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OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4265/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.03.1998
- Inhalt
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- zu ziehenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG kann Aussiedler nur (noch) sein, wer das
- ) nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist sie nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG deutsche Volkszugehörige
- Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt haben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG) und sie sich bis zum
- Nationalität gehörte (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG). 35Die Klägerin zu 1) erfüllt (jedenfalls) nicht die
- Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG. 36Es kann nicht festgestellt werden, daß der Klägerin zu
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 86/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.02.1997
- Inhalt
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- Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I 829, geändert durch das
- . Dezember 1923 geboren sind, sind sie nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG deutsche Volkszugehörige, wenn sie von
- , Erziehung, Kultur vermittelt haben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG) und sie sich bis zum Verlassen des
- gehörten (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG). 29Die Klägerinnen erfüllen schon nicht die Voraussetzung des § 6
- Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG, wonach deutscher Volkszugehöriger nur ist, wer von einem deutschen
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1858/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2008
- Inhalt
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- Anforderungen genügten, die an ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG zu
- Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2
- Abs. 2 Satz 1 BVFG deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder
- Volkstum auf vergleichbare Weise i. S. d. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG kann nicht festgestellt werden. 27Um ein
- Bekenntnis auf vergleichbare Weise zu begründen, da § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG Kenntnisse der deutschen
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4057/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2000
- Inhalt
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- Voraussetzungen eines Härtefalles gemäß § 27 Abs. 2 BVFG seien für die Kläger seit der Einreise der
- besonderen Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG nachträglich, und zwar in der Regel bezogen auf den
- . November 1999 - 5 C 3.99 - und - 5 C 6.99-. 31Nach § 27 Abs. 2 BVFG kann Personen, die sich ohne
- gemäß § 27 Abs. 2 iVm Abs. 1 Satz 1 BVFG in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung zu. 381
- der Bundesrepublik Deutschland eintreten. Der Wortlaut des § 27 Abs. 2 1. Alternative BVFG besagt
BAG - 8 AZR 895/08
Bundesarbeitsgericht vom 22.10.2009
- Inhalt
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- Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37
- wiedererkennen“ würde (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247, so im
- öffentlichen Rechts -“ (LBK Hamburg) führen und rechtsfähig sein (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 LBKHG
- ). Gleichzeitig wurde die Betriebsform des bisherigen Landesbetriebes aufgehoben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 LBKHG
- ) und dessen Vermögen und Verbindlichkeiten auf den LBK Hamburg übertragen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 LBKHG
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 3430/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2001
- Inhalt
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- . 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen
- "unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BVFG" nicht zumutbar gewesen sei und
- Fiktionsregelung des § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG, nämlich dass der Wille, der deutschen Volksgruppe
- Fiktion nach § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG festgestellt hat, sondern diese Vorschrift bei der Frage, ob der
- sei, dass eine "Erklärung zur deutschen Nationalität die in § 6 Abs. 2 S. 2, 2. Hbs. BVFG genannten
BVerwG - 5 B 67.12
Bundesverwaltungsgericht vom 04.02.2013
- Inhalt
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- ohne weiteres negativ auf die deutsche Volkszugehörigkeit i.S.d. § 6 Abs. 2 BVFG aus, wenn dem
- ein durchgehendes Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum i.S.d. § 6 Abs. 2 BVFG ablegen oder
- Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum i.S.d. § 6 Abs. 2 S. 1 BVFG?“ 5 Dazu wird in der
- Volkszugehörigkeit i.S.d. § 6 Abs. 2 BVFG“ ausschließe. Zwar fehle das ausdrückliche Gegenbekenntnis
- . § 6 Abs. 2 BVFG“ ausschließe (Beschwerdebegründung S. 5). Damit lässt sich die grundsätzliche
HessVGH - 4 UE 16/84
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.01.1991
- Inhalt
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- BVFG, § 1 Abs 2 Nr 3 BVFG, § 6 BVFG, § 15 Abs 2 Nr 1 BVFG Aktenzeichen: 4 UE 16/84 Dokumenttyp
- ". Nach § 2 Abs. 1 BVFG sind Heimatvertriebene solche Vertriebene, die u. a. am 31.12.1937 ihren
- . Vertriebener ist nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auch, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher
- allgemeinen Vertreibung gelebt haben -- in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auf das
- Auswanderung gestellt hat, ist typischer Ausdruck der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG miterfaßten Spätfolgen
HessVGH - OS II 73/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat Entscheidungsdatum: 30.06.1965 Aktenzeichen: OS
- II 73/63 Dokumenttyp: Urteil Leitsatz Zur Freiheitsgefahr und Existenzvernichtung i.S. von § 3 BVFG
HessVGH - S II 130/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat Entscheidungsdatum: 10.03.1965 Aktenzeichen: OS
- II 130/64 Dokumenttyp: Urteil Leitsatz Zu § 3 BVFG (ständ. Rechtsprechung). Hinweis: Die
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4234/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.03.2003
- Inhalt
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- . Dezember 1923 geboren ist, ist er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem
- Nationalität gehört hat. Weitere Voraussetzung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG ist, dass das Bekenntnis zum
- kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG). 31Diese Voraussetzungen erfüllt der Kläger nicht, denn es steht zur
- deutscher Sprache verständigen zu können, genügt aber im Rahmen von § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG nicht. Darauf
- auf Deutsch führen kann, ist auch nicht gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG entbehrlich. Der Senat geht in
HessVGH - OS II 3/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat Entscheidungsdatum: 03.03.1965 Aktenzeichen: OS
- II 3/64 Dokumenttyp: Urteil Leitsatz Zu § 3 BVFG (ständige Rechtsprechung). Hinweis: Die
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2492/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.06.2006
- Inhalt
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- Volkszugehörige sei, trifft dies nicht zu, weil die Mutter des Klägers sich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG
- Abs. 1 Satz 2 BVFG erhalten, da seine Mutter aus den oben genannten Gründen keinen Anspruch auf
- gemachten ernstlichen Zweifeln im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr 1 VwGO. Es vermag die Auffassung des
- die Elterngeneration abzustellen ist. Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2005 - 2 A 1611/05
- einen Aufnahmebescheid hat. 8Abgesehen davon kann der Kläger nach § 27 BVFG in der Neufassung des
HessVGH - 7 UE 2324/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.04.1992
- Inhalt
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- BVFG, § 1 Abs 2 Nr 3 BVFG, § 2 Abs 1 BVFG, § 2 Abs 2 BVFG, § 6 BVFG Aktenzeichen: 7 UE 2324/85
- Gemeindeverbände erfaßt (vgl. BVerwG, U. v. 28. Juli 1976 - VIII C 90.75 -, Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2
- UE 1683/85 -). 30 Nach § 15 Abs. 2 Nrn. 1 u. 2 i.V.m. Abs. 2 BVFG erhalten Heimatvertriebene zum
- Heimatvertriebener im Sinne des § 2 BVFG. Er hat infolgedessen lediglich einen Anspruch auf Ausstellung des
- . Abschn. D VI, Rdnr. 16). Der Kläger ist jedoch Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG. Die
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 3703/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.07.2001
- Inhalt
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- Klägerin zu 1. die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG nicht erfüllt seien. Die insoweit
- deutsche Sprache in einer für § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG ausreichenden Weise vermittelt worden wäre. In
- Nr. 2 BVFG anzunehmen. 4Dem prozessualen Vorbringen ist keinerlei weitergehende Substantiierung zu
- die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz BVFG im Fall der Klägerin zu 1) nicht
- Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 3703/99 Datum: 31.07.2001 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW