Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
11.04.2018

Bei Unternehmereheverträgen ist besondere Vorsicht geboten

Im Rausch der Gefühle schwören sich Paare am Hochzeitstag die ewige Treue bis zum Tod. Allerdings wird auf der anderen Seite rund die Hälfte aller Ehen in Deutschland wieder geschieden. Infolge der Scheidung können auf die ehemaligen Ehepartner hohe finanzielle familienrechtliche Forderungen kommen. Vor allem für Unternehmen kann dies schnell existenzbedrohend werden. Mit welchen Mitteln kann man sich vor den finanziellen Folgen für sein Unternehmen durch die Scheidung schützen?

Die Scheidung zerstört nicht nur die Ehe

Für die ehemaligen Ehegatten können sich nach der Scheidung Ansprüche aus der geschiedenen Ehe ergeben. Ein Anspruch davon ist der Zugewinnausgleich. Bei diesem wird der während der Ehe gewonnene Zuwachs an Vermögen zwischen den beiden Ehepartnern verglichen. Wenn der Betrag des einen Ehegatten den Betrag des anderen Ehegatten übersteigt, hat der weniger vermögende Ehegatte einen Anspruch auf die Hälfte des Überschusses.

Durch diesen Anspruch kann der Unternehmer samt seinem Betrieb in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden. Denn anders als bei normalen sachlichen Werten, kann der Wert eines Unternehmens nicht ohne Weiteres genau bestimmt werden. Des Weiteren kann der Zugewinnausgleich in vielen Fällen nur aus der materiellen Substanz des Unternehmens beglichen werden.

Man muss sich mit den Problemen vorher befassen

Innerhalb des deutschen Rechts bestehen Regelungsmöglichkeiten, mit denen die wirtschaftlichen und privaten Interessen getrennt werden können. Dazu können die Eheleute im Rahmen eines Unternehmerehevertrags die Gütertrennung vereinbaren. Nach der Scheidung findet in dieser Konstellation kein Zugewinnausgleich statt.

Möchte man nicht gänzlich auf einen Ausgleich nach der Scheidung verzichten und dabei die Existenz des Unternehmens nicht über Gebühr strapazieren, so kann man auf eine modifizierte Zugewinngemeinschaft setzen. Dann können einzelne Vermögensgegenstände aus dem Ausgleichsanspruch vertraglich ausgegliedert werden. Ferner kann der Zugewinnausgleich für bestimmte Leistungen pauschal vorgenommen werden. So wird für die Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen.

Frühzeitig die Themen ansprechen

Damit das Unternehmen vor den Folgen einer gescheiterten Ehe gerettet werden kann, müssen vor Schließung der Ehe eine Reihe von Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Ansonsten kann die eigene GmbH, GbR, Praxis etc. in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden. Wer bald heiraten möchte, der soll sich frühzeitig entscheiden, auf welcher wirtschaftlichen Basis seine Ehe gegründet werden sollte.

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