Suche nach "§ 10 bewachv"

Ergebnisse 4

Seite 1 von 1

Toilettenfrauen sind nicht nur Trinkgeld-Bewacherinnen – Unternehmen muss 118.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Thorsten Blaufelder vom 07.05.2014
Inhalt
  • : S 73 KR 1505/10). Auf den zeitlichen Umfang der Reinigungstätigkeit der Toilettenfrauen komme es
  • (AZ: 16 Sa 199/14 und 16 Sa 200/14). Unter Umständen könne das Trinkgeld auch den Reinigungskräften
  • , dass eine Toilettenfrau eine Reinigungskraft bleibt, auch wenn sie vor allem Trinkgelder bewacht (AZ
  • Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 118.000,00 € (AZ: L 9 KR 384/12). Die Potsdamer Richter legten dabei den

Toilettenfrauen sind nicht nur Trinkgeld-Bewacherinnen – Unternehmen muss 118.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.05.2014
Inhalt
  • : S 73 KR 1505/10). Auf den zeitlichen Umfang der Reinigungstätigkeit der Toilettenfrauen komme es
  • (AZ: 16 Sa 199/14 und 16 Sa 200/14). Unter Umständen könne das Trinkgeld auch den Reinigungskräften
  • , dass eine Toilettenfrau eine Reinigungskraft bleibt, auch wenn sie vor allem Trinkgelder bewacht (AZ
  • Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 118.000,00 € (AZ: L 9 KR 384/12). Die Potsdamer Richter legten dabei den

Toilettenfrauen keine “Automaten zum Bewachen von Trinkgeldern”

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 28.09.2012
Inhalt
  • : S 73 KR 1505/10). Der Reinigungsbetrieb hatte 23 Toilettenfrauen in öffentlich zugänglichen
  • Eine Toilettenfrau bleibt eine Toilettenfrau, auch wenn sie vor allem Trinkgelder „bewacht“. Dies

Toilettenfrauen keine “Automaten zum Bewachen von Trinkgeldern”

Thorsten Blaufelder vom 28.09.2012
Inhalt
  • : S 73 KR 1505/10). Der Reinigungsbetrieb hatte 23 Toilettenfrauen in öffentlich zugänglichen
  • Eine Toilettenfrau bleibt eine Toilettenfrau, auch wenn sie vor allem Trinkgelder „bewacht“. Dies