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AG Brandenburg - Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages bei Verschlechterung der vorher bestehenden Erkrankung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- mit § 12 und § 13 ZPO. Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Klägerin steht gegenüber dem
- f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.06.2003, Az.: 7 U 36/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 273 f
- Kaiserslautern, Urteil vom 01.06.2007, Az.: 7 C 2243/06; AG Wuppertal, Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27
- , Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27/06, u.a. in: BeckRS 2007, Nr. 06497; AG Bad Homburg, NJW-RR
OLG Frankfurt am Main - Internationale Internetplattform für literarische Werke haftet für Urheberrechtsverletzung von in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
- Inhalt
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- erstinstanzlichen Anträge gemäß § 540 Abs. 1 ZPO Bezug genommen wird, der Klage nach Zeugenvernehmung
- Internetseite befinde sich der Erfolgsort iSv § 32 ZPO im Inland, wenn die geltend gemachten Rechte im
- iSv § 32 ZPO in Deutschland zu bejahen. Erforderlich sei, dass sich die Internetseite bestimmungsgemäß
- Frankfurt am Main ist gemäß § 32 ZPO international für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig, da
- Feststellungen begründen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Im Ergebnis wendet sie lediglich ein, das Landgericht habe
BGH - Zur Zulässigkeit der Entfernung und Zerstörung von Kunstinstallationen in einem Museum
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
- Inhalt
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- Sachaufklärung und Beweisaufnahme gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 ZPO zurückzuverweisen; hilfsweise: I
- zurückgewiesen hat. 1. Die Revision ist nach § 552 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, soweit sie nicht
- in der gesetzlichen Form begründet ist. Nach § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO muss die
- Verletzung von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO. Danach darf das Berufungsgericht die Sache, soweit ihre
- Klageerweiterung nach § 531 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen hat. Die Revision hat insoweit keine
OLG München - Angabe von wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware auf Bestellseite eines Onlineshops erforderlich
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.06.2019
- Inhalt
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- . Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die
- Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10, § 711 ZPO. 3. Die Revision war nicht zuzulassen. Die
- Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die
- Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor. Eine Divergenz zur Entscheidung des OLG Hamm
- . 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB und somit die wesentlichen Eigenschaften der Ware zur Verfügung
VG Gelsenkirchen - Kamera-Beobachtung einer Versammlung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.06.2019
- Inhalt
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- Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 167 VwGO i.V.m. §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.
- –, juris; VG Hannover, Urteil vom 14. Juli 2014 – 10 AQ 226/13 -, juris; Kniesel in: Dietel / Gintzel
- . BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 – 1 BvR 670/91 –, juris. Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit
- Berlin, Urteil vom 26. April 2012 – VG 1 K 818.09 –; jeweils juris; Dietel / Gintzel / Kniesel
- 2017 – 6 C 46/16 –;VG Berlin, Urteil vom 26. April 2012 – VG 1 K 818.09 –; jeweils juris. Soweit das
LG München I - Urheberrechtsverletzung durch Webradio-Recherche
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.06.2019
- Inhalt
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- - I ZR 216/06 - Internet-Videorekorder, Rz. 27; OLG München Urt. v. 19.09.2013, 29 U 3989/12 Rn. 67
- Wahrheitspflicht nicht zur Unzulässigkeit der Klage (vgl. Zöller/Greger ZPO, 32. Aufl. 2018, § 138 Rz. 7). II
- . 1 S. 1, 100 ZPO. Hinsichtlich des Feststellungs- und des Auskunftsanspruchs, deren Streitwert
- - das Verhältnis 2/3 (Beklagte zu 1) zu 1/3 (Beklagter zu 2) angenommen. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeht gem. § 709 S. 1 ZPO.
- - I ZR 216/06) sowie der „Flatster“ Entscheidung des Kammergerichts (Urteil v. 28.03.2012 - 24 U 20
LG München I - Öffentliches Zugänglichmachen von Lichtbildwerken auf einer Online-Verkaufsplattform I
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
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- 2018, ZPO vor § 12 Rn. 76) in Betracht. Demnach ist bei einer geltend gemachten Verletzung eines
- Gestaltung des Prozesses gerechtfertigt (vgl. Zöller/Geimer, ZPO 32. Aufl., Anh I Art. 7 EuGWO, Rn
- , ein Rückgriff auf § 32 ZPO ist nicht erforderlich (vgl. Zöller/Geimer, ZPO 32. Aufl., Anh I, Art
- Abs. 1 ZPO. Soweit in Antrag Ziffer 1.1. einzelne Abbildungen als unbegründet entfallen sind, fällt
- Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt hinsichtlich der Klägerin aus § 709, hinsichtlich der Beklagten aus § 708 Nr. 11, 711 ZPO.
AG Aschaffenburg - Gescheiterter Ebay-Verkauf eines Fahrzeugs
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
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- gemäß § 29 ZPO örtlich zuständig. Es sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Am 19.07.2016
- - ZwSt. Alzenau gemäß § 36 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt. Das Gericht hat Beweis erhoben
- § 29 ZPO örtlich zuständig (vgl. hierzu Beschluss des OLG Bamberg vom 30.06.2017 - 8 SA 17/17, BeckRS
- 2017, 118278 = Bl. 98 ff d.A.). Im Rahmen des § 29 ZPO kommt es für die Bestimmung des Erfüllungsorts
- (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 29 ZPO, Rn. 25). Nach dem maßgeblichen Vortrag des Klägers war
Fotorecht - OLG Braunschweig zur Nichtanwendbarkeit der MFM-Tabelle beim Fotoklau für private eBay-Angebote
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.02.2019
- Inhalt
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- konkreten Einzelfall bei Beachtung der Marktgegebenheiten gemäß § 287 ZPO zu schätzen, was
- .-Monitors hätte verwenden dürfen. Dem Kläger stehe im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO wegen
- , ohne das Kostenrisiko aus § 93 ZPO gerichtlich vorgehen und zur Anspruchsdurchsetzung dann auch einen
- begangen, indem er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, § 276 Abs. 1 S. 2 BGB
- unter Würdigung aller Umstände gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bemessen. Mithin ist
BGH entscheidet über Streitwert und Schadensersatz bei Fotoklau im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.02.2019
- Inhalt
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- ) Die Revision meint, es sei lebensfremd und verstoße gegen Erfahrungssätze (§ 286 ZPO), dass das
- , ist die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter
- Schadensermittlung durch § 287 Abs. 1 ZPO eingeräumten Ermessens. Entgegen der Ansicht der Revision ist nicht
- zur professionellen Qualität des Fotos Abstand genommen hat (§ 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Es ist nichts
- beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Koch Kirchhoff Schwonke Feddersen Schmaltz Vorinstanzen: AG Leipzig
Volltext: KG - Blogger und Influencer müssen redaktionelle Beiträge unter Umständen als Werbung kennzeichnen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.02.2019
- Inhalt
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- ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. B. Die Berufung der Antragsgegnerin ist
- genügt dem Bestimmtheitserfordernis nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH GRUR 2014, 398 – Online
- § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO. Zusammenfassung: Wettbewerbsrechtliche Grenzen in den sozialen
- für die nach § 5 Abs. 6 UWG anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl. BGH GRUR 2004, 246 – Mondpreise
- -Versicherungsvermittlung, Rn 17; BGH, Urteil vom 26. April 2018, I ZR 171/17 - Applikationsarzneimittel
BGH zu den Voraussetzungen einer Markenverletzung bei Klangmarken
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.02.2019
- Inhalt
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- englischen Sprache verfüge oder verfügen müsse. Hierbei hat es unter Verstoß gegen § 286 ZPO außer Acht
- zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 ZPO). Für das wiedereröffnete Berufungsverfahren wird auf Folgendes
- zunächst dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen vorgelegt (OLG
- . 9 Abs. 1 Buchst. b und Art. 102 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar
- . - DHL/Chronopost; EuGH, GRUR 2016, 1166 Rn. 26 f., 30 - combit/Commit). Die von der Beklagten
Erfolg gegen Pumpkin and Honey Bunny UG: Aufdruck „ALLET JUTe“ auf Stoffbeuteln ist keine Markenrechtsverletzung der Unionsmarke „ALLET JUTE“ – Urteil des LG Hamburg vom 12.12.2018; Volltext
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 08.01.2019
- Inhalt
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- §§ 91, 708 Nr. 11 und 711 ZPO. Vorsitzender Richter am Landgericht Für die Richtigkeit
- – 5 W 216/15 –; EuGH, Urteil vom 12.11.2002, Az. C-206101, Tz. 57, 51 , Arsenal Football Club plc
- Babystrampler bzw. OLG Hamburg, BeckRS 2009, 18504, – „Zicke“; KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015
LG München - Anfechtung bei Erklärungsirrtum bei ebay-Verkauf
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.10.2018
- Inhalt
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- Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO. 2. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus
- § 708, 713 ZPO. 3. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor.
- des AG München vom 09.03.2017, Az. 274 C 21792/16 bestätigt, dass eine Anfechtung des Verkäufers
- , Endurteil vom 20.04.2017 – 274 C 21792/16 Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil
- des Amtsgerichts München vom 20.04.2017, Az. 274 C 21792/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat
AG München - Anfechtungsrecht bei irrtümlichem Sofortpreisverkauf für 1 Euro
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.10.2018
- Inhalt
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- . Als unterlegene Partei trägt der Kläger die Kosten, § 91 ZPO. III. Die vorläufige Vollstreckbarkeit
- ergibt sich aus §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO. IV. Der Streitwert entspricht der Höhe der Hauptforderung, § 3 ZPO.
- Das AG München hat mit Urteil vom 09.03.2017, Az. 274 C 21792/16 entschieden, dass eine