Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.04.2015

"Sonnenbrille in gleicher Stärke dazu" ist wettbewerbswidrig

Das Angebot einer kostenlosen Aktionssonnenbrille als Zugabe zu einer Korrekturbrille ist wettbewerbswidrig nach HWG (Heilmittelwerbegesetz). Die unzulässige Produktwerbung verstößt gegen § 7 Absatz 1 HWG, der zwar Mengenrabatte auch bei Heilmitteln zulässt, dabei aber die Rabattierung ein und derselben Ware meint. Das ist bei zwei unterschiedlichen Brillen - Korrekturbrille und Sonnenbrille - nicht gegeben, auch dann nicht, wenn die Sonnenbrille dieselbe Korrekturfunktion wie die Korrekturbrille erfüllt. So urteilte das Landgericht Flensburg im März 2014.TatbestandEine Optikerin - im Folgenden Beklagte - hatte mit der Aktion "Kauf 1 - Nimm 2" geworben, womit die kostenlose Abgabe einer Sonnenbrille mit wirksamem UV-Schutz und derselben Korrekturfunktion wie eine vom Kunden...