Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.03.2017

Wierrrufsrecht bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main hat mit seinem Urteil vom 14.12.2016 unter dem Az. 19 U 13/16 entschieden, dass das Widerrufsrecht bei einem Kreditvertrag verwirkt sein kann, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wurde und der Verbraucher den Widerruf erst nach einem längeren Zeitraum erklärt. Die Verwirkung sei ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB. Sie setze ein Zeitmoment und ein Umstandsmoment voraus. Danach sei ein Recht verwirkt, wenn der Schuldner anhand der längeren Untätigkeit des Gläubigers darauf vertrauen durfte, dass dieser sein Recht nicht geltend machen werde. Eine verspätete Geltendmachung verstoße also gegen Treu und Glauben. Zu dem Zeitablauf müssen jedoch noch besondere Umstände hinzukommen, die das Vertrauen rechtfertigen,...