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FG Berlin-Brandenburg - 5 K 5221/05
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 05.02.2004
- Inhalt
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- Beklagte, sei bei der Festsetzung der Umsatzsteuer zugunsten des Klägers sogar von 23.400 Außer-Haus
- - Verkäufen ausgegangen. Damit sei hinreichend berücksichtigt, dass bei einer Reihe von Umsätzen auf die
- sei bei einer Beschäftigtenzahl von insgesamt 1200 Mitarbeitern nicht ungewöhnlich. Auch Eis sei fast
- genommen (Blatt 55 ff der Gerichtsakte). Im Jahr 2003 führte der Beklagte bei dem Kläger eine
- Durchschnittsverzehr habe bei 5,11 DM gelegen. Nach den Angaben des Klägers hätten 53,19% der Umsätze einen
OLG Hamm - 4 U 19/09
Oberlandesgericht Hamm vom 04.06.2009
- Inhalt
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- keine weiteren Bedingungen geknüpft sei. Auch bei den besonders häufigen Bestellungen am späten
- verpflichtet sei. Der Verbraucher verstehe die Anzeige bei H so, als wenn die Lieferung binnen 24 Stunden an
- bietet gleichartige Produkte im Internet unter "Internetadresse" an. 4Die Antragsgegnerin wirbt bei H
- 10Artikel, die Sie bei uns bis 16.45 h. bestellen, gelangen noch am gleichen 11Tag zum Versand und sind in
- der Regel am nächsten Tag (Mo-Sa) bei ihnen. 12Auf der Startseite wirbt die Antragsgegnerin unter
OLG Stuttgart - 2 U 65/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.02.2011
- Inhalt
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- 22.10.2010, S. 12) gestehe die Beklagte zu, dass Anrufer bei ihr gleichzeitig Bestellungen aufgeben
- die Arzneimittel nicht von der Firma A angeboten würden, da für Bestellungen bei A der „A Bestell
- . Ein solches Ergebnis wäre abwegig. 35 Nur bei Genehmigungspflichtigkeit nach § 1 Abs. 2 ApoG sei eine
- Nummer „schalten" müsse, bei der alle Kosten beim Angerufenen, also bei ihr anfielen, bestreitet der
- Personalaufwand sei bei einer Präsenzapotheke weit größer als bei einer Versandapotheke. 42 Bestritten
Anlage EBBAusbV 2004
(zu § 5)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst
- Inhalt
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- Sonderzügen, beim Ausfall von Zügen, bei Verwendung von Schiebelokomotiven sowie bei der Bef
- Bahnstromsystemen ausgehende Gefahren berücksichtigen4 i)Maßnahmen bei betriebsgef
- freier Strecke und bei Unfällen betreuenl)Maßnahmen beim Freiwerden gefährlicher Stoffe
- ;hrlichen Gütern bei der Bildung von Zügen berücksichtigene)Wagenlisten erstellen8
- Bahnbetrieb ergreifen, insbesondere aa)bei Personen, Tieren oder Gegenständen im Gleis,bb)beim
OLG Frankfurt - 1 U 142/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.06.2003
- Inhalt
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- sein Bruder "zuständig" gewesen sei, der auch die Bestellungen gemacht habe und ihm - dem Zeugen
- sind nicht ersichtlich (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). 6Die von dem Zeugen M. bei Vertragsschluss
- erforderliche Vollmacht erteilt hat. Hingegen enthält die Aussage des Zeugen keine ausreichenden Anhaltspunkte
- . 1 ZPO). 10 Die Beklagte muss die Erklärung des Zeugen bei Abschluss des Leasingvertrages auch nicht
- Anscheinsvollmacht sind nicht anwendbar, weil der Zeuge M. bei Vertragsschluss nicht nach außen als
OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 10390/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.09.2007
- Inhalt
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- Bestellungen seien üblich gewesen. Unberücksichtigt geblieben sei zudem die dienstliche Stellung des
- verringert hätten. Der Kauf der Motorradkleidung sei mit der Bekleidungskammer abgestimmt gewesen. Beim
- berücksichtigend, bestellte der Beklagte am 5. Juni 2003 bei der ZPT einen BMW 520i. Der Corsa wurde am
- Motorradkleidung bei der Firma HARRO, die Mitnahme eines Laptop bei der Firma Media Markt, den Kauf von
- sechs Autoreifen bei der Firma Continental sowie den Erwerb von drei ISDN-Anlagen bei der Firma Conrad
LSG Hamburg - L 6 R 211/07
Landessozialgericht Hamburg vom 24.04.2009
- Inhalt
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- Deutschland an persönlich aufgesuchte private und gewerbliche Endabnehmer im Direktvertrieb sei. Bei der N
- , dass der Vertragshändler bei seiner Verkaufstätigkeit Einkünfte ausschließlich aus der von ihm
- 2003 in Höhe von 3875,72 EUR und zur laufenden Entrichtung von Bei-trägen in Höhe von 113,44 EUR auf
- bei seiner Verkaufstätigkeit ausschließlich Einkünfte aus der von ihm jeweils erzielten Handelsspanne
- Stellung eines Lieferanten bzw. eines Großhändlers, bei dem sie ihre Waren einkaufe. Auftraggeber
Anlage 2 EzHdlAusbV
(zu § 13)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel - Sachliche Gliederung -
- Inhalt
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- von Kennziffern aus der Warenwirtschaft durchführenb)Liefermodalitäten bei Bestellungen ber
- und Fremdbild erläutern und bei der Kommunikation berücksichtigenb)unternehmerische Ziele
- ührung (§ 12 Abs. 3 Nr. 3.3)a)Steuerungsvorgänge bei der Warenbestellung berü
- Unternehmens berücksichtigenf)rechtliche Bedingungen bei Gründung und Übernahme
- Ausbildungsbetriebes am Markt erläuternb)Konkurrenzbeobachtungen durchführen, bei Auswertungen
Quo vadis Datenschutz?
Dr. Sebastian Kraska vom 18.12.2018
- Inhalt
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- , welches bei unseren eigenen Mandanten seit April 2018 in Verwendung steht. Großbritannien hat
- Schach als auch Go dienen, bei denen der Mensch gegen den Rechner keine Chance mehr hat. Dies wird
- Erfolgen bei der Früherkennung und Diagnose von Erkrankungen. Mittels künstlicher Intelligenz lassen
- von Startort und Ziel, sowie die Verantwortung während des Betriebs könnten bei diesem verbleiben
- -Kontaktformular E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie
FG Hessen - 6 K 3787/05
Hessisches Finanzgericht vom 07.11.2006
- Inhalt
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- nicht gewährt). Bei den Beförderungsfällen bemängelte die Betriebsprüfung, dass gültige
- der Abnehmerfirmen. Bei dem Versendungsfall beanstandete die Betriebsprüfung, die mangelnde
- (§ 17 c UStDV) habe sie ordnungsgemäß geführt. 8§ 17 c Abs. 2 Nr. 2 UStDV, der bei
- Buchführung auch am ordnungsgemäßen Buchnachweis fehle. 13 Ob es sich bei dem Abholer des Fahrzeugs
- hin. 14 Zwar handele es sich bei dieser Norm um eine so genannte Sollvorschrift, die den Beweis bei
Anlage 1 WaffG 2002
(zu § 1 Abs. 4)Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die
- Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus
- bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,1.6.2Nachbildungen von
- 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird
- ;tig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des
BPatG - 29 W (pat) 18/00
Bundespatentgericht vom 10.10.2001
- Inhalt
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- unterschiedlichen Produktausprägungen nicht gegeben sei und keinesfalls identische Waren vorlägen. Bei den unter
- Gestaltung der Widerspruchsmarke, die dem relevanten Verkehr sehr bekannt sei, beim Lesen eine hohe
- durch den tatsächlichen Zugang war bei der Zustellung des Beschlusses, mit der die Frist für die
- und Druckschriften", da es sich bei diesen um typische Druckereierzeugnisse handelt (vgl DUDEN in
- Schutzumfang beanspruchen kann, nicht ein. Werden die Marken im Verkehr bei telefonischen oder
OLG Hamm - 4 U 225/08
Oberlandesgericht Hamm vom 12.03.2009
- Inhalt
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- veröffentlicht worden sei. Damit korrespondiere der verschwindend geringe Umsatz, den sie mit Bestellungen aus
- oder zu unterhalten, 1. und dabei bei den nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoV
- für den Fall ausnimmt, dass bei Abschluss des Vertrages noch keine Belehrung des Käufers über die
- Übergangsvorschrift nur auf Widerrufsbelehrungen in Textform beziehe. 8Zudem fehle die erforderliche
- könne nicht verpflichtet sein, bei einer nicht in Textform erfolgten Belehrung strengere
Markenrecht - BGH: Webseite kann durch Metatags Inlandsbezug erhalten, obwohl sie sich primär ans Ausland richtet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.06.2018
- Inhalt
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- in Deutschland registrierten Marke erforderliche wirtschaftlich relevante Inlandsbezug bei einer
- bei der gebotenen Gesamtabwägung den erforderlichen Inlandsbezug noch aufweist. Da die Verurteilung
- Feststellungen des Berufungsgerichts bei der erforderlichen Gesamtabwägung ein noch ausreichender
- Klagemarke bestehe bei Würdigung aller relevanten Umstände Verwechslungsgefahr. Der beanstandeten
- Zeichenbenutzung fehle nicht der erforderliche wirtschaftlich relevante Inlandsbezug. Zwar richte
OLG Köln - 3 U 176/96
Oberlandesgericht Köln vom 27.02.1998
- Inhalt
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- hinterlegte sie bei Herrn Rechtsanwalt Dr. M. in M. 75.200,00 DM und machte die Auszahlung von einer
- Gerichtsstandsvereinbarung für das Schiffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort getroffen worden. Bereits bei Aufnahme der
- verurteilen, 1. darin einzuwilligen, daß der bei dem Rechtsanwalt Dr. H. H. M. in M., K. 8, von der
- 06.03.1995 erneut übersandt. In den folgenden Tagen habe der Direktor der Beklagten, Herr L., bei den
- Erfüllungsorts gemäß Art. 5 Nr. 1 GVÜ ist weder bei dem Schiffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort noch bei dem