Rechtsanwalt Udo Schwerd

Udo Schwerd
81379, München
Rechtsgebiete
Steuerrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Erbrecht
29.03.2023

Wie man mit 14.000 Euro eine Holding mit 2 GmbHs gründen kann

Im folgenden Artikel erläutere ich Ihnen, wie man mit rund 14.000 Euro eine Holding mit 2 GmbHs gründen und sofort die steuerlichen Vorteile einer Holdingstruktur nutzen kann. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man 50.000 Euro Startkapital braucht, um eine Holdingstruktur mit zwei GmbHs zu errichten. Tatsächlich ist es möglich, beide Gesellschaften mit nur 14.000 Euro ins Leben zu rufen, wobei die Gründungskosten in diesem Betrag schon enthalten sind.

Inhalt:

  1. Die Gründung einer Holding-GmbH
  2. Die Gründung der operativen GmbH
  3. Gründungskosten der GmbHs beachten
  4. Fazit und Zusammenfassung

1. Holding-GmbH gründen

Zunächst gründen Sie die Holding-Gesellschaft als GmbH. Obwohl das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro beträgt, muß bei der Gründung tatsächlich nur die Hälfte davon auf das Konto der GmbH eingezahlt werden, also 12.500 Euro. Den restlichen Betrag des Stammkapitals müssen die Gesellschafter erst auf Anforderung der Geschäftsführer einzahlen, aber auch im Falle einer Insolvenz. Das tatsächlich eingezahlte Kapital in Höhe von 12.500 Euro landet also zunächst auf dem Geschäftskonto der Holding-GmbH.

2. Die Gründung der operativen GmbH

Als Geschäftsführer der Holding-Gesellschaft gründen Sie anschließend die operative GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Im nächsten Schritt nehmen Sie als Geschäftsführer die 12.500 Euro auf dem Bankkonto der Holding-GmbH und überweisen diese Summe auf das Konto der operativen GmbH, wo es dann als Startkapital zur Verfügung steht.

Bei der Holding-GmbH führt die Überweisung der 12.500 Euro auf das Konto der operativen GmbH nicht zu abziehbaren Betriebsausgaben, da es sich insoweit um eine Investition handelt. Die Holding-GmbH tauscht die 12.500 Euro sozusagen in eine Beteiligung an einer anderen GmbH um, so dass sich ihr Vermögen dadurch nicht verändert. Das Stammkapital der Holding-GmbH bleibt unverändert und unangetastet, da es in Form der Beteiligung an der operativen GmbH weiterhin vorhanden ist.

3. Gründungskosten der GmbHs beachten

An verschiedenen Stellen wird berichtet, dass man die Holding sogar mit 12.500 Startkapital errichten könnte. Warum das in der Praxis mit nur 12.500 Euro nicht ganz funktioniert, liegt an an den Gründungskosten, die bei der Gründung von 2 GmbHs zu zahlen sind.

Für die Gründung von zwei GmbHs müssen Sie ungefähr 1.500 Euro einplanen, wenn Sie den Vorgang alleine planen, vorbereiten und von einem Notar Ihrer Wahl beurkunden lassen, gegebenenfalls unter Verwendung eines Musterprotokolls. Allerdings kostet es auch nicht viel mehr, den ganzen Vorgang mit rechtlicher Begleitung und Beratung durch einen Rechtsanwalt durchzuführen und so sicher zu stellen, dass alles von Anfang an passt. Schauen Sie sich doch mal hier mein entsprechendes Gründungspaket an.

Demgegenüber ist die nachträgliche Errichtung einer Holding mit 2 GmbHs deutlich komplexer, aufwändiger und auch mit Nachteilen verbunden. Wenn Sie also bereits ein Einzelunternehmen oder eine operative GmbH haben und nachträglich eine Holding errichten wollen, ist das zwar ebenfalls möglich, aber nicht so einfach zu realisieren. Insbesondere müssen Sie den großen Nachteil einer siebenjährigen Sperrfrist beachten, wenn die nachträgliche Errichtung der Holding steuerneutral erfolgen soll.

4. Holding gründen: Fazit und Zusammenfassung

Die Errichtung einer Holdingstruktur mit einer Holding-GmbH und einer operativen GmbH mit der einmaligen hälftigen Einzahlung des Stammkapitals von 12.500 Euro ist möglich. Darüber hinaus sind die Gründungskosten für zwei GmbHs zu beachten, die bei rund 1.500 Euro liegen. Auf diese Weise nutzen Sie von Anfang die Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen und die steuerlichen Vorteile der Holding.


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