Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
08.06.2012

Billing-Policy für die Kanzlei ist hilfreich

Nach den Erläuterungen zu Gebot 1 meiner “Zehn Gebote für das Pricing im Anwaltsberuf”, folgt hier nun Gebot 2:

Gebot 2: Die Kanzlei soll eine explizite Honorarpolitik haben

Nur wenige Anwaltskanzleien haben eine explizite, schriftlich formulierte Honorarpolitik („Billing-Policy“). Das zeigt: Den wenigsten Anwälten ist die Bedeutung des Preises für den wirtschaftlichen Kanzleierfolg bewusst. Die Existenz einer expliziten, schriftlich fixierten Honorarpolitik ist ein praktisches Hilfsmittel von enormer Bedeutung, vor allem – aber nicht nur – für Partnerschaften und Sozietäten.

In schriftlichen Honorarrichtlinien sind Vorgaben enthalten, wie Honorarberechnungen der
Kanzlei zu erfolgen haben. (RVG/ Vereinbarungen auf Stundenbasis/ Vereinbarungen von Pauschalhonoraren/ Mischformen). Die Vorgaben sind für alle Anwälte der Kanzlei verbindlich. Für Abrechnungen nach dem RVG sind ggf. Erhöhungsfaktoren (1,5faches, 2,0faches, etc. der gesetzlichen (Höchst-)Gebühren) vorgegeben. Für Stundensatzvereinbarungen enthalten die Honorarrichtlinien bestimmte Richtsätze (ggf. in
unterschiedlicher Höhe für Seniorpartner, Partner und für angestellte Anwälte). Ferner sind die Zeiteinheiten vorgegeben, nach welchen die Berechnung zu erfolgen hat (zeitgenau/nach angefangenen 10/15/20/30 Minuten etc.). Nicht nur für die Voraus-Kalkulation von Pauschal-und RVG-Honoraren, sondern auch zur laufenden Rentabilitätskontrolle und zur Nachkalkulation ist ein bestimmter kalkulatorischer Stundensatz vorgegeben, der nicht unterschritten werden darf ohne Zustimmung
eines bestimmten/übergeordneten Partners bzw. Seniorpartners.

Fazit: Verbindliche Honorarrichtlinien sind ein psychologisches Hilfsmittel bei der Umsetzung von Honorarentscheidungen. Sie erleichtern nicht nur jungen Anwälten das Aushandeln von Honoraren.

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