Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.04.2015

Unerlaubte erneute Übermittlung einer Portierung

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 27.11.2014 unter dem Az. I-15 U 56/14 entschieden, dass ein Telefonanbieter, der einen weiteren Portierungsauftrag ohne neue Willenserklärung eines Kunden erstellt, wettbewerbswidrig handelt.Damit hat das Gericht der Berufung der Klägerseite gegen das Urteil der Vorinstanz (LG Düsseldorf) stattgegeben und es der Beklagten untersagt, Portierungsaufträge von Kunden über Schnittstellen der Firma B einzustellen, wenn der Kunde Abstand von der dem Portierungsauftrag zu Grunde liegenden Kündigung des Anschlusses der Firma B genommen hat und ein Auftrag durch die Firma B wegen der neuen Willenserklärung des Kunden bereits abgelehnt wurde und für neues Einstellen des Portierungsauftrags keine Willenserklärung...