Suche nach "§ 2 bvfg"
Ergebnisse 580
Seite 4 von 39
VG Minden - 4 K 724/03
Verwaltungsgericht Minden vom 16.09.2005
- Inhalt
-
- BVA aus, dass der Ausschlusstatbestand des § 5 Nr. 2 b) BVFG vorliege, da die Tätigkeit des Klägers
- 19.00 - bei Verwaltungsleitungsfunktionen vieles dafür spreche, dass diese § 5 Nr. 2 b) BVFG
- § 5 Nr. 2 b) BVFG, zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2000 geändert durch das Gesetz zur Sanierung des
- . 27Die Regelung des § 5 Nr. 2 b) BVFG geht davon aus, dass das für deutsche Volkszugehörige sonst
- auszugehen, dass die Funktion im Sinne des § 5 Nr. 2 b) BVFG nicht an dem Erreichen einer bestimmten
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2888/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2007
- Inhalt
-
- , BGBl. I S. 2266, nicht nur auf das Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG
- Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die
- zu den Voraussetzungen des § 6 BVFG steht ausschließlich im Kontext der ausdrücklich getroffenen
- oder rechtlichen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) auf. Wie oben ausgeführt, ist ohne
- sich schon aus dem Bescheid vom 28. März 2002 ergibt, beschränkte sich die Änderung des § 6 Abs. 2
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 190/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.09.1996
- Inhalt
-
- Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 BGBl. I
- Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 100 Abs. 1 BVFG nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der vor dem
- § 27 Abs. 2 BVFG nachträglich, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt des Verlassens des
- Erteilung eines Aufnahmebescheides gemäß § 27 Abs. 2 1. Alternative BVFG. Nach dieser Vorschrift kann
- Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG stellt ein gerichtlich voll überprüfbares Tatbestandsmerkmal dar. Bei
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 2934/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2002
- Inhalt
-
- i.V.m. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG zustehe, weil eine verfahrensbedingte Härte gegeben sei. Denn obwohl der
- Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeuten kann, ein Anspruch auf eine nachträgliche Einbeziehung der Kläger in
- zu stellen sei. 14Die Frage, wann eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG gegeben ist
- , dass auch aus verfahrensbedingten Umständen eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG
- Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2934/02 Datum: 11.12.2002 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2979/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2007
- Inhalt
-
- nicht zu, da sie nicht über die gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse
- seiner Ehefrau gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG - ungeachtet der Frage, ob er einen solchen Anspruch
- . Schon aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG ist nämlich ohne weiteres ersichtlich, dass im
- Verwaltungsgerichts i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die Annahme des Verwaltungsgerichts, der
- Klägerin zu 1. stehe ein Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 2680/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2003
- Inhalt
-
- und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993
- 1) und 3) keinen Anspruch auf Einbeziehung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG, da dieser voraussetzt
- nachträgliche Einbeziehung als Härtefall gemäß § 27 Abs. 2 iVm Abs. 1 Satz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid der
- zu 1) und 3) auf Einbeziehung als Abkömmling nach 32 § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in einen der
- Härtefall im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG mit der Folge eines nachträglichen Anspruchs der Kläger zu 1
VG Minden - 11 K 818/03
Verwaltungsgericht Minden vom 19.04.2004
- Inhalt
-
- der deutschen Sprache nicht gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG entfalle, weil der Kläger zu 1. mit seiner
- , ist er nach § 6 Abs. 2 BVFG deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen
- Sprache ist im Falle des Klägers zu 1. nicht entbehrlich. Die Fiktion des § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG greift
- zu vielen anderen Deutschen gelebt hat, führt nicht zur Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG. Denn
- einen solchen gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG nicht in Betracht. 38Die Kostenentscheidung folgt aus
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1424/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2010
- Inhalt
-
- , das Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache i.S.d. § 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BVFG liege nicht vor
- , nicht zu erschüttern. 4Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG ist die familiäre Vermittlung der deutschen
- ; hiervon abweichende und die Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG modifizierende Fallkonstellationen
- , verfassungsgemäßen gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG in seiner aktuellen Fassung
- "ob die Neuregelung des § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG gegen das Verbot der Rückwirkung verstoßen und
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 560/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2009
- Inhalt
-
- des Verwaltungsgerichts, die Klägerin erfülle die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 BVFG
- C 8.07 – (BVerwGE 130,197 ff.) entschieden, dass die Abstammung i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG
- . § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufgeworfene Frage, "welche Fassung des BVFG für die Entscheidung, ob ein
- erstinstanzlichen Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die entscheidungstragende Annahme
- Erteilung eines Aufnahmebescheids nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG – hier die "Voraussetzungen als
BGH - AnwZ (Brfg) 15/14
Bundesgerichtshof vom 22.05.2014
- Inhalt
-
- Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Ihre Klage hat der Anwaltsgerichtshof abgewiesen und die Berufung nicht
- . 2Der nach § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO statthafte Antrag hat keinen Erfolg. Die von der
- Klägerin der Sache nach geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5
- . Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der
- Rechtsanwalt in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO, § 882b ZPO
VG Köln - 19 K 229/03
Verwaltungsgericht Köln vom 18.10.2005
- Inhalt
-
- „zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung"erteilt werden kann. 23Gemäß § 27 Abs. 2 BVFG kann jedoch
- Härte im Sinn des § 27 Abs. 2 BVFG erfasst vom Regelfall abweichend und damit atypische Fälle, in
- Außenministerium gestellt hatte, gab Frau P. 2 I. zu, den Nationalitätseintrag gewechselt zu haben und bat mit
- unter dem 28. April 1999 erteilten Aufnahmebescheid einbezogen werden. 20Nach § 27 Abs. 1 Satz 2
- BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1993, BGBl I S. 829, zuletzt geändert durch
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 835/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2005
- Inhalt
-
- Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 4Mit ihrer Argumentation vermag die Klägerin namentlich nicht
- voraussichtliche Einstellung der Förderung ab dem Jahre 2000 einzustellen. Mit Schreiben vom 2. März und 9. Juni
- einer voraussichtlichen Einstellung der Förderung nach § 96 BVFG vorzusorgen, nach rechtstaatlichen
- Förderungskonzeptes und die damit einhergehende Einstellung ihrer konzeptionellen Förderung nach § 96 BVFG ab
- Beklagten vorgesehenen strukturellen und inhaltlichen Neuordnung der Förde-rung zu § 96 BVFG
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 3181/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.09.2006
- Inhalt
-
- - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I S. 829, zuletzt geändert durch das
- . Da die Klägerin nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist sie nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG
- Satz 2 BVFG ist, dass das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur
- keine deutsche Volkszugehörige. Denn sie erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 BVFG in der seit
- Deutsch gelernt hat. Denn dadurch würde der Gesetzeswortlaut und -zweck des § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG
BGH - AnwZ (Brfg) 9/13
Bundesgerichtshof vom 25.04.2013
- Inhalt
-
- Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Der Anwaltsgerichtshof hat die Klage abgewiesen
- Urteils geltend macht (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), hat keinen Erfolg. 31. Nach § 14
- Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in
- begründen. Nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers ist mit
- , sind im Übrigen nicht geeignet, das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 B 2036/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.02.2000
- Inhalt
-
- , weil die Antragstellerin nicht Abkömmling des Herrn M. i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG sei. Denn die
- . i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG ist. Abkömmlinge im Sinne dieser Vorschrift sind leibliche Kinder und
- Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 2036/99 Datum: 24.02.2000 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper: 2. Senat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 B 2036/99 Vorinstanz
- vom 10. März 1997 - 2 A 86/94 -. 910Zwar ist die Antragstellerin zu 1) nicht biologisch die leibliche