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SozG Aachen - S 20 AY 7/06 ER
Sozialgericht Aachen vom 27.06.2006
- Inhalt
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- derzeit noch vom Ag. geprüft. Der Ast. zu 1) erhält derzeit Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG. 6Die Ast
- nach § 1 AsylbLG. Sie erhalten Leistungen nach § 2 AsylbLG in analoger Anwendung nach dem SGB XII bzw
- der nicht verheirateten Ast. zu 1) und Ast. zu 3). Die Ast. zu 3) war bis 30.04.2006 im Besitz einer
- fortbesteht. Sie und die Ast. zu 2) erhalten Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG
- ) in entsprechender Anwendung des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). 5Der Ast. zu 1) bezieht
SozG Düsseldorf - S 17 AY 129/10
Sozialgericht Düsseldorf vom 21.02.2011
- Inhalt
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- Kläger erhält seit 01.01.2007 mit nur kurzen Unterbrechungen Leistungen nach § 3 AsylbLG. Die
- Frist auf eines der unten angegebenen Konten." Zur Begründung des Anspruchs nach § 2 AsylbLG wurde
- darauf verwiesen, dass der Kläger die für eine Leistungsgewährung nach § 2 AsylbLG erforderliche
- Leistungen nach § 2 AsylbLG. Mit Schreiben vom 04.02.2010 bestätigte die Beklagte den Eingang des
- , den Antrag des Klägers vom 26.01.2010 auf Rücknahme der Bewilligungsbescheide nach § 3 AsylbLG und
LSG Hessen - L 9 AY 3/05 ER
Hessisches Landessozialgericht vom 13.12.2005
- Inhalt
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- wichtige Stütze gewesen. Die Antragsgegnerin hat vorgetragen, gemäß § 4 Abs. 1 AsylbLG bestehe bei akuten
- . 1 AsylbLG auch akute Krankheitszustände, wie sie im Falle einer chronischen Erkrankung auftreten
- Anspruchsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 AsylbLG nicht vorlägen, sei auch nicht mehr die Frage zu
- entscheiden gewesen, ob die begehrte Therapie überhaupt vom Anspruchsinhalt des § 4 Abs. 1 AsylbLG
- übernehmenden Behandlungskosten für akute Erkrankungen und Schmerzzustände gemäß § 4 Abs. 1 AsylbLG bzw. der
VG Münster - 13 K 303/05.O
Verwaltungsgericht Münster vom 26.02.2007
- Inhalt
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- Sachleistungsprinzip soll es danach seit der Novellierung des AsylbLG am 1. Juni 1997 nicht mehr geben.. Dies gilt
- § 6 AsylbLG, Rz. 9 sowie GK - AsylbLG, Bd. 1, III § 3 Rz. 80 m. w. N.. 85Die Gemeinde C. T1. hat
- mit den zum Teil sogar nach § 1 a AsylbLG gekürzten Grundleistungen nicht mehr ihr Existenzminimum
- AsylbLG zu gewähren seien. 110Vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 4 ME 207/02 - und VG
- nur gekürzte Leistungen nach § 1 a AsylbLG erhalten haben, steht dies der Leistungsgewährung nach § 2
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 49/08 SO ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2008
- Inhalt
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- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie hat das alleinige Sorgerecht für den Antragsteller zu 1). Bis Mitte April wohnten
- führte sie aus, dass der notwendige Unterkunftsbedarf für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG
- gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG durch Sachleistungen gedeckt werde. Unter Berücksichtigung des Einzelfalls sei
- § 3 Abs. 2 S. 1 AsylbLG können bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne
- . 1 AsylbLG Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 401/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2004
- Inhalt
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- sich der Anspruch auf Übernahme der notwendigen Krankenbehandlungskosten aus § 4 Abs. 1 AsylbLG ergibt
- . 1 Satz 2 AsylbLG. Vielmehr macht der Antragsgegner mit der Beschwerde im Wesentlichen geltend, das
- Antragstellerin in dem Zeitpunkt, in dem die durch Leistungen nach § 4 Abs. 1 AsylbLG zu behebende
- § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG darauf an, wo sich die Antragstellerin im Januar 2004 tatsächlich
- Universitätsklinikum B. seien die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach § 4 AsylbLG nicht
LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 AY 47/08 ER
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.06.2008
- Inhalt
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- Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung glaubhaft gemacht. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG
- räumlichen Beschränkungen in den erteilten Duldungen gemäß § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG für die
- . Diese Begrenzung gilt auch für den nach § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG örtlich zuständigen
- ) Sozialgericht Osnabrück S 16 AY 19/08 ER Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 11 AY 47/08 ER Die Nr. 1
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für den Zeitraum ab dem 20. März 2008 durch Aushändigung an ihren
SozG Aachen - S 20 SO 7/08 ER
Sozialgericht Aachen vom 14.03.2008
- Inhalt
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- Leistungen nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG). Ihr Sohn, der Ast. zu 1) wurde am 00.00.2007
- den Bedarf des Ast. zu 1) überstieg. Seit 01.09.2007 erhält die Ast. zu 2) für den Ast. 1) das
- zurzeit (noch) im Übergangswohnheim in B. Der Ast. zu 1) leidet an wiederkehrender obstruktiver
- die Ast. zu 2) für den Ast. zu 1) erneut Sozialhilfe. Sie bat um Übernahme anteiliger Mietkosten für
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG; ihr notwendiger Unterkunftsbedarf würde durch Sachleistungen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 42/07 AY ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 02.08.2007
- Inhalt
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- Pflegegeldnachzahlung wegen § 7 Abs. 1 S. 1 AsylbLG einem Leistungsanspruch des Antragstellers
- Einkommen gemäß § 7 Abs. 1 AsylbLG zulässig ist. 7Prozesskostenhilfe war nicht zu bewilligen, da die
- Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Ziffer 3 Aufenthaltsgesetz erteilt worden ist und damit Ansprüche nach
- des § 64 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) bezogene Pflegegeld und Vermögen aus einer
- Streitstand GK-AsylbLG, Stand August 2004, § 7 RdNr. 46 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen
OVG Nordrhein-Westfalen - 22 A 3200/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2001
- Inhalt
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- des Klägers i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG. Der Beklagte beantragt, 14das angefochtene Urteil zu
- Kläger begehrt von dem Beklagten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für den
- nach dem AsylbLG. Mit Bescheid vom 22. Februar 1994 lehnte der Beklagte diesen Antrag unter Hinweis
- auf § 16 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ab. Von Herrn S. M. , so die Begründung, könne 2
- § 7 AsylbLG zurück. 6Am 15. Juni 1994 hat der Kläger unter Wiederholung seines Vorbringens aus dem
BSG - S 3 KG 10/08
Bundessozialgericht vom 15.12.2010
- Inhalt
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- zu den Berechtigten des § 1 Abs 1 Nr 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehört. Damit habe er
- erwerbsfähigen hilfebedürftigen Mitglieder der Familie Berechtige nach § 1 Abs 1 Nr 4 AsylbLG sind. Damit
- Fällen regelmäßig § 2 Abs 1 AsylbLG zur Anwendung kommen und also das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
- Nordrhein-Westfalen L 19 AS 52/08 Bundessozialgericht B 14 KG 1/09 R Die Revision des Klägers gegen
- . Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe: I 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die
VG Düsseldorf - 22 L 4388/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 17.12.2003
- Inhalt
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- Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gemäß § 10a Abs. 1 Sätze 1 und 2 AsylbLG örtlich nicht zuständig. Gemäß § 10a Abs. 1
- Satz 1 AsylbLG ist für die Leistungen örtlich zuständig die nach § 10 bestimmte Behörde, in deren
- in gesetzlicher Höhe zu gewähren, hat keinen Erfolg. 78Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann das
- gerichtlichen Entscheidung - aus den in § 123 Abs. 1 VwGO aufgeführten besonderen Gründen notwendig
- . Demnach ist die Stadt N1 für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG zuständig, weil sich die
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 B 31/05 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2005
- Inhalt
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- Leistungsbezug nicht erfüllen würde. Er besitzt vielmehr die nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG erforderliche
- : rechtskräftig Tenor: 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom
- der Antragsteller (Ast) bisher unterlassen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG
SozG Aachen - S 19 AY 28/10 ER
Sozialgericht Aachen vom 26.07.2010
- Inhalt
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- Antragsteller ist § 2 Abs. 1 AsylbLG i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
- Beschäftigung der Antragstellerin zu 1) selbst insoweit Zweifel an der Hilfebedürftigkeit, § 2 Abs. 1 AsylbLG
- ggf. in welchem Umfang ein Anspruch auf Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG besteht. 25Das Gericht
- Antragstellerin zu 1) ist kongolesische Staatsangehörige. Sie bezog mit ihrem Sohn, geb. am
- . Bewilligungsbescheid vom 23.12.2009). Nachdem beide am 07.01.2010 eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1
LSG Niedersachsen-Bremen - S 53 AY 50/11
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 16.07.2013
- Inhalt
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- leistungsberechtigten Eltern aus § 2 Abs. 1 AsylbLG zu prüfen wäre. Aus den tatsächlichen
- Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1. Über einen Antrag auf nachträgliche
- gegen das Urteil vom 16.07.2013 (Az: S 53 AY 50/11) wird abgelehnt. Gründe 1 2Nach §§ 161, 160 Abs. 2
- Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist gegen ein Urteil des Sozialgerichts auf Antrag eines Beteiligten
- , SGG, 25. AL., § 161, Rn. 31). Ebenfalls ist keine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz