Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.04.2015

Mithaftung bei Anschlussüberlassung an Dritte

Die Überlassung des eigenen Internet-Anschlusses an einen erwachsenen Dritten führt zur Mitstörer-Haftung des Inhabers, wenn sich der Nutzer einer P2P-Urheberrechtsverletzungen schuldig macht. Das betrifft auch und gerade nicht-verwandte Nutzer. Die P2P-Urheberrechtsverletzung entsteht beispielsweise beim File-Sharing, also dem (oft illegalen) Download von Filmen, Musik oder Games aus einem peer-to-peer (“gleich-zu-gleich”) Netzwerk privater Nutzer. So hat das Landgericht Hamburg im Januar 2015 geurteilt.TatbestandDie beklagte Inhaberin eines deutschen Internetanschlusses überließ diesen für wenige Tage im Januar/Februar 2013 an ihre Nichte und deren Lebensgefährten, beide wohnhaft in Australien und zum Tatzeitpunkt zu Besuch bei der Beklagten. Diese Nutzer luden sich illegal...