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LG Frankfurt a. M. - Zur Haftung des Host-Providers bei der Verbreitung von Gerüchten
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2021
- Inhalt
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- Antragsteller auch hinreichend nach dem Maßstab der §§ 294, 286 ZPO glaubhaft gemacht, dass die angegriffene
- zuständig nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO bzw. § 32 ZPO. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin steht
- Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Soweit die Antragsgegnerin rügt, dass die URL des streitgegenständlichen Videos
- auch EuGH GRUR 2019, 1317 – Google/CNIL). e. Die Kammer hat erwogen, den Tenor nach § 938 ZPO auf
- dieser im Eilverfahren hier nach § 293 ZPO zu Grunde zu legenden Grundsätze (vgl. zuletzt OLG
OLG Frankfurt a. M. - Fußballverein haftet für Abbrennen von Pyrotechnik durch Fans
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- §§ 1025 ff. ZPO. 2. Die Verbandsstrafenhaftung des § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen
- Schiedsrichtern zu unterzeichnen und den Parteien zu übersenden (§ 1054 ZPO)". § 7 ("Zuständigkeit
- stehenden Entscheidungen und Funktionen der ordentlichen Gerichte gemäß § 1062 ZPO ist das
- §§ 1025 ff.,1066 ZPO. Überdies gehe der angefochtene Schiedsspruch mit Leerformeln über den Vortrag der
- Abs. 2 ZPO). Die Parteien haben sich im Hinblick auf die nach § 1063 Abs. 2 ZPO ansonsten
LG Würzburg: Keine wettbewerbswidrige Täuschung durch Fitness-Studio bei Vertragsverlängerung aufgrund von COVID-19
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO durchgeführt. Entscheidungsgründe A. Die zulässige
- Kostenentscheidung beruht auf § 91 I ZPO und die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit
- auf § 709 S.1 ZPO. Gemäß § 51 Abs. 2 GKG ist in Verfahren über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den
- dargelegt sehr zweifelhaft. Ein beiderseitiger Wegfall der Leistungspflichten nach §§ 275 II oder III
- vorgenommen hätten (Palandt/Grüneberg, § 275 Rn. 29). Es bestand somit keinesfalls unzweifelhaft das Recht
LG Frankfurt a. M. - Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen Netzwerks
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- Rechtswidrigkeit der Löschung des Beitrags des Klägers gerichtet ist, ist nach § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig, da
- NJW-RR 2016, 1404; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 Rn. 3a). Da sich der vorliegende
- ZPO (OLG München, Beschl. v. 22.08.2019 – 18 U 1310/19, BeckRS 2019, 26477). Es fehlt aber am
- der Klageschrift (Bl. 17 d.A. bzw. Bl. 776 d.A.) auf der Plattform der Beklagten den folgenden
- !“. Die Beklagte sperrte den Beitrag des Klägers am 25.12.2018 (Bl. 776 d.A.) mit dem Hinweis, dass
LG Frankfurt a. M. - Zur falschen Tatsachenbehauptung in einem Internetartikel durch Schweigen über wesentliche Umstände
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- ZPO ist Prozessfähigkeit die Fähigkeit einer Partei, vor Gericht zu stehen. Prozessfähig ist gemäß
- § 52 Abs. 1 ZPO, wer sich (selbständig) durch Verträge verpflichten kann, also geschäftsfähig ist
- Sachurteil begehrt, in der Regel also dem Kläger (MüKoZPO/Lindacher/Hau, 6. Aufl. 2020, ZPO §§ 51, 52 Rn
- , die die tatsächliche Vermutung erschüttern (MüKoZPO/Lindacher/Hau, 6. Aufl. 2020, ZPO §§ 51, 52 Rn
- Ordnungsmittels beruht auf § 890 ZPO. II. Auch kann die Klägerin die Erstattung der vorgerichtlichen
BGH - Telefonnummer ist "verfügbar" und daher in der Widerrufsbelehrung anzugeben, wenn Anbieter den Eindruck erweckt die Telefonnummer für Kontakte mit Verbrauchern zu nutzen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen. Koch Schaffert Löffler Schwonke Feddersen Vorinstanzen: LG
- 14.05.2020 - ‑266/19 entschieden, dass eine Telefonnummer verfügbar und daher von einem Unternehmer bei
- Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 14. Mai 2020 (C-266/19, GRUR 2020
- sachfremden Ziele überwiegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 42/10, GRUR 2012, 286
- - Energieeffizienzklasse III; BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17, GRUR 2019, 1071 Rn. 7 = WRP 2019
OLG München - Zur Hinweispflicht des Verkäufers in einer eBay-Auktion
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- 30.03.2020 gesetzt. Damit handelt es sich um eine Replikfrist gemäß §§ 276 Abs. 3, 277 ZPO, die auch
- /Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 276 Rn. 11). Im innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsatz vom
- damit gemäß § 296 Abs. 1 ZPO nicht mehr gehört werden könne. Der Kläger verfolgt mit der Berufung seinen
- 13.07.2020 (Prot. S. 2 = Bl. 28 d. A.) hat das Landgericht zu Recht gemäß § 296 Abs. 1 ZPO als
- Urteil des Landgerichts Memmingen vom 03.08.2020, Az. 22 O 203/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO
OLG Köln - Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzungen an Bildern die unter Creative-Commons-Lizenz angeboten werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.01.2021
- Inhalt
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- Lizenzgebühr ist dabei gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach der freien
- Schätzung nach § 287 ZPO dienen könnten, um den objektiven Wert einer solchen „Befreiung“ zu schätzen
- Inhalts kann nur mit Null angesetzt werden (vgl. Rechtbank Amsterdam, Urt. v. 9. 3. 2006 – KG 06-176
- – Informationsbroschüre; v. Wolff, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 97 Rn. 76). Aber 100
- Rechtsprechung wurde durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.09.2014 , Az. I ZR 76/13 in einer
Bundesgerichtshof zur weiteren Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.03.2020
- Inhalt
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- die im Wege der Schätzung zu ermittelnde Höhe des Vorteils nach § 287 Abs. 2 ZPO ein weites Ermessen
- Lizenzkette. Die Haftung des anderen entfällt. ... § 287 ZPO Schadensermittlung; Höhe der Forderung (1
- Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18 - Das Boot II Der unter anderem für das Urheberrecht
- - Urteil vom 28. November 2017 - 17 O 127/11 (ZUM-RD 2018, 245) OLG Stuttgart - Urteil vom 26
Der BGH folgt dem EuGH und das ist gut für Onlinekäufer von Matratzen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.11.2019
- Inhalt
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- 2017 - VIII ZR 194/16, NJW 2018, 453). Zugleich hat der Senat das Verfahren gemäß § 148 ZPO analog
- Union (im Folgenden: Gerichtshof) unter anderem die Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs
- den Vorlagebeschluss des Senats vom 15. November 2017 hin im Urteil vom 27. März 2019 (C-681/17
- Kaufpreis von 1.094,52 €. In der Rechnung der Beklagten vom 26. November 2014 wurde auf dort
- Ausnahmetatbestand fallen, mit Urteil vom 27. März 2019 (C-681/17, NJW 2019, 1507) wie folgt im Leitsatz
Der BGH, die Plattform eBay und die Abbruchjäger
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.11.2019
- Inhalt
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- - VIII ZR 42/14, NJW 2015, 548 Rn. 11; vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299, 304). Die
- nicht für durchgreifend erachtet; von einer Begründung wird gemäß § 564 Satz 1 ZPO abgesehen
- , § 551 ZPO). ff) Entgegen der Ansicht der Revision wird ein Internet-Verkäufer durch die
- Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 20; vom 4
- Groß-Gerau vom 16. Juli 2014, 62 C 26/14) geltend, ein Rückschluss auf ein rechtsmissbräuchliches
OLG Köln Lizenzschadensersatz bei unzulässiger Bildverwendung im Rahmen des sog. Clickbaiting
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.07.2019
- Inhalt
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- , weswegen ein Anspruch auch nicht in einer über 0 EUR hinausgehenden Höhe nach § 287 ZPO zu schätzen sei
- (§§ 525 S. 1, 128 Abs. 2 ZPO). Beim Übergang ins schriftliche Verfahren hat der Senat (Bl. 203 d.A
- u.a. wegen § 304 Abs. 2, 2. HS ZPO bezweifelt, ob ein solches Vorgehen eines Berufungsgerichts möglich
- sei (OLG Stuttgart v. 22.05.2003 - 7 U 197/02 OLGR 2004, 26, 27; vgl. auch Bettermann, ZZP 88 (1975
- . durch die obsiegende Klägerseite bedarf (so schon vor der ZPO-Reform BGH v. 07.06.1983 - VI ZR 171/81
LG Frankfurt a. Ma. - Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.06.2019
- Inhalt
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- (aktuellen) 3. Auflage des streitgegenständlichen Buches sei auf S. 275 und 276 eine Werbeanzeige der
- handele. So dürfe die Übernahme kleinerer Satzfragmente, die gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig
- Androhung eines Ordnungsmittels beruht auf § 890 ZPO. Der Verfügungsgrund der Dringlichkeit liegt
- . BVerfG NJW 2017, 2985 Rn. 7). Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO, da jede Partei teils
- obsiegt hat, teils unterlegen ist. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ergibt sich aus den §§ 708 Nr. 6, 711 ZPO.
OLG Frankfurt a. M. - Datenschutz- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe eines Sachverständigengutachtens
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.06.2019
- Inhalt
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- §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO. 7. Die Revision ist nicht zuzulassen. Die
- ZPO bedarf es nicht, weil ein Rechtsmittel gegen diese Urteil nicht zulässig ist. Der Wert der mit
- Abs. 3 Nr. 2 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung gemäß
- § 546 ZPO beruht oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung
- Gesichtspunkt betreffen, der i.S.v. § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vom Landgericht Frankfurt am Main bei seinem
AG Brandenburg - Vertragsbestimmung Fitnessstudio-Vertrag und ersparte Aufwendungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- x 90%) auf somit insgesamt 393,75 Euro. Die Schätzung des Schadens nach § 278 ZPO ist – entgegen
- Charlottenburg, Urteil vom 03.04.2012, Az.: 216 C 270/11, u.a. in: „juris“; AG München, Urteil vom
- unzweifelhaft nicht zulässig ist (§ 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
- §§ 12 und 13 ZPO in Verbindung mit § 23 Nr. 1 GVG. Die zulässige Klage ist jedoch nur noch im
- Ausübung des ihm gemäß § 287 ZPO eingeräumten Ermessens ausgehend von dem monatlich vereinbarten