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§ 20 AktGEG

Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Inhalt
  • worden ist; in diesem Fall beurteilt sich die Rechtslage nach den bis zum 1. September 2009 geltenden Vorschriften.
  • zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie ist nicht anzuwenden, wenn die Klage gegen die
  • ür Einlagenleistungen, die vor diesem Zeitpunkt bewirkt worden sind, soweit sie nach der vor dem 1
  • . Dies gilt nicht, soweit über die aus der Unwirksamkeit folgenden Ansprüche zwischen der
  • (1) Die §§ 121, 122, 123, 124, 124a, 125, 126, 127, 130, 134, 175, 176, 241 bis 243 des

BFH - I B 224/08

Bundesfinanzhof vom 15.06.2009
Inhalt
  • nehmen können, folgt hieraus kein weiterer Klärungsbedarf. Das Vertrauen in die bestehende Rechtslage
  • Rechtsakt zu diesem Zeitpunkt noch ausstand und die Beteiligten sonach noch Gelegenheit hatten, auf die
  • neue Rechtslage zu reagieren und sich hierauf einzustellen. Maßgebend kann in diesem Zusammenhang
  • Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (z.B. BVerfG- Beschluss vom 3
  • Fortbestand einer steuergesetzlichen Rechtslage während laufender Vertragsverhandlungen - Typisierender

Referentenentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes

Malte Winter vom 08.06.2018
Inhalt
  • beachten, dass dieser Entwurf zunächst keine Auswirkungen auf die derzeitige Rechtslage hat, da
  • ;nderung vor. Dieser Entwurf wird nun den anderen Ressorts zur Abstimmung zugeleitet. Hierbei ist zu
  • Freitag, 8. Juni 2018, 07:00Es liegt ein erster Entwurf für die nächste Mietrechtsä
  • es sich lediglich um einen Enwurf handelt und sich im Abstimmungsverlauf sicherlich noch Ä

SozG Lüneburg - S 86 AS 589/09 ER

Sozialgericht Lüneburg vom 28.04.2009
Inhalt
  • sie die Leistungen jedoch, um in die aus dem Tenor ersichtliche Wohnung einziehen zu können. 2
  • ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Leistungen
  • Bruttokaltmiete von 425,- EUR als angemessen zu betrachten, die hier mit 455,- EUR überschritten werde. Zum
  • stets auf eine eingehende Aufklärung der Sach- und Rechtslage zu stützen, die in vielen Fällen
  • Hauptschulabschluss nachholen wolle. Des Weiteren ist die bisherige Wohnung zum 31. Mai 2009 zu räumen

BFH - V S 16/09

Bundesfinanzhof vom 04.08.2009
Inhalt
  • wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen
  • , ob für einen PKH-Antrag abweichend von der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Rechtslage (Beschlüsse des
  • BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 4.8.2009, V S 16/09 (PKH) Darlegungsanforderungen für die Bewilligung
  • Prozesskostenhilfe (PKH) hat keinen Erfolg. 21. Eine Partei, die nach ihren persönlichen und
  • kann, erhält auf Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

Keine Anwendung der DS-GVO auf Anordnungen nach dem bisherigen BDSG

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 02.03.2020
Inhalt
  • dem BDSG a. F. nach derjenigen Rechtslage zu beurteilen sei, die zum Zeitpunkt der letzten...
  • Beschlusses drehte sich um die Frage, welche Bedeutung die DS-GVO, die wenige Wochen nach der mündlichen
  • des Verwaltungsgerichts, wonach die Datenschutzbehörde die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
  • ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach sei die Rechtmäßigkeit von Anordnungen nach

Private Krankenversicherung erstattet Kosten für einen refraktiven Linsenaustausch nach Aufforderung des Patienten durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 24.07.2018
Inhalt
  • Rechtslage, die Kosten für einen solchen Eingriff zu erstattet. Der Versicherungsnehmer
  • sollte sich mit der Zurückweisung seiner Versicherung, die Kosten zu übernehmen, nicht
  • ällen erfolgt die Ablehnung der Kostenerstattung zu Unrecht. Wie auch im vorliegenden Fall
  • die Rechtslage durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden. Denn in den meisten F
  • CLLB vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern, die sich zur Verbesserung ihrer Sehkraft einer

Lesetipp: Otting, RDG und die Klage aus abgetretenem Recht, SVR 2011, S. 8

Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 31.01.2011
Inhalt
  • Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). In seinem Aufsatz stellt er die Rechtslage bei Abtretungserklärungen dar, wie sie
  • SVR 2011, S. 8 ff. die Rechtslage bei Abtretungserklärungen dar. Der Autor darf nicht nur als
  • sie die Abtretung als Verstoß gegen das RDG charakterisieren und damit eine Nichtigkeit gem. § 134 BGB
  • ” er die in der Palandt-Kommentierung zu § 134 BGB genannten Urteile und entlarvt diese als nicht
  • . Nur zu gern wird übersehen, dass in der gesetzgeberischen Begründung des RDG die Geltendmachung von

VG Arnsberg - 10 K 3695/08

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 24.11.2008
Inhalt
  • Bezugnahme auf die vorab geführten fernmündlichen Erörterungen der Sach- und Rechtslage wird den
  • nach geltender Rechtslage spätestens zum 15. November 2008 durchzuführen gewesen wäre und unabhängig
  • Beteiligten in geeigneter Form rechtzeitig bekannt zu machen. 2. Die Beklagte hebt daraufhin ihren
  • gerichtlicher Vergleich vorgeschlagen: 1. Die Klägerin verpflichtet sich, das Anmeldeverfahren für die
  • durchzuführen. Dabei sind die anmeldenden Eltern nicht nur bezüglich der unter Ziffer 2 des angefochtenen

OLG Köln - 16 Wx 46/91

Oberlandesgericht Köln vom 12.09.1994
Inhalt
  • Gebrauch zu machen, die Möglichkeit eingeräumt werden, nach der neuen Rechtslage den Geburtsnamen ihrer
  • a.F.). Dies galt auch dann, wenn die Eltern - wie hier - nach spanischen Recht Doppelnamen führten
  • , zumal sie der heutigen Rechtslage und dem weiter geltenden Willen der Eltern, wie schon dieses
  • Rechtslage entsprechend entgegen den damals geltenden Vorschriften in die Personenstandsbücher eingetragen
  • Gesetzes zur Neuordnung des Familienna-mensrechtes vom 16.12.1993 (FamNamRG) die Rechtsla-ge geändert hat

Abstinenznachweis und die Wiedererlangung der Fahreignung

Malte Winter vom 20.10.2015
Inhalt
  • Im Entziehungsverfahren ist für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf die
  • Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens, hier also beim Erlass des Widerspruchsbescheides, abzustellen. Eine Wiedergewinnung ...

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 170/10

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.05.2010
Inhalt
  • 15. März 2007 beantragten Genehmigung bis längstens zum 14. März 2011 verpflichtet, die sich – so das
  • - und Rechtslage begründet. Insofern wäre im Falle eines Vollstreckungsantrags durch die Antragstellerin
  • zugrunde wie dem – zum Zeitpunkt der Antragstellung insoweit noch anhängigen und inzwischen rechtskräftig
  • dann gelten, wenn die Behörde – wie hier - ihrer durch eine einstweilige Anordnung auferlegten
  • Kennzeichen ... vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens für die Zeit der Geltung der

Mietminderung – aber richtig!

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 28.01.2013
Inhalt
  • § 536 BGB. Zum besseren Verständnis sei Absatz 1 der Norm zitiert: „Hat die Mietsache zur Zeit der
  • beurteilte die Rechtslage zu Gunsten des Vermieters. Anders entschied in der Berufungsinstanz das
  • beitragen (AG Weißwasser, WuM 1994, 601). Die Bandbreite ist groß, wie man sehen kann. In seinem Urteil
  • für Ihre  Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach per E-Mail an oder nutzen Sie die Möglichkeit
  • in ihrer Straße ausgesetzt. Sie zögerten nicht und minderten die Miete. Diese Minderung wollte der

Keine Übergangsfristen bei Änderung der Widerrufsbelehrung

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 28.12.2010
Inhalt
  • Übergangszeit zuzubilligen, innerhalb derer sie noch nach der alten Rechtslage belehren durfte. Die
  • Widerrufsbelehrung noch nicht an die seit einem halben Jahr geltende Gesetzeslage angepasst haben, tun Sie dies
  • Vor ca. einem halben Jahr hatte ich darüber berichtet, dass sich zum 11. Juni dieses Jahres die
  • richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird. Insbesondere Händlern
  • Gesetzesänderungen rechtzeitig zu informieren und diese dann umzusetzen. Fazit Sollten Sie Ihre

VG Gelsenkirchen - 7 K 5560/97

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 25.10.2006
Inhalt
  • Rechtslage keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Erlaubnis hatte. Zwar gestattete die bis zum 29
  • Maßnahmen zur Suchtprävention erlassen. Danach ist insbesondere die Werbung so zu gestalten, dass sie
  • , die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinn zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur
  • treffen aus Sicht der Kammer gleichermaßen auf die Rechtslage in Nordrhein- Westfalen zu. Denn das
  • Untätigkeitsklage gegen die Bezirksregierung B. . Zur Begründung hat sie im wesentlichen ausgeführt, dass das