Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.)

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
03.12.2014

Nützliche Tipps für den Privatkauf von Fahrzeugen

Privatkauf_1Gehören auch Sie zu den Personen, die sich einen neuen Wagen zulegen möchten? Ein Neuwagen vom Händler soll es allerdings nicht werden, da Ihnen auch ein Gebrauchtfahrzeug ausreicht? Bei einer Übernahme eines Fahrzeugs von einer Privatperson können Sie teilweise erheblich sparen, müssen allerdings auch gewisse Einschränkungen wie etwa im Bereich der Farbe, Ausstattung, Kilometer etc. hinnehmen.

Das Alter des Fahrzeugs

Privatkauf_2Wer einen Wagen beispielsweise über eine Autobörse verkauft, der hat sich entweder für ein neues oder anderes Modell entschieden und möchte „seinen Alten“ abgeben. Oft ist das der Fall, wenn ein Fahrzeughalter einen Wagen schon längere Zeit verwendet hat. Hier kommen natürlich ein paar Kilometer zusammen, daher sind sowohl das Alter des Fahrzeugs als auch der Kilometerstand eine der wichtigsten Fakten beim privaten Autokauf.

Falls Sie das Fahrzeug nur erwerben wollen, um eventuell einen Ersatzwagen im Winter zu haben, ein Fahrzeug für Ihre Kinder oder als günstiges Erstauto, dann lohnt sich ein Privatkauf sehr.

Selbst Gebrauchtwagen von Spitzen-Herstellern, unter anderem auch Mercedes, werden im Internet von privat angeboten und kosten hierbei je nach Modell, nur noch ein paar tausend Euro.

Der richtige Ablauf

Haben Sie sich also dafür entschieden, zum Wagen eines Privatverkäufers zu greifen, führt Sie Ihre Suche oftmals direkt ins Internet. Hier warten zahlreiche Schnäppchen darauf, von Ihnen ergattert zu werden und je nach Wunsch-Hersteller, Modell, Farbe, Ausstattung, Größe und Co. könnte das passende Angebot für Sie dabei sein.

Haben Sie Ihren Traumwagen gefunden, so raten wir Ihnen danach eine gewisse Reihenfolge einzuhalten, um bei der Abwicklung an alles zu denken:

  1. Kontaktieren Sie zuerst einmal den Verkäufer und signalisieren Sie Ihr Interesse. Das Feilschen sollten Sie in diesem Fall allerdings ans Ende des Ablaufes verbannen und nicht direkt beim ersten Kontakt damit beginnen.
  2. Vereinbaren Sie während des ersten Gesprächs oder des ersten Kontakts einen Besichtigungstermin für das Fahrzeug.
  3. Nehmen Sie bei der Besichtigung (wenn möglich) eine zweite Person mit. Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei Augen. Für den Fall, dass es zu Unstimmigkeiten kommt, haben Sie auf diese Weise auch immer einen Zeugen zur Stelle.
  4. Wenn Sie bei der Besichtigung feilschen möchten, bleiben Sie in jedem Fall sachlich. Loben Sie das Fahrzeug nicht zu sehr, um keinen falschen Eindruck zu erwecken. Machen Sie das Fahrzeug allerdings auch nicht schlechter als es ist, um einen möglicherweise besseren Preis herauszuschlagen. Seriosität zahlt sich in dem Fall eher aus.
  5. Beim Autokauf sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um bestens abgesichert zu sein. Solch ein Vertrag bietet auf beiden Seiten Sicherheit, sowohl dem Verkäufer als auch Ihnen.
  6. Die Fahrzeugpapiere werden Ihnen vom Privatverkäufer ausgehändigt, sobald Sie den Wagen bezahlt haben.
  7. Ist der Kauf abgeschlossen, machen Sie sich (für den Fall, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist) auf den Weg zur Zulassungsstelle. Melden Sie hier Ihr neues Fahrzeug um.
  8. Sollten Sie Ihren Wagen direkt „mitnehmen“ wollen, so ist dies ohne Zulassung allerdings nicht möglich. Sie müssen (sofern Sie den Kaufvertrag bereits abgeschlossen und gezahlt haben) Ihren neuen Gebrauchtwagen abschleppen lassen, da Sie bis zur Zulassung nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen.

Ein seriöser Verkäufer – ob privat oder gewerblich – wird Ihnen im Übrigen auch nach dem Kauf weiterhin zur Seite stehen und zu diesem Fahrzeug relevante Fragen beantworten oder möglicherweise auch Tipps zur Fahrweise mit auf den Weg geben.

Bild: Pixabay – CCO Public Domain (Dateiname: Gebrauchtwagen_1)

 

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