Das Angebot einer kostenlosen Aktionssonnenbrille als Zugabe zu einer Korrekturbrille ist wettbewerbswidrig nach HWG (Heilmittelwerbegesetz). Die unzulässige Produktwerbung verstößt gegen § 7 Absatz 1 HWG, der zwar Mengenrabatte auch bei Heilmitteln zulässt, dabei aber die Rabattierung ein und derselben Ware meint. Das ist bei zwei unterschiedlichen Brillen - Korrekturbrille und Sonnenbrille - nicht gegeben, auch dann nicht, wenn die Sonnenbrille dieselbe Korrekturfunktion wie die Korrekturbrille erfüllt. So urteilte das Landgericht Flensburg im März 2014.TatbestandEine Optikerin - im Folgenden Beklagte - hatte mit der Aktion "Kauf 1 - Nimm 2" geworben, womit die kostenlose Abgabe einer Sonnenbrille mit wirksamem UV-Schutz und derselben Korrekturfunktion wie eine vom Kunden...
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09.04.2015