Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.04.2015

"Püppi" verletzt "Pippi Langstrumpf"

Die Inhaber einer Gemeinschaftsmarke müssen diese rechtserhaltend benutzt haben, wenn sie daraus Rechte ableiten wollen. Das hat das Landgericht Düsseldorf jüngst entschieden (LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014, Az. 2a O 196/13).Gemäß Art. 15 i.V.m. 51 Abs. 1 lit. a) GMV verfällt eine Marke, wenn sie vom Rechteinhaber innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt wird. Eine Marke wird nach Auffassung der aktuellen Rechtsprechung dann ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion eingesetzt wird. Das wesentliche Ziel der Markennutzung muss dabei die Erschließung oder Sicherung von Marktanteilen für die durch die Markenrechte geschützten Waren oder Dienstleistungen sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 425, 427f.). In dem vor dem...