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LG Frankfurt a. M. - Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.10.2018
Inhalt
  • ist zulässig. Insbesondere ist das Landgericht Frankfurt a.M. gemäß § 32 ZPO örtlich zuständig
  • Übrigen hat sich der Beklagte in der mündlichen Verhandlung rügelos eingelassen, § 39 ZPO
  • der Klägerin diesen - im Umfang begrenzten - Anspruch auch gemäß § 308 ZPO zusprechen, da es sich
  • . BGH NJW 2016, 1094 Rn. 17). In dieser Fassung ist der Tenor auch gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
  • beurteilender Kriterien, nicht hinreichend bestimmt nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, da die Frage, ob ein

LG Frankfurt a. M. - Minderung des Privatsphärenschutzes durch Posten von Fotos auf eigener Facebook-Seite eines Fußball-Hooligans

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.10.2018
Inhalt
  • nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse vor. Sie ist jedoch unbegründet. 1
  • Bezug genommen. Entscheidungsgründe Die Widerklage ist zulässig, § 33 ZPO. Insbesondere liegt das
  • .). 2. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 91, 91a ZPO. Die Klage war durch die Erhebung und
  • Verhandlung zur Widerklage vollständig erledigt. Insoweit war gemäß § 91a ZPO nur noch über die
  • verwiesen. 3. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ergibt sich aus § 709 ZPO

BGH: Schutz der Privatsphäre wird geschwächt oder entfällt ganz wenn Betroffener mit Veröffentlichung gewöhnlich als privat geltender Angelegenheiten einverstanden war

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.10.2018
Inhalt
  • . Oktober 2008 - VI ZR 272/06, AfP 2008, 610 Rn. 20; - VI ZR 256/06, AfP 2008, 606 Rn. 20 und - VI ZR
  • ZR 76/17, VersR 2018, 554 Rn. 27). Indes umfasst die Selbstöffnung des Klägers nicht die
  • . 26, 27; vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 404/02, VersR 2004, 525 zu Luftbildaufnahmen, die "in der
  • § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 ZPO an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Vorinstanzen: LG Köln
  • ZR 490/12, AfP 2014, 534, 536; vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 20; vom 29

LG Frankfurt a. M. - Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.10.2018
Inhalt
  • . v. 07.11.2017 - 2-03 O 275/17; LG Berlin AfP 2003, 559 [LG Berlin 10.12.2002 - 27 O 866/02
  • insoweit im Wege der Stufenklage gemäß § 254 ZPO geltend macht. Die Klägerin hat gegen die
  • einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt (Anlage K1, Bl. 26 d.A.). Das
  • Lehrer, teils in faksimilierter Form. In dem Bericht heißt es u.a.: "Zwischen ihnen liegen 26 Jahre
  • - Comedy-Darstellerin; BGH NJW 2012, 763 [BGH 22.11.2011 - VI ZR 26/11] Rn. 10; BVerfG GRUR 2000, 446

LG München I - Begriff "Refurbished Certificate" in einem Angebot ist kein hinreichender Hinweis auf gebrauchte Ware

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.10.2018
Inhalt
  • Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO. Zwar könnte man annehmen, der ursprünglich gestellte Antrag sei
  • beruht auf § 709 ZPO. ... Vorsitzender Richter am Landgericht ... Richterin am Landgericht
  • liege ein Verstoß gegen § 3 a UWG in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. ... Nr. 1, § 4 Abs. 1 EGBGB
  • , nicht getroffen hätte. Ob auch ein Verstoß gegen § 3 a UWG in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. 1

Domainrecht - OLG Köln - wir sind afd

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
Inhalt
  • 296/00 – Rz. 18, juris – maxem.de;  OLG Köln, Urteil vom 14.07.2006 – 6 U 26/06 – Rz. 21, juris
  • die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO
  • des Senates keinen Erfolg, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO. Es ist nicht ersichtlich, dass die
  • angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, § 546 ZPO, oder nach § 529 ZPO
  • zugrundezulegende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen, § 513 Abs. 1 ZPO. Zur Begründung wird auf

LG Frankfurt: Zur Reichweite einer Creative Commons Lizenz bei Nutzungsrechten für Bilder

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
Inhalt
  • Verhandlung gemäß § 39 ZPO rügelos eingelassen. Auch das für die Anträge zu 1) - 3) gemäß § 256 Abs
  • . Entscheidungsgründe Der Prozess war gemäß § 342 ZPO in die Lage vor der Säumnis zurückzuversetzen
  • , da der eingelegte Einspruch zulässig war. Der Einspruch ist statthaft gemäß § 341 ZPO, da er sich
  • gegen ein echtes Versäumnisurteil richtet. Er entspricht auch der Form des § 340 ZPO. Ferner wurde er
  • binnen der Zweiwochenfrist des § 339 ZPO erhoben. Die Klage ist zulässig. Soweit der Beklagte

LG Frankfurt: Keine generelle Vermutung in Filesharing-Sachen dass Anschlussinhaber Täter der Urheberrechtsverletzung - Ausübung Zeugnisverweigerungsrecht von Familienangehörigen unschädlich

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
Inhalt
  • sogenanntes Filesharing. Es wird gemäß der §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO auf den Tatbestand des
  • Wahrheitspflicht und Erklärungslast (§ 138 ZPO) hinausgehenden Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem
  • Beweiswürdigung keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden (Musielak/Voit-Huber, ZPO, 14. Aufl. 2017
  • ZPO die Vernehmung der Zeugen unterbleiben konnte. Hier lagen die entsprechenden Voraussetzungen
  • er die Gründe angeben muss, auf die er die Weigerung gründet (§ 386 Abs. 1 ZPO). Diese Erklärung

LG Frankfurt - Facebook-Sperre zulässiger Meinungsäußerungen als Hasskommentar erlaubt

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
Inhalt
  • ). Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Die Entscheidung über den Streitwert ergibt sich aus
  • den §§ 3 ZPO, 53 Abs. 1 GKG. Hierbei hat die Kammer die Streitwertangabe in der Antragsschrift
  • DNotZ 2018, 286 [KG Berlin 31.05.2017 - 21 U 9/16] Rn. 56 m.w.N.; OLG München, Beschl. v. 24.08.2018
  • Medienrecht, 4. Aufl. 2018, Kap. 11 Rn. 40; Elsaß/Labusga/Tichy, CR 2017, 234, 236 [OLG Köln
  • , Urt. v. 27.10.2017 - M 26 K 16.5928; VG Mainz, Urt. v. 13.04.2018 - 4 K 762/17.MZ, BeckRS 2018

Filesharing - Urteil des BGH im eigenen Fall im Volltext - Keine Haftung als Störer für Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
Inhalt
  • war das Berufungsgericht nicht nach § 139 ZPO verpflichtet, den Beklagten auf die Notwendigkeit
  • , BGHZ 179, 27 Rn. 19 bis 35; Beschluss vom 16. April 2015 - I ZR 130/13, GRUR 2015, 705 Rn. 26 = WRP
  • Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251
  • ; Grisse, GRUR 2017, 1073, 1080; Hoeren/Klein, MMR 2016, 764, 766; Hofmann, GPR 2017, 176, 180; Spindler

BGH zur Namensangabe bei telefonischer Kontaktaufnahme durch Unternehmen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
Inhalt
  • Antrags daran gehindert gesehen, hätte es gemäß § 139 Abs. 1 ZPO auf eine sachdienliche Antragstellung
  • das Berufungsurteil aufzuheben (§ 562 Abs. 1 ZPO) und die Sache zur neuen Verhandlung und
  • Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 ZPO
  • des Gesetzgebers in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (vgl. BVerfGE 119, 247, 274
  • Rn. 270 mwN). Im Streitfall geht es um eine geschäftliche Handlung, die eine im Sinne von § 5 Abs. 1

BGH - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Suchfunktion einer Internethandelsplattform - goFit

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
Inhalt
  • . Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in
  • 1995 - I ZR 140/93, BGHZ 130, 276, 280 (juris Rn. 18) - Torres). Hierfür gelten die gleichen
  • Schutzvoraussetzungen des Heimatstaats erfüllt, ist unerheblich (BGHZ 130, 276, 281 f. 8 (juris Rn. 25) - Torres
  • , GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).  C. Danach ist die Revision der Klägerin mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.
  • 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 18 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur). Dabei kommt es nur

BGH zur Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
Inhalt
  • . Aufl., § 286 Rn. 27; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 286 Rn. 15c). Soweit aufgenommene Personen
  • § 286 ZPO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung sowie das grundrechtsähnliche Recht auf
  • , ZPO, 32. Aufl., § 286 Rn. 15c; Thole in Festschrift Prütting, 2018, 573, 584).         Nach
  • Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 286 Rn. 7; ähnlich auch Zimmermann, DSRITB 2016, 171, 183
  • (zusätzlich) zu sanktionieren (vgl. Dauster/Braun, NJW 2000, 313, 318; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 286

OLG Frankfurt a. M. - Wettbewerbswidrige Weiterverwendung von „Likes“ bei Unternehmen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.10.2018
Inhalt
  • begründet gemäß §§ 256 ZPO, 9 UWG.           Die auf Erteilung von Auskünften gerichtete Klage
  • genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, es bei
  • Abs. 1 ZPO. Die Voraussetzungen für eine Revisionszulassung (§ 543 ZPO) liegen nicht vor.              

AG Düsseldorf - Kein Vertragsschluss bei sog. Abo-Falle

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.10.2018
Inhalt
  • . 27 C 273/16, hätte ein solches Vorgehen der Klägerin – dessen Zumutbarkeit auf keinerlei Bedenken
  • stößt und im Lichte von § 287 Abs. 2 ZPO einer Schätzung entgegensteht – mehr als nahe gelegen. Die
  • Kostenentscheidung folgt aus §§ 91 Abs. 1, 281 Abs. 3 S. 2 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige
  • Vollstreckbarkeit aus §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO. Der Streitwert wird auf 638,55 EUR festgesetzt
  • nach Überzeugung des Gerichts hierfür nicht (Bl. 216 GA). 2. Die Klägerin hat durch Begleichung