat. Zur Darlegung dieses
- jeglichen Anreiz zur Abfallvermeidung nehmen würden und deshalb die Beibehaltung des Personenmaßstabes
- Gebührenanreizen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 3 LAbfG nicht
Zur Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung: Ein kurzer Überblick
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.11.2012
- Inhalt
-
- der Fall wäre, wenn man mehr Passiva als Aktiva hat. Tatsächlich aber gehört es zum kaufmännischen
- zahlreichen Gesetzesänderungen profitieren, die die wirtschaftlich schwierige Zeit bei eigentlich
- Versagen, wobei zum Glück regelmäßig Wirtschaftsprüfer beteiligt sind, die rechtzeitig die Notbremse
- , notfalls selbst professionelle Beratung zu suchen, da es letztlich um seine Strafbarkeit geht.
- anzunehmen, wenn [...] er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen
BPatG - 10 W (pat) 36/04
Bundespatentgericht vom 02.02.2006
- Inhalt
-
- , 7 Abs. 1 Satz 1 PatKostG). Mit Zuschlag hätte eine Zahlung noch bis zum 31. Juli 2003 wirksam
- Mandanten rechtzeitig und umfassend über Gesetzesänderungen zu informieren, soweit dessen Rechte davon
- zurückzunehmen und durch einen neuen stattgebenden Beschluss zu ersetzen. Zur Begründung seiner
- Verschulden gehindert, die Frist zur Zahlung der 15. Jahresgebühr mit Zuschlag einzuhalten. Zu diesem
- des Patentamts übersandt hatte. Bis zum Ablauf der Zahlungsfrist für die 15. Jahresgebühr mit Zuschlag
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 3268/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2006
- Inhalt
-
- Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen, weil die aufgeworfenen Fragen ausgelaufenes Recht betreffen. Zum 1
- Streitigkeiten nach dem neuen Leistungsrecht gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG in der Fassung des zum 1. Januar 2005
- Verwaltung bei der Bemessung der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für den Regelfall zur
- . Januar 2005 ist gemäß Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das
- unbegründet. 34Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1
Sicherheitsleistung für Gebot in der Zwangsversteigerung
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 13.10.2010
- Inhalt
-
- ) in Boberg zu verkaufenWiderrufsrecht – Wichtige Gesetzesänderungen am 11. Juni 2010
- . Um sie nach Ende der Versteigerung, falls sie nicht den Zuschlag erhalten haben sollten, gleich
- wieder mitnehmen zu können. Auf diesen Raubüberfall reagierte die Politik sofort! Und änderte den § 69
- Inland zu erfüllen ist, vorherige Überweisung auf ein Konto der Justizkasse. Kontoverbindung der
- ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Um dies sicherzustellen verlangt die Justizkasse, dass die
SozG Marburg - S 12 KA 268/07
Sozialgericht Marburg vom 10.10.2007
- Inhalt
-
- , in dem der Vertragsarzt sein achtundsechzigstes Lebensjahr vollendet. War der Vertragsarzt 1. zum
- gelten würde. Zum Anderen - und dies ist entscheidend - erlaubt auch Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000
- Zusammenhang mit der Beschränkung des Zugangs zum System der GKV als flankierende Maßnahme zur
- werden. Die Beigeladene zu 1) hielt den Beschluss des Zulassungsausschusses für rechtmäßig. Im
- Vorteile zu erhalten. Allein die Streichung des § 102 SGB V durch das VÄndG zum 01.01.2007 ändert
AG Waiblingen - 9 C 1362/04
Amtsgericht Waiblingen vom 20.10.2004
- Inhalt
-
- sich jeweils um 1 Jahr“. § 2 Nr. 1 a) des Mietvertrages, auf die Bezug genommen wird, lautet
- , sich das Mietverhältnis um 1 Jahr verlängert, unterliegt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken
- Dauerschuldverhältnisse seit 1.Januar 2003 nur das Bürgerliche Gesetzbuch in der zu diesem Datum geltenden
- Vertragskonditionen erst zum 23.8.2004 möglich. Zu diesem Zeitpunkt wirkte die Kündigung vom 14.1.2004, bis zu
- 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2158,90 EUR nebst 5 % Zinsen
SozG Oldenburg - S 45 AS 2/05 ER
Sozialgericht Oldenburg vom 11.01.2005
- Inhalt
-
- erwartenden Gesetzesänderungen beantragte die Antragstellerin am 20. November 2004 Leistungen zur
- . 1 Satz 2 SGB II). Dies sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ein-schließlich der
- Ende 2004 Hilfe zum Le-bensunterhalt ebenfalls nach den Bestimmungen des BSHG. Im Hinblick auf die zu
- bezieht Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Außerdem bezog sie bis zum 31
- handle es sich nicht um ausbil-dungsgeprägten Bedarf. Daher sei dieser trotz der Ausbildung zu