Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
22.02.2024

Russisches Vermögen => deutsches Testament

Wegen verschiedenen Gründen haben die Deutschen die Immobilien, Grundstücken, Firmenanteilen, Wertpapieren, Autos usw. in der Russische Föderation erhielt. Seit zwei Jahren wird der Reiseverkehr nach Russland und zurück erschwert. Und man sieht an nähere Rückkehr kaum.  

Einem Deutschen dürfte das Vermögen, das sich in Russland befindet, durch das Testament, das in Deutschland eingerichtet wird, hinterlassen. Das Prinzip der Testierfreiheit gilt wohl in Russland, sowie in Deutschland. Es begrenzt wegen Pflichtteilsanspruch auch. Jedoch wird es nur das notarielle Testament gültig und ein eigenhändiges Testament wird generell nach russischem Recht nicht zugelassen.

Man wird das Testament beim deutschen Notar auf deutschen Sprache nach deutschem Recht errichten können. Bevor beim Notar eingetreten wird, muss man aktuelle Beweise über den Gegenständen, denen man in Russland verfügt, sammeln. Die russischen Unterlagen werden beim beeidigten Dolmetscher in Deutschland übersetzen.

Der Testator kann jede natürliche oder juristische Person als testamentarische Erben einsetzen und jede seine russischen Vermögen, sowie zukünftige hinterlassen. Weil der Testator gesammelten Beweisen beim Notar mitbringen wird, werden jeder hinterlassende Gegenstand in diesem Testament hinweisen und ausführlich beschreiben sollen. Das Vermächtnis wird dem Teil dieses Testament sein können. Der Testator kann einen Testamentsvollstrecker auch ernennen.

Beim Erbfall wird die Nachlassabwicklung nach russischem Recht durchgeführt (Nachlassspaltung). Für die Führung der Nachlassangelegenheiten ist das Notariat Russlands zuständig. Ab dem Eintritt des Erbfalls muss der Erbe die Erbschaft innerhalb einer kurzen Frist von 6 Monaten entweder annehmen oder ausschlagen. Die Fristverlängerung darf in den bestimmten Fällen aufgrund des Gerichts Urteil erledigen.

Das Testament, das in Deutschland errichtet geworden, wird der Apostille in Deutschland und Übersetzung in Russland ausgestatten und dem russischen Notar nach dem Erbfall mitgebracht. Der Nachweis über die Erbenstellung erfolgt durch einen Akt – „Bescheinigung auf das Erbschaftsrecht“, der von einem russischen Notar auf schriftlichen Antrag eines oder mehreren Erbberechtigten errichtet wird. Aus dieser Begründung wird der Erbe als Eigentümer in staatlichen Registern Russlands eingetragen.

© Dr. Mikhail A. Kartashov, Advokat und WTO - Anwalt, Publikation 120 – 2024, Januar 2024,  www.dr-jur-kartashov.net