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OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1151/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.04.2006
- Inhalt
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- Abs. 2 BVFG liege nicht vor, wird nämlich das Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung nicht
- Abs. 1 Satz 2 BVFG überhaupt noch legitimiert ist, den Einbeziehungsantrag weiter zu verfolgen, vgl
- Ausführungen des Verwaltungsgerichts, dass die für die Einbeziehung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG
- Rechtsfrage, 11"ob als Abkömmling i. S. d. § 27 Abs. 1 S. 2 BVFG auch ein Stiefkinder anzusehen ist, das vor
- Antragsschrift nicht auf. Die Aufweitung des Kreises der nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG einzubeziehenden
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 287/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2006
- Inhalt
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- § 6 Abs. 2 BVFG ein einmal abgegebenes Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Regelfall fort und deckt
- nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG wirksam abgegebenen Bekenntnis zu diesem Volkstum nicht von einer
- ausweisenden Inlandspasses entfallen. 10Da es aber nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG eines durchgängigen
- Nationalitätenerklärung hier fehlt, hätte sich die Klägerin zu 1., um die Anforderungen des § 6 Abs. 2 BVFG erfüllen
- grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. 14Die zu § 27 BVFG aufgeworfenen Fragen sind
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4580/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2001
- Inhalt
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- . 1 und 1 Abs. 2 BVFG i.V.m. § 7 BVFG i.d.F. vor dem 01.01.1993 oder als Abkömmlinge eines
- das Vorliegen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BVFG" durch Vernehmung des Vaters der Klägerin zu 1) als
- Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I
- gemäß § 100 Abs. 1 BVFG allein in Betracht zu ziehenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG kann
- dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist sie nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG deutsche Volkszugehörige, wenn
VG Minden - 6 K 1242/06
Verwaltungsgericht Minden vom 24.04.2007
- Inhalt
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- liege eine Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG vor, noch könne festgestellt werden, dass sie deutsche
- Bescheide der Beklagten, ihnen einen Aufnahmebescheid gem. § 27 Abs. 2 BVFG zu erteilen, bzw. der Klägerin
- zugesprochen werden kann. 24Der "Hilfs"antrag zu 2. ist unbegründet, da die Voraussetzungen des § 100 BVFG
- wirksam gewordenen Änderung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG an der erforderlichen Klagebefugnis für das
- lässt sich nicht aus § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG herleiten. Nach dieser Vorschrift werden nichtdeutsche
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 4189/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.08.2006
- Inhalt
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- nunmehr geltenden Fassung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG die Einbeziehung in formeller Hinsicht einen
- im Rahmen des § 27 Abs. 2 BVFG unabhängig von einer ggf. im Übrigen bestehenden Härte Geltung
- Voraussetzungen" des § 27 Abs. 2 BVFG vorzunehmen ist, obwohl der Gesetzgeber eine Einbeziehung generell von
- einbezogen werden soll, gem. § 27 Abs. 2 BVFG ein Aufnahmebescheid unter Einbeziehung des Ehemannes oder
- nicht zu ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die Annahme des
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 5143/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2002
- Inhalt
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- derartige Tätigkeit falle nicht unter § 5 Nr. 2 b) BVFG. Die Kläger beantragen, 1819das
- zu sein, sei dies nicht nachvollziehbar. Im Übrigen missbillige § 5 Nr. 2 b) BVFG nicht systemtreues
- Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl I S. 829, zuletzt
- geltenden Rechts gemäß § 100 Abs. 1 BVFG allein in Betracht 25 zu ziehenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr
- er nach § 6 Abs. 2 BVFG deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1749/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2008
- Inhalt
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- Berücksichtigung der Übergangsvorschrift des § 100 Abs. 1 i.V.m. Abs. Sätze 1 und 2 BVFG den
- i.V.m. Abs. 2 Satz 3 BVFG). Mit dieser Beschränkung sind sonstige Feststellungsansprüche
- ist unbegründet. 23Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2
- § 15 BVFG a.F. gerichtet, vielmehr habe die Klägerin beantragt, „sie als Vertriebene und als Abkömmling
- Darlegung einer außerhalb des Aufnahmeverfahrens (§§ 26 ff. BVFG) bestehenden gesetzlichen
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 519/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.06.2003
- Inhalt
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- Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl
- geboren ist, ist sie nach § 6 Abs. 2 BVFG deutsche Volkszugehörige, wenn sie von einem deutschen
- Abs. 2 Satz 1 BVFG). Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur deutschen
- . 2 Satz 2 BVFG). Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der Aussiedlung aufgrund dieser
- Vermittlung zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG
HessVGH - 7 UE 1066/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 31.01.1995
- Inhalt
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- Nr 3 BVFG, § 6 BVFG, § 15 Abs 2 Nr 2 BVFG, § 100 Abs 1 BVFG, § 100 Abs 2 BVFG Aktenzeichen: 7 UE
- BVFG Nr. 70 = NJW 1993, 2129), im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 26 Nach § 100 Abs. 2 Satz 1 BVFG i.V.m
- . § 15 Abs. 2 Nrn. 1 und 2, Abs. 1 a.F. BVFG erhalten Heimatvertriebene zum Nachweis ihrer
- ist indessen § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG analog anzuwenden (BVerwG, U. v. 10.11.1976 - VIII C 92.75
- Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 7. Senat Entscheidungsdatum: 31.01.1995 Normen: § 1 Abs 2
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 B 1579/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.11.1998
- Inhalt
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- Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I 829, geändert
- fehlenden Vermittlung bestätigender Merkmale im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG kein deutscher
- Abs. 1 Satz 2 BVFG einen Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides in Form der Einbeziehung in
- Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1579/98 Datum: 26.11.1998 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper: 2. Senat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 B 1579/98 Vorinstanz
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 1095/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.09.2002
- Inhalt
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- nicht wirksam im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG (in der bis zum 6. September 2001 geltenden
- Klägerin zu 2. einen Aufnahmebescheid nach §§ 26, 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG zu erteilen und die Klägerinnen zu
- deutschen Volkstum. Keine der Bekennt-nisalternativen des § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG treffe auf ihn zu
- des § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG nicht auf den Kläger zu 1. durch, da die Fiktionsregelung nur für den
- BVFG allein in Betracht zu ziehenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG kann Ausssiedler nur
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 698/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.01.2008
- Inhalt
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- Verteilungsverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BVFG. Die Klägerin zu 3. (ehemalige Klägerin zu 4.), für die
- ehemaligen Klägers zu 1. erteilten Bescheid und die Klägerin zu 2. gemäß § 8 Abs. 2 BVFG in das
- die Klägerin zu 2. in diesem Bescheid gemäß § 8 Abs. 2 BVFG aufzuführen. Die Beklagte hat beantragt
- Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum von der Bekenntnisfähigkeit bis zur Ausreise gemäß § 6 Abs. 2 BVFG
- einer Bezugsperson gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG nur noch in Betracht komme, wenn die Bezugsperson
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4875/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.03.1997
- Inhalt
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- §§ 26, 27 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2
- § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG kann Aussiedler nur (noch) sein, wer das Aussiedlungsgebiet vor dem 1. Januar
- . 2 Satz 1 BVFG deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder
- deutschen Volkszugehörigen abstammt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG), ihm die Eltern, ein Elternteil oder
- Satz 1 Nr. 2 BVFG) und er sich bis zum Verlassen des Aussiedlungsgebietes zur deutschen Nationalität
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 524/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2002
- Inhalt
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- Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BVFG zu erteilen. Die Beklagte hat beantragt, 13die
- . Andernfalls könne diese Feststellung in Anwendung der Fiktionsregelung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG
- 31. Dezember 1923 geboren ist, ist sie nach § 6 Abs. 2 BVFG deutsche Volkszugehörige, wenn sie von
- Nationalität gehört hat (§ 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG). Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die
- deutschen Sprache (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG). Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 48/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2007
- Inhalt
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- der Personensorge zu, so erwirbt nach § 7 Satz 2 BVFG a. F. das Kind die Eigenschaft als
- 412.3 § 7 BVFG Nr. 2, 910ohne dass in der Person des Kindes selbst die materiell-rechtlichen
- Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die Annahme
- Abs. 2 Nr. 3 desselben Gesetzes im Geltungsbereich dieses Gesetzes Aufnahme finden soll. Dies
- Voraussetzungen der insoweit maßgebenden Bestimmungen des § 56 BVFG erfüllt, ist weder dargelegt noch