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Wann ist Arbeitslohn sittenwidrig?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.01.2015
- Inhalt
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- AZR 436/08, BAGE 130, 338 = AP Nr. 64 zu § 138 BGB = DB 2009, 1599 [BAG 22.04.2009 – 5 AZR 436/08
- es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG vom 18. April 2012, 5 AZR 630/10, BAGE 141, 137
- = AP Nr. 65 zu § 138 BGB = DB 2012, 1879 [BAG 18.04.2012 – 5 AZR 630/10]; BAG vom 22. April 2009, 5
- 1997, 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53) – einen Richtwert entwickelt. Erreicht die Arbeitsvergütung nicht
BAG - 2 AZR 843/12
Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2013
- Inhalt
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- Integrationsamts nach §§ 85, 91 SGB IX beantragt, ist den Anforderungen der § 626 Abs. 2 BGB, § 91 Abs. 5 SGB
- zurechnen lassen muss (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347; 29. Oktober 1992 - 2
- 727/09 - Rn. 25 mwN, BAGE 137, 347). 48d) Ist laut einer öffentlich bekannt gemachten Satzung oder
- , BAGE 137, 347; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - aaO). 49e) Dass die Klägerin in einer diesen
- , die Entscheidungsfrist nach § 91 SGB IX sei am 5. November 2010 abgelaufen. In ihrer Sitzung vom 20
LAG Hessen - 3 Ta 131/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.06.2008
- Inhalt
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- : § 138 Abs 1 SGB 9, § 137 Abs 1 SGB 9, § 2 Abs 1 Nr 10 ArbGG BW Aktenzeichen: 3 Ta 131/08 Dokumenttyp
- : Beschluss (Rechtsweg - Aufnahmeanspruch nach § 137 Abs 1 SGB 9) Tenor Die sofortige Beschwerde der
- dem Arbeitsrecht sei ein in der Vorschrift des § 137 SGB IX niedergelegter Kontrahierungszwang fremd
- IX), sondern auch Streitigkeiten über die Umsetzung des Aufnahmeanspruchs aus §137 Abs. 1 SGB IX
- (i.E. auch Wiegand-Jung, SGB IX / Teil 2 Schwerbehinderten Recht, § 137 Rn. 4; Neumann/Pahlen/Majerski
OLG Hamm - 27 U 257/98
Oberlandesgericht Hamm vom 02.03.1999
- Inhalt
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- Erfolg. Seine Klage ist gemäß § 37 KO a.F. i.V.m. § 237 HGB a.F. nach § 106 EGInsO finden die §§ 143
- der Kläger von dem Beklagten gemäß § 237 Abs. 1 HGB zurückverlangt. Er hat geltend gemacht, daß die
- Baumbach/Hopt § 105 HGB Rdn. 80 und Ulmer, GbR, § 105 BGB Rdn. 258). Nach der Rechtsprechung des BGH
- . Wie jedoch die Existenz des § 237 HGB zeigt, folgen innerhalb der dort genannten Jahresfrist auch aus
- Möglichkeit der Konkursanfechtung nach § 237 HGB a.F. ist damit eine Folge des zwar fehlerhaft begründeten
OLG Düsseldorf - I-16 U 45/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 26.11.2004
- Inhalt
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- nachgekommen ist (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 2. Alt. BGB n.F.). 621.1. Dabei kann zugunsten der Beklagten
- §§ 377 HGB, 439 BGB 86871. Macht der Käufer nach berechtigter Mängelrüge Nachlieferung im Sinne von
- Kaufpreiszahlung und Schadensersatz begründet. I. 60611. Die Beklagte ist gem. § 433 Abs. 2 BGB verpflichtet
- Nachlieferungsanspruch nach § 439 BGB n.F.. Da es sich bei diesem um den originären Erfüllungsanspruch handelt, kann er
- Muster hatte, (§§ 311, 434 Abs. 1 Satz 1 BGB nF; früher: Kauf nach Probe gemäß § 494 BGB aF), liegt
LG Düsseldorf - 12 O 660/07
Landgericht Düsseldorf vom 04.03.2009
- Inhalt
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- §§ 425 bis 438 HGB abgewichen werde. Aus der angegriffenen Klausel ergebe sich auch keine bloße
- gesetzlichen Haftungsregelung der §§ 425, 438 HGB abgewichen wird. Zu dem Katalog derjenigen Regelungen
- aufgrund der Massenbeförderung (vgl. für Deutschland § 449 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB) nicht
- § 449 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB) nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung
- mit § 449 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht vereinbar, weil damit von den gesetzlichen Haftungsregelungen der
Unterschiede zwischen Rente wegen teilweiser und voller Erwebsminderung nach § 43 SGB VI
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 07.08.2013
KG Berlin - 5 Ws 485/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ihnen von der grundgesetzlichen Ordnung zugewiesene Kompetenz (vgl. BVerfG DtZ 1995, 436, 437). Die
- grundgesetzlichen Ordnung zugewiesene Kompetenz (vgl. BVerfG DtZ 1995, 436, 437). 3Die Entscheidung ergeht
- seiner Bezeichnung „Allgemeine Gebühren“ keine dem allgemeinen Teil eines Gesetzes wie etwa des BGB
- Gebühren“ keine dem allgemeinen Teil eines Gesetzes wie etwa des BGB vergleichbare Kodifikation
LG Düsseldorf - 31 O 54/07
Landgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
- Inhalt
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- auf eine Haftungsbeschränkung berufen zu können, gemäß § 452 HGB in Verbindung mit §§ 425 Abs. 1, 435
- HGB einzustehen. Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt demgegenüber eine Haftung nach den
- Satz 2 HGB). Angesichts der überreichten Rechnung reicht ein bloßes Bestreiten des Werts bzw. des
- § 429 Abs. 3 Satz 2 HGB entfällt auch nicht deshalb, weil die Klägerin keine Wertdeklaration
- wegen eines Verstoßes gegen § 449 Abs. 2 HGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14
OLG Koblenz - 2 U 1521/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 30.11.2006
- Inhalt
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- vorsätzlichen oder leichtfertigen Verhalten der Beklagten im Sinne des § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR
- ausgegangen werden, so dass die gesetzlichen (§ 431 HGB bzw. Art. 23 Abs. 3 CMR) bzw. vertraglichen
- Haftungsbegrenzung greift jedoch nicht bei vorsätzlichem oder leichtfertigen Verhalten der Beklagten (§ 435 HGB
- einem qualifizierten Verschulden ausgegangen. Die Haftungsbegrenzungen nach §§ 431 HGB (1. Fall) bzw
- und die Beklagte nach § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR vollumfänglich haftet. Der Vorwurf der
AGB-Recht: Keine Rügepflicht bei Sachmängeln beim Verbraucherkauf
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.07.2012
- Inhalt
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- , die die Verbraucherrechte zur Gewährleistung oder zur Verjährung in Ansehung des § 437 BGB betreffen
- anzuzeigen” Es gibt eine solche Regel im Handelsrecht (§377 HGB), beim Verkauf an Verbraucher ist das
- wird zwar ausdrücklich keine dem § 377 HGB vergleichbare Sanktion dahin vereinbart, dass die Ware dann
- findende Rüge-Klausel in AGB wettbewerbswidrig ist: “Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich
- § 475 Abs. 2 BGB. Es trifft zwar zu, dass nach § 309 Nr. 8 b) ee) BGB im Rahmen der
BGH - II ZR 22/01
Bundesgerichtshof vom 15.10.2001
- Inhalt
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- Seefrachtverträge nicht, weil diese auch in § 407 Abs. 3 HGB n.F. ausgenommen seien, überzeugt
- nicht, denn Nr. 16.3 ADSp verweist lediglich hinsichtlich der Rechtsfolgen auf die §§ 415, 417 HGB
- macht gegen die Beklagte unter Berufung auf § 580 Abs. 1 HGB einen Anspruch auf Fautfracht
- (n.F.) i.V. mit § 415 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB, die Fautfracht betrage damit nur ein Drittel der
- (§§ 580 bzw. 587 HGB) wirksam abbedungen seien. Die Neufassung der ADSp habe nichts daran geändert
OLG Brandenburg - 5 U 152/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.08.2008
- Inhalt
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- anerkannt, dass für einen Anspruch aus § 435 Satz 2 in Verbindung mit § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB schon eine
- Quelle: Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 5. Zivilsenat Normen: § 433 Abs 1 S 2 BGB
- , § 435 S 2 BGB Entscheidungsdatum: 28.08.2008 Aktenzeichen: 5 U 152/07 Dokumenttyp: Urteil
- im Sinne von § 435 BGB, sondern ein Sicherungsmittel eigener Art, das das Bestehen des dinglichen
- unrichtiger Widerspruch sei vom Verkäufer gemäß § 435 BGB zu beseitigen. Ob der Widerspruch zu Recht oder
BGH - XII ZB 27/99
Bundesgerichtshof vom 26.11.1998
- Inhalt
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- . September 2002 - XII ZB 46/98 und XII ZB 130/98 - FamRZ 2003, 435, 437; 437, 438), wird aufgrund
- ZB 130/98 - FamRZ 2003, 437, 438; vom 5. Sep- tember 2001 - XII ZB 56/98 - FPR 2002, 86; vom 12
- BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 c Nr. 1 Zum Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober
- Unbilligkeit (§ 1587 c Nr. 1 BGB), wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte während der Ehezeit weder
- Beschluß gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Dabei hat es nach den Auskünften der weiteren
LG Düsseldorf - 6 O 403/03
Landgericht Düsseldorf vom 14.06.2006
- Inhalt
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- begründet. 2627Der Beklagten steht gegen die Klägerin ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß §§ 425, 435 HGB
- Verlust der Sendung kommt, führt dies gemäß § 425 HGB zu einer Haftung des Frachtführers. 31Gemäß § 435
- , 3628). 38 Es kommt damit § 439 HGB zur Anwendung, so dass der Klägerin Haftungsbeschränkungen nicht zur
- HGB gelten die im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen nicht, wenn der
- § 428 HGB genannten Personen vorsätzlich oder leichtfertig oder in dem Bewusstsein begangen hat