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BFH - Pfändung einer Domain als Vermögensrecht möglich
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2021
- Inhalt
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- Zivilprozessordnung (ZPO) und § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein (ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs
- 22.06.2015 (BFH-Urteil vom 12.05.2016 - II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822, Rz 19: zu einem
LG Frankfurt a. M. - Zur Haftung des Host-Providers bei der Verbreitung von Gerüchten
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2021
- Inhalt
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- zuständig nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO bzw. § 32 ZPO. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin steht
- Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Soweit die Antragsgegnerin rügt, dass die URL des streitgegenständlichen Videos
- auch EuGH GRUR 2019, 1317 – Google/CNIL). e. Die Kammer hat erwogen, den Tenor nach § 938 ZPO auf
- dieser im Eilverfahren hier nach § 293 ZPO zu Grunde zu legenden Grundsätze (vgl. zuletzt OLG
- Antragsteller auch hinreichend nach dem Maßstab der §§ 294, 286 ZPO glaubhaft gemacht, dass die angegriffene
OLG Frankfurt a. M. - Fußballverein haftet für Abbrennen von Pyrotechnik durch Fans
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- §§ 1025 ff. ZPO. 2. Die Verbandsstrafenhaftung des § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen
- Schiedsrichtern zu unterzeichnen und den Parteien zu übersenden (§ 1054 ZPO)". § 7 ("Zuständigkeit
- stehenden Entscheidungen und Funktionen der ordentlichen Gerichte gemäß § 1062 ZPO ist das
- §§ 1025 ff.,1066 ZPO. Überdies gehe der angefochtene Schiedsspruch mit Leerformeln über den Vortrag der
- Abs. 2 ZPO). Die Parteien haben sich im Hinblick auf die nach § 1063 Abs. 2 ZPO ansonsten
LG Frankfurt a. M. - Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen Netzwerks
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- Rechtswidrigkeit der Löschung des Beitrags des Klägers gerichtet ist, ist nach § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig, da
- ZPO (OLG München, Beschl. v. 22.08.2019 – 18 U 1310/19, BeckRS 2019, 26477). Es fehlt aber am
- NJW-RR 2016, 1404; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 Rn. 3a). Da sich der vorliegende
- Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH, NJW 2018, 3506 Rn. 26 – Direkt-Mailing
- Schaden, der durch die Verweigerung der Nutzung des Netzwerkes entstanden sei, sei mit 50 EUR pro
OLG Rostock - Ist das (Verbands-)Auge blind, darf der Verband andere UWG-Verstöße auch nicht abmahnen ...
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG der Amtsprüfungsgrundsatz (§ 56 Abs. 1 ZPO analog) gilt, der eine Prüfung in
- , Az.: 6 HK O 2/19, gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist
- /Rimmelspacher, 05. Aufl. 2016, § 522 Rn. 21; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 522 Rn. 36, m.w.N.). 1
- Seite 28 = Band I Blatt 75 d.A.) nicht näher – § 138 Abs. 2 ZPO – erklärt. Er hat lediglich
- aber wäre ein derart allgemeines Bestreiten prozessual nicht beachtlich (vgl. § 138 Abs. 2 ZPO). Die
BGH - Telefonnummer ist "verfügbar" und daher in der Widerrufsbelehrung anzugeben, wenn Anbieter den Eindruck erweckt die Telefonnummer für Kontakte mit Verbrauchern zu nutzen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen. Koch Schaffert Löffler Schwonke Feddersen Vorinstanzen: LG
- 3 der Richtlinie 2005/29/EG; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 1.24 und § 5a Rn. 5.6
- - Energieeffizienzklasse III; BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17, GRUR 2019, 1071 Rn. 7 = WRP 2019
OLG Köln - Kein Schadensanspruch bei fehlender Urheberbenennung an unter einer Creative-Commons-Lizenz unrechtmäßig genutzten Bildern
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.01.2021
- Inhalt
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- 500 € (verdoppelt auf 1.000 €) ergeben könnte, ist eine fiktive Lizenz zu schätzen, § 287 ZPO. Dabei
- einer Schätzung nach § 287 ZPO dienen könnten, um den objektiven Wert einer solchen „Befreiung“ zu
- gewissen Ruf zu erwerben. Das führe aber bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht zur völligen
- eigenen Vorbringen um einen Einzelfall, wobei der Vortrag ohnehin auch verspätet ist, § 531 ZPO. Da
- /Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 13 UrhG Rn. 50).“ Entgangene Folgeaufträge sind aber vorliegend
OLG Köln - Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzungen an Bildern die unter Creative-Commons-Lizenz angeboten werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.01.2021
- Inhalt
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- Lizenzgebühr ist dabei gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach der freien
- Schätzung nach § 287 ZPO dienen könnten, um den objektiven Wert einer solchen „Befreiung“ zu schätzen
- Benutzungsberechtigung (BGH, GRUR 1962, 509, 513 – Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136, Tz. 23 – Pressefotos; GRUR
- Inhalts kann nur mit Null angesetzt werden (vgl. Rechtbank Amsterdam, Urt. v. 9. 3. 2006 – KG 06-176
OLG Köln Lizenzschadensersatz bei unzulässiger Bildverwendung im Rahmen des sog. Clickbaiting
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.07.2019
- Inhalt
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- , weswegen ein Anspruch auch nicht in einer über 0 EUR hinausgehenden Höhe nach § 287 ZPO zu schätzen sei
- (§§ 525 S. 1, 128 Abs. 2 ZPO). Beim Übergang ins schriftliche Verfahren hat der Senat (Bl. 203 d.A
- u.a. wegen § 304 Abs. 2, 2. HS ZPO bezweifelt, ob ein solches Vorgehen eines Berufungsgerichts möglich
- . durch die obsiegende Klägerseite bedarf (so schon vor der ZPO-Reform BGH v. 07.06.1983 - VI ZR 171/81
- 132, 103 ff.). Diese Linie hat auch nach der ZPO-Reform weiterhin ihre Richtigkeit (vgl. etwa BeckOK
LG Frankfurt a. Ma. - Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.06.2019
- Inhalt
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- öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (BGH GRUR 1960, 500, 502). Es entspreche der Lebenserfahrung, dass
- fremdes Geistesgut als eigenes ausgegeben werde (BGH GRUR 1960, 500, 503). Das OLG Köln geht davon aus
- handele. So dürfe die Übernahme kleinerer Satzfragmente, die gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig
- Androhung eines Ordnungsmittels beruht auf § 890 ZPO. Der Verfügungsgrund der Dringlichkeit liegt
- . BVerfG NJW 2017, 2985 Rn. 7). Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO, da jede Partei teils
AG Brandenburg - Vertragsbestimmung Fitnessstudio-Vertrag und ersparte Aufwendungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- unzweifelhaft nicht zulässig ist (§ 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
- §§ 12 und 13 ZPO in Verbindung mit § 23 Nr. 1 GVG. Die zulässige Klage ist jedoch nur noch im
- Ausübung des ihm gemäß § 287 ZPO eingeräumten Ermessens ausgehend von dem monatlich vereinbarten
- x 90%) auf somit insgesamt 393,75 Euro. Die Schätzung des Schadens nach § 278 ZPO ist – entgegen
- 16.10.2014, Az.: 10 C 47/14, u.a. in: „juris“). Im Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist die Darlegungslast
AG Brandenburg - Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages bei Verschlechterung der vorher bestehenden Erkrankung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- mit § 12 und § 13 ZPO. Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Klägerin steht gegenüber dem
- München, NJW-RR 2011, Seiten 67 f.; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 20.07.2007, Az.: 509 C 117/07
- , Beschluss vom 24.05.2005, Az.: 1 BvR 906/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 2383 f.; BGH, Urteil vom
- Hamburg-Blankenese, Urteil vom 20.07.2007, Az.: 509 C 117/07, u.a. in: juris; AG Oberhausen, Urteil vom
- praktisch unmöglich wird (BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005, Az.: 1 BvR 906/04, u.a. in: NJW 2005
BGH entscheidet über Streitwert und Schadensersatz bei Fotoklau im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.02.2019
- Inhalt
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- , ist die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter
- Schadensermittlung durch § 287 Abs. 1 ZPO eingeräumten Ermessens. Entgegen der Ansicht der Revision ist nicht
- zur professionellen Qualität des Fotos Abstand genommen hat (§ 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Es ist nichts
- ) Die Revision meint, es sei lebensfremd und verstoße gegen Erfahrungssätze (§ 286 ZPO), dass das
- beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Koch Kirchhoff Schwonke Feddersen Schmaltz Vorinstanzen: AG Leipzig
Volltext: KG - Blogger und Influencer müssen redaktionelle Beiträge unter Umständen als Werbung kennzeichnen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.02.2019
- Inhalt
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- ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. B. Die Berufung der Antragsgegnerin ist
- genügt dem Bestimmtheitserfordernis nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH GRUR 2014, 398 – Online
- § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO. Zusammenfassung: Wettbewerbsrechtliche Grenzen in den sozialen
- Urteil des BGH “Buchgeschenk vom Standesamt” (GRUR 2009, 606, Rn 17) “Bei Entgegennahme des
- – Regenwaldprojekt II, Rn 31; GRUR 2009, 502 – pcb, Rn 17; GRUR 2009, 871 – Ohrclips, Rn 27). Dies gilt
Erfolg gegen Pumpkin and Honey Bunny UG: Aufdruck „ALLET JUTe“ auf Stoffbeuteln ist keine Markenrechtsverletzung der Unionsmarke „ALLET JUTE“ – Urteil des LG Hamburg vom 12.12.2018; Volltext
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 08.01.2019
- Inhalt
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- §§ 91, 708 Nr. 11 und 711 ZPO. Vorsitzender Richter am Landgericht Für die Richtigkeit
- wiedergegeben: LG Hamburg, Urteil vom 12.12.2018 – Az. 416 HKO 106/18 Im Namen des