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Beharrlicher Pflichtverstoß i.S.v. § 25 I S.1 Alt.2 StVG
Malte Winter vom 13.01.2017
- Titel
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- Beharrlicher Pflichtverstoß i.S.v. § 25 I S.1 Alt.2 StVG
- Inhalt
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- I 1 2. Alt. StVG kommt es mit Blick auf die Gewichtung der zeitlichen Abfolge der festgestellten und noch verwertbaren Vorahndungen des ...
- Für die Wertung der Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers als beharrlich i. S. v. 25
Gefahrgutbeförderung von Dieselkraftstoff - Ordnungswidrigkeit
Malte Winter vom 10.01.2017
- Inhalt
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- § 49 Abs. 1 Nr. 21 StVO i.V.m. § 22 Abs. 1 StVO ist auf die mangelnde Verstauung von gefährlichen
Fahren mit tschechischer EU-Fahrerlaubnis während Sperrfrist
Malte Winter vom 24.08.2016
- Inhalt
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- führt, macht sich auch dann nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar, wenn er zuvor eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat. ...
Einhändiges Fahrradfahren mit Hunden und die Hundebegegnung
martina heck vom 20.05.2016
- Inhalt
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- angenommen, dass man grundsätzlich mit dem Fahrrad eigenhändig fahren dürfe und nach § 28 Abs. 1 StVO auch
- das Führen von Hunden vom Fahrrad aus nach § 28 Abs. 1 S. 4 StVO grundsätzlich erlaubt sind. Das
- , was seinen Niederschlag auch in den gesetzlichen Bestimmungen findet: § 28 Abs. 1 S. 3 und 4 StVO
- . Es besteht auch kein weitergehender Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 28 Abs. 1 StVO
- Verkehrssicherheit wie bei Einflüssen auf den Lenker sind zu vermeiden. Der Fahrzeugführer im Sinne der StVO
Werberecht: Ablenkende Werbeanlage an Autobahn ist unzulässig
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.05.2016
- Inhalt
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- zusammen: Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und
- Beim VGH München (11 B 15.76) finden sich Ausführungen zur Zulässigkeit eines Werbeschildes – einer
Handyverbot: Verbinden des Handys mit Ladekabel im Auto ist ein Verkehrsverstoss
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.05.2016
- Inhalt
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- „Handyverbot“ im Auto im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO darstellt. Das Gericht führt hierzu aus, dass
Urteil zum Handyverbot: Einfaches Halten des Handys zum telefonieren über Freisprecheinrichtung ist erlaubt
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.05.2016
- Inhalt
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- – aufgeweicht werden muss. Hintergrund ist, dass die Regelung zum „Handyverbot“ (§ 23 Abs. 1a StVO) zum 6
- Das OLG Stuttgart (4 Ss 212/16) hat festgestellt, dass auf Grund einer Gesetzesänderung die bisher
- . März 2013 neu gefasst wurde. Nach § 23 Abs. 1a … „Urteil zum Handyverbot: Einfaches Halten des Handys
Verhältnis des Straßenbahnverkehrs zum Fußgängerverkehr in Fußgängerbereichen
Malte Winter vom 10.03.2016
- Inhalt
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- In nach § 41 Abs 1 StVO i. V. m. Anlage 2 Nr 21 Spalte 3 Nr 1 zu § 41 Abs 1 StVO ausgewiesenen
Fahrverbot auch für Ersttäter
Malte Winter vom 01.03.2016
- Inhalt
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- i.S.d. § 25 I S.1 Alt.1 StVG, § 4 I BKatV zur Last gelegt. Besondere, den Betroffenen entlastende Umstände, derentwegen das Gesamtbild der zu ahnenden ...
Blitzerapps sind verbotenes Gerät
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 21.02.2016
- Inhalt
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- hatte ihn zu einer Geldbuße von 75,00 Euro wegen des Verstoßes gegen § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO
Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen
Malte Winter vom 05.02.2016
- Inhalt
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- Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass § 25 Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) die
Bußgeld für Blitzerapp
Malte Winter vom 15.01.2016
- Inhalt
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- Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der
Erste CGZP-Entscheidung des BSG: Beitragsnachforderung möglich
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 18.12.2015
- Inhalt
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- , 16.12.2015, Az. B 12 R 11/14 RMehr zum Thema: http://www.ra-klose.com/html/cgzp-tarifunfaehigkeit.html
- Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 (BAGE 136, 302 = AP Nr 6 zu § 2 TVG
- Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 16. Dezember auf die Revision einer erlaubte
- . Dezember 2005 bis 31. Dezember 2009 Beitragsnachforderungen von zusammen mehr als 220 Mio Euro geltend
- macht.Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat sein Urteil damit begründet, dass sich die
Auch Fußgänger müssen Rücksicht nehmen!
Malte Winter vom 14.12.2015
- Inhalt
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- zu verzichten. So lag vorliegend ein Verstoß gegen § 11 III Hs.1 StVO, als sich ein Fußgänger weigerte, die Straßenbahngleise zu ...
Die Anordnung des Leinenzwangs und die fragwürdigen Zeugenaussagen
martina heck vom 07.12.2015
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- Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 LStVG vorlägen, da von der Hündin „Cilly
- es bereits zu Beißvorfällen gekommen sei, sei eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht nur
- voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird. Nach Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LStVG können die
- Beißzwischenfällen gekommen seien. Daher eröffnet Art. 18 Abs. 2 LStVG nach ständiger Rechtsprechung des
- , dass die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Anordnung nach Art. 18 Abs.2 LStVG insoweit