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Toilettenfrauen sind nicht nur Trinkgeld-Bewacherinnen – Unternehmen muss 118.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Thorsten Blaufelder vom 07.05.2014
- Inhalt
-
- : S 73 KR 1505/10). Auf den zeitlichen Umfang der Reinigungstätigkeit der Toilettenfrauen komme es
- (AZ: 16 Sa 199/14 und 16 Sa 200/14). Unter Umständen könne das Trinkgeld auch den Reinigungskräften
- , dass eine Toilettenfrau eine Reinigungskraft bleibt, auch wenn sie vor allem Trinkgelder bewacht (AZ
- Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 118.000,00 € (AZ: L 9 KR 384/12). Die Potsdamer Richter legten dabei den
Toilettenfrauen sind nicht nur Trinkgeld-Bewacherinnen – Unternehmen muss 118.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.05.2014
- Inhalt
-
- : S 73 KR 1505/10). Auf den zeitlichen Umfang der Reinigungstätigkeit der Toilettenfrauen komme es
- (AZ: 16 Sa 199/14 und 16 Sa 200/14). Unter Umständen könne das Trinkgeld auch den Reinigungskräften
- , dass eine Toilettenfrau eine Reinigungskraft bleibt, auch wenn sie vor allem Trinkgelder bewacht (AZ
- Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 118.000,00 € (AZ: L 9 KR 384/12). Die Potsdamer Richter legten dabei den
Toilettenfrauen keine “Automaten zum Bewachen von Trinkgeldern”
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 28.09.2012
- Inhalt
-
- : S 73 KR 1505/10). Der Reinigungsbetrieb hatte 23 Toilettenfrauen in öffentlich zugänglichen
- Eine Toilettenfrau bleibt eine Toilettenfrau, auch wenn sie vor allem Trinkgelder „bewacht“. Dies
Toilettenfrauen keine “Automaten zum Bewachen von Trinkgeldern”
Thorsten Blaufelder vom 28.09.2012
- Inhalt
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- : S 73 KR 1505/10). Der Reinigungsbetrieb hatte 23 Toilettenfrauen in öffentlich zugänglichen
- Eine Toilettenfrau bleibt eine Toilettenfrau, auch wenn sie vor allem Trinkgelder „bewacht“. Dies