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CLLB Rechtsanwälte reichen für Spieler Klage gegen Sportwettenbetreiber ein. Verstoß gegen monatliches Einzahlungslimit von € 1.000,00
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 19.05.2021
- Inhalt
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- ;innerhalb von knapp zwei Wochen einen Betrag in Höhe von fast € 6.000,00 verlieren konnte
- , Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50
CSR Rechtsanwaltskanzlei und die PMG Entertainment Ltd. mögen immer noch Erwachsenenunterhaltung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.04.2021
- Inhalt
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- strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Anwaltskosten (235,80 €), sowie „einen symbolischen Betrag in Höhe
- . · So hat etwa das LG München I mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O 22293/12 einem
- wichtig. · Inwieweit die aktuellen Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I
Geld im Online-Casino Lapalingo verloren – Spieler erhält Einsatz vollständig zurück
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 22.02.2021
- Inhalt
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- , hat für seinen Mandaten den Betrag bis auf den letzten Euro zurückgeholt. Das Landgericht
- (Az.: 2 O 616/20). „Die Anbieter von Glücksspielen im Internet haben ihren Sitz
- , Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de
Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 12.02.2021
- Inhalt
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- Betrag, verlangte die Vorfälligkeitsentschädigung aber im Februar 2020 zurück, weil die
- Konstanz mit Urteil vom 8. Dezember 2020 entschieden (Az.: C 4 O 155/20). „Die Bank h
- Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: liebl@cllb.de Web: www.cllb.de
AG Würzburg - Kein Anspruch auf Lizenzschaden bei Fotoklau wenn Lichtbild unter Creative Commons-Lizenz steht und unentgeltlich lizenziert werden kann
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.01.2021
- Inhalt
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- € zzgl. 7% Umsatzsteuer anbieten. Sollten Sie dieses Angebot annehmen und dem Betrag fristgerecht
- vom 04.10.2019 von einen Schadensersatz von 938,00 € in Aussicht stellt, ist von diesem Betrag
- der objektive Wert der Benutzungsbeeinträchtigung, wobei die Höhe des Schadens nach § 287 ZPO zu
- Unterlassungsansprüchen nach §§ 97, 101 UrhG rechnen muss. Dies hat dann zur Folge, dass man die Kosten einer
- objektive Wert der Benutzungsbeeinträchtigung, wobei die Höhe des Schadens nach § 287 ZPO zu schätzen
LG Paderborn - Covid19-Gutschein-Regelung greift nicht bei VIP-Karten in der Fußball-Bundesliga
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- /2020 einen Betrag in Höhe von insgesamt € 6.400,- zzgl. MwSt. in der Bundesliga € 5.200,- zzgl
- , welcher zur Rückzahlung der genannten Summe im Januar 2022 berechtige. Der Betrag setzte sich dabei aus
- zu verurteilen, an sie einen Betrag mit 6.964,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
- Europäischen Genossenschaft (SCE) gem. § 5 Abs. 5 Nr. 2 berechtigt, den geltend gemachten Betrag erst
- . Dies entspricht dem geltend gemachten Betrag von 2.258,82 €, der von der Beklagten im Übrigen nicht
OLG Frankfurt a. M. - Fußballverein haftet für Abbrennen von Pyrotechnik durch Fans
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 23.6.2020, Az. 26 Sch 1/20 entschieden, dass die
- Verbandsdisziplin treffen können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26.02.1959 - II ZR 137/57 -, BGHZ 29, 352, 355 ff
- . Räker, SpuRt 2013, 46, 47; Weller/Benz/Wolf, JZ 2017, 237, 242; van Kleef, Liability of football
- vom 28.11.2019 - 26 Sch 17/18 -, juris). Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung
- ZR 77/81 -,NJW 1983, 867; Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 591
LG Würzburg: Keine wettbewerbswidrige Täuschung durch Fitness-Studio bei Vertragsverlängerung aufgrund von COVID-19
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- vgl. AG Nürtingen Urt. v. 17.7.2020 - 44 C 2310/20, BeckRS 2020, 21390 Rn. 25, 26). hh. Damit ist die
- Überprüfung nicht zugänglich sind (vgl. BGH GRUR 2019, 754 Rn. 27). Dies folgt schon daraus, dass in die
- vorgenommen hätten (Palandt/Grüneberg, § 275 Rn. 29). Es bestand somit keinesfalls unzweifelhaft das Recht
- Durchschnittsverbrauchers geeignet sind (vgl. BGH GRUR 2019, 754 Rn. 25-29). Aussagen über die Rechtslage
- Mitgliedsbeitrag für April abbuchen, diesen Betrag jedoch für jenen Monat gutschreiben werde, sobald das
LG München I - Ticketzweitmarkt oder Wettbewerbswidrigkeit des Weiterverkaufs von personalisierten Fußballtickets
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.01.2021
- Inhalt
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- wie aus den Anlagen K 20, K 27 und K 30 ersichtlich geschieht, und/oder c) Verbraucher zur Vornahme
- zum Verkauf angeboten werden, insbesondere wenn dies wie aus Anlage K 27 und Anlage K 30 ersichtlich
- hinsichtlich der Mails gemäß Anlagen K 27 und K 30 vorzutragen und unter Beweis zu stellen. Dagegen
- verurteilt, den für die außergerichtliche Rechtsverfolgung angefallenen Betrag in Höhe von EUR 1.822,96
- Rechtsverfolgung angefallenen Betrag in Höhe von EUR 8.936,06 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
VG Freiburg - Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in der unter anderem nationalistische und rassistische Kommentare und Bilder geteilt werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.01.2021
- Inhalt
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- . 17; 19; 21), gewaltverharmlosenden und -verherrlichenden (vgl. hierzu Nr. 9; 14; 15; 16; 20) sowie
- - verschickt: 1. Bild mit Foto und Text: "Neonazi tinder, Stephan 27, Holocaustleugner, Live-Streamer, White
- gibt`s Abendsessen - Karl Heinz, 23, Flakschütze". 17. Bild eines dunkelhäutigen Mädchens in
- Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beil. 2013, 58; 3-facher Betrag der
- Das VG Freiburg hat mit Beschluss vom 19.10.2020, Az. 3 K 2398/20 entschieden, dass die
BGH bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- Geographic II; BGH, Urteil vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1 Rn. 27 - Soda-Club II mwN
- vom 15. November 1994 - KVR 29/93, BGHZ 128, 17, 27, 29 - Gasdurchleitung; BGHZ 156, 379, 384
- 31/06, WuW/E 2007, 907 Rn. 17 - Lotto im Internet; Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 19/07
- - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 29 - Kreiskrankenhaus Bad-Neustadt mwN). (7) Zutreffend hat das
- . September 2007 - KVR 19/07, WuW 2008, 57 Rn. 15 - Sulzer/Kelmix). 3. Es bestehen keine
LG Frankfurt a. M. - Zur falschen Tatsachenbehauptung in einem Internetartikel durch Schweigen über wesentliche Umstände
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- am 20. Februar 2020", "Stand: 30.1.19 und 14.2.19", "in dem am 29. Januar 2020 veröffentlichen
- schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2016, 789, Rn. 20; BGH, NJW 2016, 56, Rn. 29; BGH
- Autorin gegen ... wegen Verdacht auf Titelmissbrauch ("Psychotherapeutin") und Betrug u.a. (fragwürdige
- Strafanzeigen der Autorin gegen ... wegen Verdacht auf Titelmissbrauch ("Psychotherapeutin") und Betrug u.a
- Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 02.09.2020, 2-34 O 48/20 entschieden, dass in Fällen, in
BGH - § 202a StGB schützt den E-Mail-Account auch vor dem Zugriff durch den System-Administrator
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401, 403; vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016
- , aaO Rn. 27). Dass dem Angeklagten als Administrator der tatsächliche Zugriff auf die Daten möglich
- Verfügungsberechtigten (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, aaO; vgl. zum Schutzzweck auch Ceffinato
- die Initiative zu den Taten ergriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 146/17, NStZ
- angesetzten Betrag entsprechend § 354 Abs. 1 StPO von der im Übrigen zutreffend berechneten Summe
BGH - § 202a StGB schützt den E-Mail-Account auch vor dem System-Administrator
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
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- vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401, 403; vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016
- , aaO Rn. 27). Dass dem Angeklagten als Administrator der tatsächliche Zugriff auf die Daten möglich
- Verfügungsberechtigten (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, aaO; vgl. zum Schutzzweck auch Ceffinato
- die Initiative zu den Taten ergriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 146/17, NStZ
- angesetzten Betrag entsprechend § 354 Abs. 1 StPO von der im Übrigen zutreffend berechneten Summe
LG Frankfurt a.M. - Filesharing - Keine Aufsichtspflicht des Großvaters und mangelnde Einsichtsfähigkeit eines 11-Jährigen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.01.2021
- Inhalt
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- Preis über den Bezugsweg des „Downloads“ betrug ca. 40 €. Mit Schreiben vom 11.04.2014 gemäß
- Betrag von 984,60 € nebst jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
- verurteilen, an die Klägerin einen weiteren Betrag über 900,00 € nebst jährlicher Zinsen in Höhe von fünf
- 31.03.2020, Az. 11 U 44/19, auf den Betrag in Höhe von 124 € zu deckeln gewesen wäre. Der
- nicht auf Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG sowie der Abmahnkosten Zur Begründung führten