Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.04.2015

Urheberrechtlicher Schutz von Programmen

Computerprogramme unterliegen grundsätzlich dem Urheberrechtsschutz, bei komplexen Programmen besteht darüber hinaus eine Vermutung für die ausreichende Individualität bei der Programmgestaltung. Der Urheberrechtsschutz gilt für jede Ausdrucksform eines Programms und damit auch für dessen Quellcode. Eine Urheberrechtsverletzung entsteht daher durch eine unzulässige Programmbearbeitung per Dekompilierung genauso wie durch eine unerlaubte Veröffentlichung, die auch ein Testzugang sein kann. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Berufungsverfahren vom Januar 2015 geurteilt.TatbestandKläger des Verfahrens ist ein Programmentwickler beziehungsweise dessen Unternehmen, Beklagte ist eine Firma, der die Nutzungsrechte an dem entsprechenden Programm eingeräumt worden...