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VG Minden - 4 K 724/03

Verwaltungsgericht Minden vom 16.09.2005
Inhalt
  • BVA aus, dass der Ausschlusstatbestand des § 5 Nr. 2 b) BVFG vorliege, da die Tätigkeit des Klägers
  • 19.00 - bei Verwaltungsleitungsfunktionen vieles dafür spreche, dass diese § 5 Nr. 2 b) BVFG
  • § 5 Nr. 2 b) BVFG, zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2000 geändert durch das Gesetz zur Sanierung des
  • . 27Die Regelung des § 5 Nr. 2 b) BVFG geht davon aus, dass das für deutsche Volkszugehörige sonst
  • auszugehen, dass die Funktion im Sinne des § 5 Nr. 2 b) BVFG nicht an dem Erreichen einer bestimmten

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2888/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2007
Inhalt
  • , BGBl. I S. 2266, nicht nur auf das Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG
  • Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die
  • zu den Voraussetzungen des § 6 BVFG steht ausschließlich im Kontext der ausdrücklich getroffenen
  • oder rechtlichen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) auf. Wie oben ausgeführt, ist ohne
  • sich schon aus dem Bescheid vom 28. März 2002 ergibt, beschränkte sich die Änderung des § 6 Abs. 2

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 190/94

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.09.1996
Inhalt
  • Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 BGBl. I
  • Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 100 Abs. 1 BVFG nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der vor dem
  • § 27 Abs. 2 BVFG nachträglich, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt des Verlassens des
  • Erteilung eines Aufnahmebescheides gemäß § 27 Abs. 2 1. Alternative BVFG. Nach dieser Vorschrift kann
  • Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG stellt ein gerichtlich voll überprüfbares Tatbestandsmerkmal dar. Bei

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 2934/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2002
Inhalt
  • i.V.m. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG zustehe, weil eine verfahrensbedingte Härte gegeben sei. Denn obwohl der
  • Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeuten kann, ein Anspruch auf eine nachträgliche Einbeziehung der Kläger in
  • zu stellen sei. 14Die Frage, wann eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG gegeben ist
  • , dass auch aus verfahrensbedingten Umständen eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG
  • Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2934/02 Datum: 11.12.2002 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2979/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2007
Inhalt
  • nicht zu, da sie nicht über die gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse
  • seiner Ehefrau gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG - ungeachtet der Frage, ob er einen solchen Anspruch
  • . Schon aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG ist nämlich ohne weiteres ersichtlich, dass im
  • Verwaltungsgerichts i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die Annahme des Verwaltungsgerichts, der
  • Klägerin zu 1. stehe ein Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 2680/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2003
Inhalt
  • und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993
  • 1) und 3) keinen Anspruch auf Einbeziehung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG, da dieser voraussetzt
  • nachträgliche Einbeziehung als Härtefall gemäß § 27 Abs. 2 iVm Abs. 1 Satz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid der
  • zu 1) und 3) auf Einbeziehung als Abkömmling nach 32 § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in einen der
  • Härtefall im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG mit der Folge eines nachträglichen Anspruchs der Kläger zu 1

VG Minden - 11 K 818/03

Verwaltungsgericht Minden vom 19.04.2004
Inhalt
  • der deutschen Sprache nicht gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG entfalle, weil der Kläger zu 1. mit seiner
  • , ist er nach § 6 Abs. 2 BVFG deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen
  • Sprache ist im Falle des Klägers zu 1. nicht entbehrlich. Die Fiktion des § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG greift
  • zu vielen anderen Deutschen gelebt hat, führt nicht zur Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG. Denn
  • einen solchen gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG nicht in Betracht. 38Die Kostenentscheidung folgt aus

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1424/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2010
Inhalt
  • , das Bestätigungsmerkmal der deutschen Sprache i.S.d. § 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BVFG liege nicht vor
  • , nicht zu erschüttern. 4Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG ist die familiäre Vermittlung der deutschen
  • ; hiervon abweichende und die Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG modifizierende Fallkonstellationen
  • , verfassungsgemäßen gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG in seiner aktuellen Fassung
  • "ob die Neuregelung des § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG gegen das Verbot der Rückwirkung verstoßen und

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 560/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2009
Inhalt
  • des Verwaltungsgerichts, die Klägerin erfülle die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 BVFG
  • C 8.07 – (BVerwGE 130,197 ff.) entschieden, dass die Abstammung i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG
  • . § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufgeworfene Frage, "welche Fassung des BVFG für die Entscheidung, ob ein
  • erstinstanzlichen Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es vermag die entscheidungstragende Annahme
  • Erteilung eines Aufnahmebescheids nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG – hier die "Voraussetzungen als

BGH - AnwZ (Brfg) 15/14

Bundesgerichtshof vom 22.05.2014
Inhalt
  • Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Ihre Klage hat der Anwaltsgerichtshof abgewiesen und die Berufung nicht
  • . 2Der nach § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO statthafte Antrag hat keinen Erfolg. Die von der
  • Klägerin der Sache nach geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5
  • . Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der
  • Rechtsanwalt in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO, § 882b ZPO

VG Köln - 19 K 229/03

Verwaltungsgericht Köln vom 18.10.2005
Inhalt
  • „zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung"erteilt werden kann. 23Gemäß § 27 Abs. 2 BVFG kann jedoch
  • Härte im Sinn des § 27 Abs. 2 BVFG erfasst vom Regelfall abweichend und damit atypische Fälle, in
  • Außenministerium gestellt hatte, gab Frau P. 2 I. zu, den Nationalitätseintrag gewechselt zu haben und bat mit
  • unter dem 28. April 1999 erteilten Aufnahmebescheid einbezogen werden. 20Nach § 27 Abs. 1 Satz 2
  • BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1993, BGBl I S. 829, zuletzt geändert durch

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 835/03

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2005
Inhalt
  • Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 4Mit ihrer Argumentation vermag die Klägerin namentlich nicht
  • voraussichtliche Einstellung der Förderung ab dem Jahre 2000 einzustellen. Mit Schreiben vom 2. März und 9. Juni
  • einer voraussichtlichen Einstellung der Förderung nach § 96 BVFG vorzusorgen, nach rechtstaatlichen
  • Förderungskonzeptes und die damit einhergehende Einstellung ihrer konzeptionellen Förderung nach § 96 BVFG ab
  • Beklagten vorgesehenen strukturellen und inhaltlichen Neuordnung der Förde-rung zu § 96 BVFG

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 3181/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.09.2006
Inhalt
  • - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I S. 829, zuletzt geändert durch das
  • . Da die Klägerin nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist sie nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG
  • Satz 2 BVFG ist, dass das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur
  • keine deutsche Volkszugehörige. Denn sie erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 BVFG in der seit
  • Deutsch gelernt hat. Denn dadurch würde der Gesetzeswortlaut und -zweck des § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG

BGH - AnwZ (Brfg) 9/13

Bundesgerichtshof vom 25.04.2013
Inhalt
  • Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Der Anwaltsgerichtshof hat die Klage abgewiesen
  • Urteils geltend macht (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), hat keinen Erfolg. 31. Nach § 14
  • Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in
  • begründen. Nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers ist mit
  • , sind im Übrigen nicht geeignet, das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 B 2036/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.02.2000
Inhalt
  • , weil die Antragstellerin nicht Abkömmling des Herrn M. i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG sei. Denn die
  • . i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG ist. Abkömmlinge im Sinne dieser Vorschrift sind leibliche Kinder und
  • Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 2036/99 Datum: 24.02.2000 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
  • Spruchkörper: 2. Senat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 B 2036/99 Vorinstanz
  • vom 10. März 1997 - 2 A 86/94 -. 910Zwar ist die Antragstellerin zu 1) nicht biologisch die leibliche